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Wenn es um Haftungswarn an GmbH-Geschäftsführung bei Insolvenzreife (Anwaltliche Sicht) in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik. Auswahlstichwort: Haftungswarn 15a Inso Haftungsbescheid Ao Lst Haftung 42d; Arbeitsfeld: Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte.
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Anwaltliche Beratung und Warnschreiben an GmbH-Geschäftsführung bei festgestellter Insolvenzreife nach §§ 17 19 InsO. Anwendungsfall GmbH-GF spricht beim Anwalt vor weil Steuerberater Krisensignale gemeldet hat. Antragspflicht § 15a InsO drei Wochen Zahlungsunfähigkeit sechs Wochen Überschuldung. Strafbarkeit Insolvenzverschleppung § 15a Abs. 4 InsO. GF-Haftung § 15b InsO nach SanInsFoG. Output...
Anwaltliche Beratung und Warnschreiben an GmbH-Geschäftsführung bei festgestellter Insolvenzreife nach §§ 17 19 InsO. Anwendungsfall GmbH-GF spricht beim Anwalt vor weil Steuerberater Krisensignale gemeldet hat. Antragspflicht § 15a InsO drei Wochen Zahlungsunfähigkeit sechs Wochen Überschuldung. Strafbarkeit Insolvenzverschleppung § 15a Abs. 4 InsO. GF-Haftung § 15b InsO nach SanInsFoG. Output Beratungsdokumentation Warnschreiben mit Belehrung Eingangsbestätigung. Abgrenzung zu stb-warnschreiben-krisensignale Steuerberater-Pflichthinweis und anw-insolvenzreife-prüfung-17-19-inso Gutachten. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Haftungswarn an GmbH-Geschäftsführung bei Insolvenzreife (Anwaltliche Sicht) und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.stb-ueberschuldungspruefung-19-inso).stb-liquiditaetsvorschau-3wochen oder liquiditaetsplanung.stb-ueberschuldungspruefung-19-inso.| Tatbestand | Frist § 15a InsO | Trigger |
|---|---|---|
| Zahlungsunfähigkeit § 17 | 3 Wochen | objektives Eintreten — nicht subjektive Kenntnis |
| Überschuldung § 19 | 6 Wochen | objektives Eintreten — nicht subjektive Kenntnis |
| Drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 | keine Pflicht | nur Antragsrecht; StaRUG-Zugang |
Aussagen klar dokumentieren: wann ist die Insolvenzreife objektiv eingetreten — nicht wann sie der GF erkannt hat. Wenn umstritten, IDW-S-11-Stichtagsanalyse beauftragen.
Pflicht aus § 11 BORA (Schriftform-Pflicht bei wichtigen Mandantenhinweisen) und § 49b Abs. 5 BRAO (Belehrung über Honorarauslösung bei Mandatsumfang).
[Kanzlei-Briefkopf] [Datum]
PERSÖNLICH UND VERTRAULICH
[Mandant — GmbH, z. Hd. Geschaeftsfuehrer/in Name]
[Anschrift]
vorab per beA / Einschreiben mit Rueckschein
In dem Mandat [Aktenzeichen] / Beratung zur Insolvenzantragspflicht
Sehr geehrte/r Frau / Herr [Name],
ich nehme Bezug auf unsere Besprechung am [Datum] und auf die mir
ueberlassenen Unterlagen (Bilanz zum [Stichtag], BWA, SuSa,
Liquiditaetsuebersicht der Steuerkanzlei [Name]).
Nach einer ersten Pruefung des Sachverhalts ist davon auszugehen, dass
zum Zeitpunkt [Datum] [Zahlungsunfaehigkeit gemaess § 17 InsO /
Ueberschuldung gemaess § 19 Abs. 2 InsO] vorliegt. Die Einzelheiten der
rechtlichen Wuerdigung entnehmen Sie bitte dem beigefuegten Vermerk.
Daraus folgt eine **Pflicht zur Insolvenzantragstellung** gemaess
§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO. Die Hoechstfrist betraegt
[drei Wochen ab Eintritt der Zahlungsunfaehigkeit /
sechs Wochen ab Eintritt der Ueberschuldung].
**Risiken bei Verstoss gegen die Antragspflicht:**
1. Strafrechtliche Verantwortung nach § 15a Abs. 4 InsO
(Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; bei
fahrlaessiger Verschleppung bis zu einem Jahr).
2. Persoenliche zivilrechtliche Haftung gegenueber der Gesellschaft
gemaess § 15b InsO (verbotene Zahlungen nach Insolvenzreife).
3. Persoenliche Haftung gegenueber Neuglaeubigern aus § 823 Abs. 2
BGB i.V.m. § 15a InsO bzw. § 826 BGB (Quotenschaden Altglaeubiger,
**Empfehlung:**
Ich empfehle Ihnen mit Nachdruck:
- saemtliche an Glaeubiger gerichteten Zahlungen unverzueglich auf
Insolvenzkonformitaet zu pruefen (vgl. § 15b InsO);
- saemtliche an die Gesellschaft eingehenden Zahlungen auf einem
gesonderten Konto zu sammeln;
- den Insolvenzantrag innerhalb der oben genannten Frist zu stellen,
sofern eine Sanierungsperspektive ausserhalb des Insolvenzverfahrens
nicht zeitnah belegt werden kann;
- alternative Verfahrenswege (Eigenverwaltung § 270b InsO,
Schutzschirm § 270d InsO, StaRUG-Restrukturierung soweit erst
drohende Zahlungsunfaehigkeit) gegen das Regelinsolvenzverfahren
abzuwaegen.
Ich stehe zur Mandatsuebernahme für das Insolvenzantragsverfahren oder
für ein Sanierungsverfahren auf Grundlage einer gesonderten
Verguetungsvereinbarung zur Verfuegung.
Bitte bestaetigen Sie den Eingang dieses Schreibens und teilen Sie mir
Ihre Entscheidung binnen drei Werktagen mit. Sollte ich von Ihnen keine
Reaktion erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie meine Beratung nicht
in Anspruch nehmen wollen, und werde das Mandat in Bezug auf die
Insolvenzantragstellung niederlegen.
Mit freundlichen Gruessen
[Unterschrift]
Rechtsanwalt/-anwaeltin
| Konstellation | Rot | Orange | Grün |
|---|---|---|---|
| GF kennt Insolvenzreife, verweigert Antrag | Beihilfe-/Anstiftungsrisiko? Mandat niederlegen | Aufklärung erneut, schriftlich | Antrag wird gestellt |
| Keine Schriftform der Belehrung | § 11 BORA-Pflichtverstoß, Regressrisiko | mündliche Belehrung dokumentiert | beA + Einschreiben |
| Anwalt selbst zahlt Honorar aus Mandantenkonto nach Insolvenzreife | § 15b InsO-Pflichtverstoß GF, Risiko Anwaltsregress | nach Verfahrenseröffnung | Honorar vor Insolvenzreife oder als Massevorab |
| Beratung ohne Aktenlage | Sorgfaltsverstoß; Beweislastumkehr bei Schaden | bei kurzfristigem Hinweis | nach umfassender Akteneinsicht |
Rechtsstand vor Versand prüfen. Paragraf 15b InsO ersetzt die früheren rechtsformspezifischen Zahlungsverbote. Für Paragraf 19 Absatz 2 InsO gilt seit 01.01.2024 wieder der regelmäßige Zwölfmonatszeitraum; die SanInsKG-Sonderregelung ist ausgelaufen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin steuerrecht-anwalt-und-beraterWenn es um Anwaltliche Insolvenzreife-Prüfung Paragrafen 17. 19 InsO (Steueranwalts-Sicht) in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Tatbestands- oder Anspruchsmatrix mit Gegenargumenten.
Wenn es um Insolvenzreife, Antragspflicht und Haftung in Insolvenzrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
Prüft die Insolvenzantragspflicht nach Paragraf 15a InsO ab objektivem Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Trennt Drei- und Sechswochen-Höchstzeitraum, Kenntnis, Sanierungsbemühungen, Zahlungen und StaRUG-Route; liefert Status, Ereigniszeitachse, Organmemo und sofort umsetzbaren Antragsfahrplan.