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Wenn es um Anwaltliche Insolvenzreife-Prüfung Paragrafen 17. 19 InsO (Steueranwalts-Sicht) in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Tatbestands- oder Anspruchsmatrix mit Gegenargumenten.
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- **Normen:** Paragrafen 17 bis 19, 15a und 15b InsO; bei einschlägigem Jahresabschlussauftrag zusätzlich Paragraf 102 StaRUG.
references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.Anlass der Prüfung können hohe Steuerrückstände, laufende Einspruchs- oder Aussetzungsverfahren, Vollstreckungsmaßnahmen oder ein tatbestandsgebundener Hinweis bei Jahresabschlusserstellung sein. Bestimme zuerst Stichtag, Organrolle und akute Antragspflicht. Liefere dann die für Paragrafen 17 und 19 InsO tragenden Berechnungen, Belege und offenen Punkte; behaupte keine Insolvenzreife ohne belastbare Tatsachengrundlage.
§ 17 InsO — Zahlungsunfähigkeit: Schuldner nicht in der Lage, fällige Zahlungspflichten zu erfüllen. Vermutung bei Zahlungseinstellung (§ 17 Abs. 2 S. 2 InsO).
§ 18 InsO — Drohende Zahlungsunfähigkeit (nur bei Eigenantrag; ergibt Eigenantragsoption mit § 270d InsO Schutzschirm).
§ 19 InsO — Überschuldung: Vermögen deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht, es sei denn, Fortführung ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Paragraf 19 Absatz 2 InsO — Für die Fortführungsprognose ist in aller Regel ein Zeitraum von zwölf Monaten zugrunde zu legen. Die viermonatige SanInsKG-Sonderregelung endete am 31.12.2023.
Paragraf 15a Absatz 1 InsO — Antrag ohne schuldhaftes Zögern; höchstens drei Wochen ab Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen ab Überschuldung.
§ 15a Abs. 4 InsO — Strafbarkeit der Insolvenzverschleppung (Freiheitsstrafe bis drei Jahre).
§ 15b InsO — Zahlungsverbote nach Eintritt der Insolvenzreife (löste § 64 GmbHG a.F. ab; SanInsFoG, 1.1.2021).
§ 222 AO — Stundung von Steuerforderungen; schriftlich bewilligte Stundung schiebt Fälligkeit hinaus.
§ 361 AO — Aussetzung der Vollziehung; hemmt Vollziehung, lässt materielle Forderung bestehen — Passiva I bleibt.
§ 69 AO — Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der Gesellschaft.
§ 266a Abs. 1 StGB — Vorenthalten von Arbeitnehmer-Anteilen zur Sozialversicherung; strafbar bereits bei Nichtabführung am Fälligkeitstag.
§ 41a EStG — Lohnsteueranmeldung und -abführung; Nichtabführung führt zur GF-Haftung nach § 69 AO.
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Leitsatz |
|---|
Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Schritt | Prüfungspunkt | Inhalt | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 1 | Anlass und Stichtag | Steuerrückstände, AdV, Hinweis StB nach § 102 StaRUG; Stichtag festlegen | Prüfstichtag definiert |
| 2 | Gesellschaftsform und Antragspflichtiger | § 15a Abs. 1 InsO GmbH-GF; Abs. 2 UG; Liquidator | Person der Antragspflicht |
| 3 | Liquiditätsstatus Aktiva I | Bankguthaben, Kreditlinien, fällige Forderungen mit Eingangserwartung 14 Tage | Aktiva-Seite |
| 4 | Passiva I: Steuerforderungen | Steuerschulden mit Fälligkeit; Stundung § 222 AO: Passiva I-Ausnahme; AdV § 361 AO: bleibt Passiva I | Steuerverbindlichkeiten korrekt eingestellt |
| 5 | Passiva I: SV-Abgaben und Lohnsteuer | Immer Nennwert; keine Aufrechnung; § 266a StGB-Risiko prüfen | Priorät SV-Abführung |
| 6 | Deckungslücke berechnen | Lücke = Passiva I − Aktiva I; Quote = Lücke / Passiva I | Quote in % |
| 7 | BGH-Schema 10 %/3 Wochen | < 10 %: Zahlungsstockung; ≥ 10 % beseitigbar binnen 3 Wochen: Stockung; ≥ 10 % nicht beseitigbar: Zahlungsunfähigkeit | § 17 InsO ja/nein |
| 8 | Zahlungseinstellung § 17 Abs. 2 S. 2 InsO | Indizien: SV-Rückstände, Stundungsanträge, Lieferantenanmahnung, Lohnverzögerung | Zahlungsunfähigkeit ohne Deckungslücke möglich |
| 9 | Fortbestehensprognose Paragraf 19 InsO Stufe 1 | Tragfähiges Konzept, integrierte Planung für regelmäßig zwölf Monate und überwiegende Wahrscheinlichkeit | Positiv: kein Überschuldungsgrund nach Paragraf 19 InsO |
| 10 | Überschuldungsstatus § 19 InsO Stufe 2 | Liquidationswerte; Rangrücktritt § 39 Abs. 2 InsO herausnehmen; Stille Reserven/Lasten | Rechnerische Unterdeckung |
| 11 | Gesellschafterdarlehen | Qualifizierter Rangrücktritt → nicht Passiva; einfacher Rangrücktritt → weiter Passiva | Klausel-Prüfung |
| 12 | Antragsfrist § 15a InsO | § 17: 3 Wochen; § 19: 6 Wochen; beide: 3 Wochen (kürzere greift) | Frist berechnen |
| 13 | Steuerspezifische Haftungsrisiken | § 69 AO GF-Haftung Lohnsteuer; § 266a StGB SV-Beiträge; § 15b InsO Masseschmälerungsverbot | Parallelrisiken |
| 14 | Drohende ZU § 18 InsO | Prognose 24 Monate; Eigenantragsoption → Schutzschirm § 270d InsO; StaRUG | Sanierungsalternative |
| 15 | Belehrung und Dokumentation | Anwaltliches Belehrungsschreiben; Empfangsbestätigung; Aktenvermerk | Nachfolge-Skill aktivieren |
| Beweisthema | Beweislastträger | Beweismittel |
|---|---|---|
| Aktiva I (verfügbare Liquidität) | Mandant (GF) muss Belege liefern | Kontoauszüge, Kreditlinien-Bescheinigung, Debitoren-Liste |
| Fälligkeit der Steuerforderungen | Finanzbehörde; aber aus Bescheiden ersichtlich | Steuerbescheide, Fälligkeitsmitteilung, Vollstreckungsankündigung |
| Stundungsbescheid § 222 AO | Mandant | Schriftlicher Stundungsbescheid mit Laufzeit |
| Fortbestehensprognose positiv | GF / Sachverständiger | Integrierter Finanzplan; Konzept IDW S 6/S 11 |
| Zahlungseinstellung § 17 Abs. 2 S. 2 | Kläger/Insolvenzverwalter im Nachhinein | SV-Quittungen, Mahnungen, Stundungsanträge |
| Qualifizierter Rangrücktritt | Gesellschafter der Kreditgeberin | Klauseltext; § 39 Abs. 2 InsO-Voraussetzungen |
| Insolvenzgrund | Frist § 15a InsO | Strafbarkeit | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Zahlungsunfähigkeit nach Paragraf 17 InsO | ohne schuldhaftes Zögern, höchstens drei Wochen | Paragraf 15a Absatz 4 InsO | ab objektivem Eintritt |
| Überschuldung nach Paragraf 19 InsO | ohne schuldhaftes Zögern, höchstens sechs Wochen | Paragraf 15a Absatz 4 InsO | persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich prüfen |
| Beide Gründe | ohne schuldhaftes Zögern; der frühere Höchstzeitpunkt ist maßgeblich | Paragraf 15a Absatz 4 InsO | Eintritt jedes Grundes getrennt datieren |
| Drohende Zahlungsunfähigkeit nach Paragraf 18 InsO | keine Antragspflicht aus Paragraf 15a InsO | — | Eigenantrag und Sanierungsinstrumente gesondert prüfen |
| Strafrechtliche Verjährung | im Einzelfall prüfen | Paragrafen 78 und 78a StGB | Tatbeendigung und konkrete Begehungsform nicht pauschal datieren |
| Gegenargument des GF | Erwiderung |
|---|---|
| "Steuerberater hat noch nichts gesagt" | Die Geschäftsleitung muss eigenständig prüfen. Paragraf 102 StaRUG betrifft nur bestimmte Berufsträger bei Jahresabschlusserstellung und nur unter seinen weiteren Voraussetzungen. |
| "Rangrücktritt des Gesellschafters liegt vor" | Qualifizierter Rangrücktritt nach § 39 Abs. 2 InsO erfordert: Verzicht auf Rückzahlung bis Beseitigung der Krise und nur aus freiem Vermögen; einfacher Rangrücktritt genügt nicht |
| "Es gibt noch Stille Reserven" | Stille Reserven sind im Überschuldungsstatus zu berücksichtigen, aber konkret zu belegen; bloße Behauptung genügt nicht |
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Insolvenzreife prüfend im steuerrechtlichen Kontext | Insolvenzreife-Prüfung nach Schema; Schriftsatz unten |
| Variante A — Steuerschulden dominieren Insolvenzgrund | Stundungsantrag FA parallel; Insolvenzantrag vermeiden wenn möglich |
| Variante B — Insolvenzreife durch Betriebspruefungs-Nachforderung | Rechtsmittel gegen Steuerbescheid parallel; Insolvenz aufschieben |
| Variante C — Steuerpflichtiger will Betrieb aufgeben | Geordnete Abwicklung statt Insolvenz; Steuerpflichten beachten |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
ANWALTLICHES PRÜFGUTACHTEN — VERTRAULICH
Betreff: Insolvenzreife-Prüfung [Firma] GmbH — Stichtag [Datum]
Erstellt von: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name], Fachanwalt/Fachanwältin
für Steuerrecht
A. Sachverhalt und Auftrag
[Kurze Darstellung des Mandats; Anlass: Steuerrückstände EUR x;
AdV-Bescheid vom [Datum] für Steuerjahr [Jahr]; Hinweis des StB
nach § 102 StaRUG vom [Datum].]
B. Prüfung § 17 InsO — Zahlungsunfähigkeit
I. Liquiditätsstatus zum [Stichtag]:
Aktiva I:
Bankguthaben (Kto. Nr. ...) EUR [x]
Ungenutzte Kreditlinie EUR [y]
Forderungen Zahlungseingang ≤14T EUR [z]
Summe Aktiva I EUR [A]
Passiva I:
Steuerschulden FA [Bescheid ...] EUR [a]
(davon AdV § 361 AO: EUR [b] bleibt Passiva I;
davon Stundung § 222 AO bis [Datum]: EUR [c] = herausnehmen)
Netto Steuerschulden Passiva I EUR [a-c]
Lohnsteuer § 41a EStG fällig EUR [d]
SV-Abgaben fällig EUR [e]
LuL-Verbindlichkeiten fällig EUR [f]
Summe Passiva I EUR [P]
Deckungslücke = [P] − [A] = EUR [L]
Quote = [L] / [P] = [X] %
II. Ergebnis § 17 InsO:
Quote [X] % [> / < / =] 10 %; Beseitigung binnen 3 Wochen
[möglich / nicht möglich], weil [Begründung].
→ § 17 InsO [bejaht / verneint].
C. Prüfung § 19 InsO — Überschuldung
Stufe 1 — Fortbestehensprognose:
[Zusammenfassung der Prognose; IDW S 6-Elemente vorhanden?
Positiv / Negativ, weil ...]
Stufe 2 — Überschuldungsstatus (nur bei negativer Prognose):
[Liquidationswerte; Stille Reserven; Rangrücktritt Gesellschafter
qualifiziert nach § 39 Abs. 2 InsO? Ergebnis ...]
→ § 19 InsO [bejaht / verneint].
D. Antragspflicht § 15a InsO:
[Ergebnis; Fristbeginn; Fristende; Strafbarkeit § 15a Abs. 4 InsO.]
E. Handlungsempfehlung:
[Sofortmaßnahmen; Belehrung GF; Anschluss-Skill.]
PERSÖNLICH / VERTRAULICH / EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN
An den Geschäftsführer der [Firma] GmbH
Herrn / Frau [Name]
[Anschrift]
Betreff: Insolvenzreife Ihrer Gesellschaft — Antragspflicht nach § 15a InsO
Sehr geehrte/r Herr / Frau [Name],
nach eingehender Prüfung der uns vorliegenden Unterlagen —
insbesondere der Steuerbescheide des Finanzamts [FA], der
Buchhaltungsdaten (BWA zum [Datum]) und der Liquiditätsdaten
zum [Stichtag] — ergibt sich folgendes rechtliches Bild:
Die [Firma] GmbH ist nach unserer Einschätzung seit dem [Datum]
zahlungsunfähig im Sinne des § 17 InsO. Die fälligen
Verbindlichkeiten (EUR [P]) übersteigen die verfügbaren liquiden
Mittel (EUR [A]) um EUR [L] (Quote: [X] %). Eine Beseitigung
dieser Lücke innerhalb von drei Wochen ist nach den vorliegenden
Daten nicht zu erwarten.
Als Geschäftsführer sind Sie persönlich verpflichtet, ohne schuld-
haftes Zögern, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach
Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzantrag zu stellen
(§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO). Diese Frist läuft nach unserer
Berechnung spätestens am [Datum] ab.
Versäumen Sie diese Frist, machen Sie sich strafbar (§ 15a Abs. 4
InsO: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe). Zudem
haften Sie persönlich für nach Eintritt der Insolvenzreife geleistete
Zahlungen aus der Gesellschaft, die die Insolvenzmasse schmälern
(§ 15b InsO).
Wir empfehlen Ihnen dringend, unverzüglich:
1. einen Fachanwalt für Insolvenzrecht hinzuzuziehen;
2. mit dem Insolvenzgericht [Gericht] (Registergericht Ihres
Gesellschaftssitzes) Kontakt aufzunehmen;
3. bis zum Insolvenzantrag keine Zahlungen mehr aus der
Gesellschaft zu leisten, die die Masse schmälern könnten
(§ 15b InsO), ausgenommen Zahlungen die mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns vereinbar sind.
Bitte bestätigen Sie uns den Empfang dieses Schreibens und
teilen Sie uns mit, welche Schritte Sie unternehmen werden.
Mit freundlichen Grüßen
[Kanzlei]
AKTENVERMERK — VERTRAULICH
Datum: [Datum]
Teilnehmer: RA [Name], GF [Firma GmbH], ggf. Steuerberater [Name]
Gegenstand: Erörterung der Insolvenzreife-Prüfung und Belehrung
nach § 15a InsO
1. Das anwaltliche Prüfgutachten vom [Datum] wurde dem Mandanten
erläutert. Ergebnis: Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO seit
[Stichtag] bejaht.
2. Der Mandant wurde ausdrücklich belehrt über:
a) Inhalt und Rechtsfolgen des § 15a Abs. 1 InsO
(Antragspflicht, Frist 3 Wochen);
b) Strafbarkeit nach § 15a Abs. 4 InsO;
c) Persönliche Haftung nach § 15b InsO für Masseschmälerungen;
d) § 69 AO GF-Haftung für nicht abgeführte Steuern;
e) § 266a StGB Strafbarkeit bei nicht abgeführten SV-Beiträgen.
3. Der Mandant hat erklärt: [Reaktion des Mandanten dokumentieren]
4. Nächste Schritte: [Beschluss Beteiligter]
5. Eine Kopie dieses Aktenvermerks geht nur nach Prüfung von Mandat,
Verschwiegenheit, Vollmacht und Zweckbindung an den Steuerberater [Name].
Ob damit zugleich ein Hinweis nach Paragraf 102 StaRUG dokumentiert wird,
hängt von dessen vollständigem Tatbestand und dem Urheber des Hinweises ab.
Unterschrift RA: ___________________
Datum: ___________________________
--- vor Versand klären ---
Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
| Position | Berechnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Anwaltliche Beratungsgebühr | RVG § 34 i.V.m. § 13 für Beratungsmandat; nach Gegenstandswert und Stundensatz | Ausgehend von Schadensvolumen oder Stundensatz vereinbaren |
| Strafverteidigung bei § 15a Abs. 4 InsO | RVG § 14; gesonderte Vergütungsvereinbarung empfohlen | Strafrahmen bis 3 Jahre; Gegenstandswert hoch |
| Insolvenzantrag durch beauftragten FA-InsR | Gerichtskostenvorschuss InsO | Muss vom GF als natürliche Person gestellt werden |
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| § 17 InsO eindeutig + keine Sanierungsperspektive | Sofortiger Eigenantrag beim Insolvenzgericht; FA InsR sofort mandatieren |
| Paragraf 18 InsO drohende Zahlungsunfähigkeit, noch nicht Paragraf 17 InsO | Schutzschirm nach Paragraf 270d InsO oder Restrukturierungsrahmen nach StaRUG anhand der Zugangsvoraussetzungen vergleichen |
| Gesellschafterdarlehen ohne Rangrücktritt | Umgehend qualifizierten Rangrücktritt § 39 Abs. 2 InsO vereinbaren lassen |
| SV-Rückstände über 2 Monate | § 266a StGB sofort erläutern; GF persönlich haftend und strafbar |
anw-haftungswarn-15a-inso-mandant — anwaltliches Belehrungsschreiben GF nach Insolvenzreife-Feststellungstb-bwa-sus-bilanz-pruefung — vorgelagerte StB-Auswertungstb-liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate — Datenbasis § 17 InsO-Prüfunganw-steuerstrafverteidigung-verstaendigung — bei GF-Strafbarkeit § 15a Abs. 4 InsOQuellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin steuerrecht-anwalt-und-beraterWenn es um Haftungswarn an GmbH-Geschäftsführung bei Insolvenzreife (Anwaltliche Sicht) in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik. Auswahlstichwort: Haftungswarn 15a Inso Haftungsbescheid Ao Lst Haftung 42d; Arbeitsfeld: Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte.
Prüft die Insolvenzantragspflicht nach Paragraf 15a InsO ab objektivem Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Trennt Drei- und Sechswochen-Höchstzeitraum, Kenntnis, Sanierungsbemühungen, Zahlungen und StaRUG-Route; liefert Status, Ereigniszeitachse, Organmemo und sofort umsetzbaren Antragsfahrplan.
Wenn es um Insolvenzrecht — Allgemein in Insolvenzrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.