From insolvenzrecht
Wenn es um Insolvenzreife, Antragspflicht und Haftung in Insolvenzrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Insolvenzreife, Antragspflicht und Haftung und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.Wenn Material vorliegt, nutze es zuerst. Frage nur nach, was für die nächste Entscheidung fehlt:
Bei Zahlungsunfähigkeit nicht mit einem pauschalen Streitwertabschlag arbeiten. Nicht titulierte streitige Verbindlichkeiten werden nach der objektiven Rechtslage behandelt: Bestehen und Fälligkeit führen zur Passivierung, Nichtbestehen oder fehlende Fälligkeit zur Herausnahme. Ein vorläufig vollstreckbarer Titel mit eingeleiteter Vollstreckung gehört mit Nennwert in die Betrachtung.
Für die Haftungsperspektive ist entscheidend, wer die Herausnahme später beweisen kann. Lege deshalb eine Kurzmatrix an: Forderung, Anspruchsgrund, Fälligkeit, Einwand, Gegenbeweis, Gutachtenstand, Geschäftsleiterbeschluss, Restrisiko. BGH IX ZR 229/22 vom 23.01.2025 ist als Leitanker aufzunehmen; ein Rechtsirrtum trägt nur eng und regelmäßig nicht bei der Auslegung eigener Vertragsunterlagen.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin insolvenzrechtPrüft die Insolvenzantragspflicht nach Paragraf 15a InsO ab objektivem Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Trennt Drei- und Sechswochen-Höchstzeitraum, Kenntnis, Sanierungsbemühungen, Zahlungen und StaRUG-Route; liefert Status, Ereigniszeitachse, Organmemo und sofort umsetzbaren Antragsfahrplan.
Wenn es um Insolvenzrecht — Allgemein in Insolvenzrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um Haftungswarn an GmbH-Geschäftsführung bei Insolvenzreife (Anwaltliche Sicht) in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik. Auswahlstichwort: Haftungswarn 15a Inso Haftungsbescheid Ao Lst Haftung 42d; Arbeitsfeld: Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte.