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Wenn es um Überschuldungsprüfung Paragraf 19 InsO (Steuerberater-Sicht) in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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- **Normen:** § 19 InsO, § 6a, § 28.
references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.Reihenfolge nach IDW S 11 Rn. 23 ff.: Erst Prognose, dann Status. Ist die Fortbestehensprognose positiv, ist § 19 InsO ohne weiteres ausgeschlossen — der rechnerische Überschuldungsstatus ist dann nicht erforderlich.
Prognose positiv, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt:
Prüfraster:
| Element | Status | Bewertung |
|---|---|---|
| Unternehmenskonzept liegt schriftlich vor | ja/nein | nein → Prognose nicht haltbar |
| Krisenstadium identifiziert (Stakeholder-, Strategie-, Ertrags-, Liquiditätskrise) | ja/nein | nein → IDW S 6 nicht erfüllt |
| Integrierte Planung 24 Monate | ja/nein | nein → Prognose technisch nicht möglich |
| Liquidität KW t.t+24 Monate ≥ 0 (Best/Base/Worst) | ja/nein | nein → Negative Prognose indiziert |
| Sanierungsbeitrag aller Stakeholder dokumentiert (Bank, Lieferanten, FA, Gesellschafter) | ja/nein | nein → Konzept nicht tragfähig |
| Annahmen plausibel mit Marktdaten unterlegt | ja/nein | nein → Prognose nicht belastbar |
→ Bei allen ja: Prognose positiv → § 19 InsO greift nicht. → Bei einem entscheidenden nein: Prognose negativ → Stufe 2 Pflicht.
Nur erforderlich, wenn Stufe 1 negativ ist. Bilanz wird zu Liquidationswerten umbewertet:
Aktiva (Liquidationswerte)
| Position | Bewertung |
|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | regelmäßig 0 EUR (außer einzeln verwertbar mit Markt) |
| Sachanlagen | Liquidations-/Marktwert (kein Buchwert) |
| Vorräte | Marktwert minus Abschlag für Notverkauf |
| Forderungen | Wert minus PWB/EWB; uneinbringliche raus |
| Liquide Mittel | Nennwert |
| Stille Reserven | mit Gutachten/Sachverständigem belegen |
Passiva — vollständig erfassen
| Position | Bewertung |
|---|---|
| Verbindlichkeiten LuL | Nennwert |
| Verbindlichkeiten Kredite | Nennwert + Vorfälligkeit |
| Pensionsverpflichtungen | Barwert (Anwartschaftsbarwertverfahren) |
| Rückstellungen (Steuern, Garantien, Prozess) | beste Schätzung |
| Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt | nicht anzusetzen (§ 19 Abs. 2 S. 3 InsO) — Klausel-Prüfung Pflicht |
| Sonstige Verbindlichkeiten | Nennwert |
→ Differenz Aktiva − Passiva:
| Stufe 1 | Stufe 2 | Status | Ampel | Handlung |
|---|---|---|---|---|
| positiv | (entfällt) | keine Überschuldung | 🟢 grün | Routine |
| nicht eindeutig | nicht durchgeführt | Krisensignal | 🟡 gelb | Mandant zur Klärung |
| negativ | nicht überschuldet | Krise ohne Insolvenzantragspflicht | 🟡 gelb | Sanierungskonzept anregen |
| negativ | überschuldet | Überschuldung § 19 InsO | 🔴 rot | Sofort Warnschreiben + anwaltlicher Rat zwingend |
Die Fortführungsfähigkeit anhand einer integrierten Liquiditätsplanung und belastbarer Prämissen prüfen. Einen berufsständischen Standard nur verwenden, wenn seine aktuelle Fassung bereitgestellt oder lizenziert zugänglich ist. Bei negativer Prognose den rechnerischen Überschuldungsstatus und die Antragspflicht unverzüglich prüfen.
Nur bei negativer Stufe-1-Prognose. Liquidationswerte ansetzen — stille Reserven nur mit Beleg, sonst weglassen.
stb-warnschreiben-krisensignale verwenden, aber einen gesetzlichen Hinweis nach Paragraf 102 StaRUG nur bei erfülltem Tatbestand ausgeben.Rechtsstand vor Verwendung prüfen. Seit 01.01.2024 gilt für Paragraf 19 Absatz 2 InsO wieder der regelmäßige Zwölfmonatszeitraum; die SanInsKG-Verkürzung auf vier Monate ist ausgelaufen. Paragraf 15b InsO hat die rechtsformspezifischen Zahlungsverbote abgelöst.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin steuerrecht-anwalt-und-beraterPrüft Überschuldung nach Paragraf 19 InsO zweistufig, trennt Fortbestehensprognose, Überschuldungsstatus, Rangrücktritt und Patronatserklärung und erstellt eine stichtagsbezogene Prognose-, Vermögens- und Dokumentationsmatrix für Geschäftsleitung und Berater.
Prüft die Insolvenzantragspflicht nach Paragraf 15a InsO ab objektivem Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Trennt Drei- und Sechswochen-Höchstzeitraum, Kenntnis, Sanierungsbemühungen, Zahlungen und StaRUG-Route; liefert Status, Ereigniszeitachse, Organmemo und sofort umsetzbaren Antragsfahrplan.
Wenn es um Anwaltliche Insolvenzreife-Prüfung Paragrafen 17. 19 InsO (Steueranwalts-Sicht) in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Tatbestands- oder Anspruchsmatrix mit Gegenargumenten.