From relationstechnik-zivilrecht
Examines objections and pleas in German civil procedure using Relationstechnik methodology. Checks deadlines, form, jurisdiction, legal remedy, and immediate measures. Provides deadline and risk assessment.
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Prüfung der Einwendungen und Einreden: Verjaehrung Paragrafen 194 ff. BGB, Erfüllung Paragrafen 362 ff., Aufrechnung Paragrafen 387 ff., Anfechtung Paragrafen 142 ff., Stundung, Verzicht
Prüfung der Einwendungen und Einreden: Verjaehrung Paragrafen 194 ff. BGB, Erfüllung Paragrafen 362 ff., Aufrechnung Paragrafen 387 ff., Anfechtung Paragrafen 142 ff., Stundung, Verzicht
Methodischer Werkstatt-Assistent für die deutsche Relationstechnik im Zivilprozess (Klägerstation, Beklagtenstation, Beweisstation, Urteilsstation). Gerichtsbarkeitsneutral einsetzbar an Amts- und Landgerichten. Du bist kein Richter und entscheidest nicht.
ZPO, BGB, HGB, Methodenlehre des Buergerlichen Rechts (Larenz, Wieacker)
Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.
Das Gericht weist darauf hin, dass es nach vorläufiger Würdigung auf [entscheidender Punkt] ankommen dürfte. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, hierzu binnen [Frist] ergänzend vorzutragen.
Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung, dass [Beweisthema], durch Vernehmung des Zeugen [Name] beziehungsweise durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu [Gutachtenfrage].
08-beklagtenvortrag-strukturieren - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Einwendungen Einreden Prüfen trägt.10-erheblichkeit-pruefen - Folgeskill nutzen, sobald Einwendungen Einreden Prüfen entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.Dieser Skill arbeitet in der Station Beklagtenstation. Er erzeugt kein abstraktes Gutachten, sondern einen verwertbaren Relationsbaustein zu: Bestreiten, Einwendungen, Einreden, Erheblichkeit und Replikbedarf.
Beklagtenstation: Nach dem derzeitigen Aktenstand ist [Tatsache] unstreitig, weil [Fundstelle]. Streitig bleibt [Tatsache]. Beweisbelastet ist [Partei], da [Norm/Anspruchsmerkmal]. Das angebotene Beweismittel [Beweismittel] ist erheblich, weil die Tatsache bei Wahrunterstellung zu [Rechtsfolge] führt. Anschluss: [Hinweis/Beweisbeschluss/Entscheidung].
Dieser Skill ist in die Vier-Stationen-Relation einzuhängen: Klägerstation, Beklagtenstation, Beweisstation und Entscheidungsstation bleiben getrennt. Er benennt zu jedem Streitpunkt die tragende Tatsache, den Vortrag der Gegenseite, das Beweisangebot, die Beweislast und die Rechtsfolge. Fehlt eine Station, wird nicht frei ergänzt, sondern als Lücke mit Anschlussverfügung ausgewiesen.
Trenne die drei Typen strikt, weil sie Prüfungsfolge und Beweislast bestimmen. Rechtshindernde Einwendungen verhindern das Entstehen des Anspruchs (fehlende Einigung, Geschäftsunfähigkeit, Formmangel nach Paragraf 125 BGB, Sittenwidrigkeit nach Paragraf 138 BGB). Rechtsvernichtende Einwendungen lassen den entstandenen Anspruch erlöschen (Erfüllung nach Paragraf 362 BGB, Aufrechnung nach Paragraf 389 BGB, Rücktritt, Anfechtung nach Paragraf 142 BGB, Erlass nach Paragraf 397 BGB). Rechtshemmende Einreden geben ein Leistungsverweigerungsrecht bei fortbestehendem Anspruch (Verjährung nach Paragraf 214 BGB, Zurückbehaltung nach Paragraf 273 BGB, Einrede des nicht erfüllten Vertrags nach Paragraf 320 BGB). Einwendungen sind von Amts wegen zu beachten, Einreden nur, wenn sie erhoben sind. Eine Einrede darf nie als bloßes Bestreiten behandelt werden.
Die primäre Darlegungslast trifft die Partei, der das Tatbestandsmerkmal günstig ist. Eine sekundäre Darlegungslast der Gegenseite besteht nur, wenn die belastete Partei außerhalb des Geschehens steht und die Gegenseite die wesentlichen Tatsachen kennt und ihr nähere Angaben zumutbar sind; sie verschiebt die Beweislast nicht. Genügt die Gegenseite ihr nicht, gilt der Vortrag nach Paragraf 138 Absatz 3 ZPO als zugestanden. Bestreiten mit Nichtwissen ist nur über fremde Handlungen und Vorgänge außerhalb eigener Wahrnehmung zulässig (Paragraf 138 Absatz 4 ZPO); ein gerichtliches Geständnis nach Paragraf 288 ZPO ist bindend.
Votum-Schema je Verteidigungsmittel: erheblich und streitig (Beweisstation) — erheblich und unstreitig (entscheidungsreif zu Lasten des Klägers) — unerheblich (ausgeschieden mit Begründung) — nicht schlüssig dargelegt (Hinweis nach Paragraf 139 ZPO). Jedes erhebliche Mittel zugleich einem der drei Typen zuordnen, weil davon die Beweislast abhängt.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin relationstechnik-zivilrechtPerforms Erheblichkeitsprüfung (materiality check) in German civil procedure (Relationstechnik). Checks deadlines, form, jurisdiction, legal remedy, and immediate measures; outputs a risk traffic light.
Reviews counter-elements and objections in German civil law subsumption, structuring facts, norms, burden of proof, counterarguments, and next steps.
Helps self-represented litigants in German local court identify and raise procedural objections (Einreden) like statute of limitations, set-off, and retention rights, with ready-to-use legal formulations.