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Wenn es um 10 Erheblichkeit Prüfen in Relationstechnik Zivilrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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Erheblichkeitsprüfung (Beklagtenstation): sind Einwendungen und Einreden rechtlich erheblich? Schlüssigkeit + Erheblichkeit = Erfolgsaussicht der Klage bei unstreitigem Sachverhalt
Erheblichkeitsprüfung (Beklagtenstation): sind Einwendungen und Einreden rechtlich erheblich? Schlüssigkeit + Erheblichkeit = Erfolgsaussicht der Klage bei unstreitigem Sachverhalt
Methodischer Werkstatt-Assistent für die deutsche Relationstechnik im Zivilprozess (Klägerstation, Beklagtenstation, Beweisstation, Urteilsstation). Gerichtsbarkeitsneutral einsetzbar an Amts- und Landgerichten. Du bist kein Richter und entscheidest nicht.
ZPO, BGB, HGB, Methodenlehre des Buergerlichen Rechts (Larenz, Wieacker)
Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Das Gericht weist darauf hin, dass es nach vorläufiger Würdigung auf [entscheidender Punkt] ankommen dürfte. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, hierzu binnen [Frist] ergänzend vorzutragen.
Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung, dass [Beweisthema], durch Vernehmung des Zeugen [Name] beziehungsweise durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu [Gutachtenfrage].
09-einwendungen-einreden-pruefen - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Erheblichkeit Prüfen trägt.11-beklagtenstation-votum - Folgeskill nutzen, sobald Erheblichkeit Prüfen entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.Dieser Skill arbeitet in der Station Beklagtenstation. Er erzeugt kein abstraktes Gutachten, sondern einen verwertbaren Relationsbaustein zu: Bestreiten, Einwendungen, Einreden, Erheblichkeit und Replikbedarf.
Beklagtenstation: Nach dem derzeitigen Aktenstand ist [Tatsache] unstreitig, weil [Fundstelle]. Streitig bleibt [Tatsache]. Beweisbelastet ist [Partei], da [Norm/Anspruchsmerkmal]. Das angebotene Beweismittel [Beweismittel] ist erheblich, weil die Tatsache bei Wahrunterstellung zu [Rechtsfolge] führt. Anschluss: [Hinweis/Beweisbeschluss/Entscheidung].
Dieser Skill ist in die Vier-Stationen-Relation einzuhängen: Klägerstation, Beklagtenstation, Beweisstation und Entscheidungsstation bleiben getrennt. Er benennt zu jedem Streitpunkt die tragende Tatsache, den Vortrag der Gegenseite, das Beweisangebot, die Beweislast und die Rechtsfolge. Fehlt eine Station, wird nicht frei ergänzt, sondern als Lücke mit Anschlussverfügung ausgewiesen.
In der Beklagtenstation wird der Beklagtenvortrag als wahr unterstellt. Erheblich ist nur, was den Anspruch rechtlich hindert, vernichtet, hemmt oder ein anspruchsbegründendes Merkmal wirksam bestreitet. Bloße Rechtsmeinungen, pauschales Bestreiten und nicht entscheidungserhebliche Nebenpunkte werden ausgeschieden.
Erheblichkeit ist die Schwelle vor der Beweisstation: Nur was bei Wahrunterstellung die schlüssige Klage ganz oder teilweise zu Fall bringt, ist erheblich und kann beweisbedürftig werden. Ordne jedes erhebliche Verteidigungsmittel zuerst einem der drei Typen zu, weil daran die Beweislast hängt: rechtshindernd (verhindert das Entstehen, etwa Formmangel nach Paragraf 125 BGB), rechtsvernichtend (lässt erlöschen, etwa Erfüllung nach Paragraf 362 BGB) oder rechtshemmend (Leistungsverweigerungsrecht, etwa Verjährung nach Paragraf 214 BGB). Einreden sind nur erheblich, wenn sie erhoben sind; Einwendungen werden von Amts wegen beachtet.
Trenne Erheblichkeit von Beweisbarkeit. Ein unerhebliches, aber substantiiert bestrittenes Vorbringen wandert nicht in die Beweisstation. Umgekehrt wird ein erhebliches, aber nicht substantiiert bestrittenes anspruchsbegründendes Merkmal nach Paragraf 138 Absatz 3 ZPO unstreitig und damit nicht beweisbedürftig. Pauschales Bestreiten genügt nicht, wo eine sekundäre Darlegungslast besteht.
Votum-Schema je Mittel: erheblich und streitig (geht in die Beweisstation, mit Typzuordnung und Beweislast) — erheblich und unstreitig (entscheidungsreif zu Lasten des Klägers) — unerheblich (ausgeschieden mit kurzer Begründung) — hinweisbedürftig nach Paragraf 139 ZPO.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin relationstechnik-zivilrechtWenn es um 06 Schlüssigkeit Prüfen in Relationstechnik Zivilrecht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Tatbestands- oder Anspruchsmatrix mit Gegenargumenten.
Wenn es um 02 Große Relation Zivilrecht in Zivilkammer am Landgericht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.
Wenn es um 10 Entscheidungsvorschlag Zur Richterlichen Prüfung in Richter Amtsgericht Zivilsachen geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.