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Wenn es um 06 Schlüssigkeit Prüfen in Relationstechnik Zivilrecht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Tatbestands- oder Anspruchsmatrix mit Gegenargumenten.
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Die Klägerstation beantwortet nur eine Frage: Ergibt der als wahr unterstellte Klägervortrag die begehrte Rechtsfolge? Bestreiten, Beweisbarkeit, Einreden und Erheblichkeit des Beklagtenvortrags bleiben draußen; fehlender Vortrag wird als Hinweis- oder Abweisungsproblem markiert.
Die Klägerstation beantwortet nur eine Frage: Ergibt der als wahr unterstellte Klägervortrag die begehrte Rechtsfolge? Bestreiten, Beweisbarkeit, Einreden und Erheblichkeit des Beklagtenvortrags bleiben draußen; fehlender Vortrag wird als Hinweis- oder Abweisungsproblem markiert.
Arbeitsmodus für die Relation im Zivilprozess. Der Skill baut einen richterlich brauchbaren Baustein für die Klägerstation und hält die Entscheidungslinie so sauber, dass daraus Hinweis, Beweisbeschluss, Vergleichsvorschlag oder Urteil ohne Stationsbruch folgen können.
ZPO, BGB, HGB, Methodenlehre des Bürgerlichen Rechts
Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.
| Prüfpunkt | Leitfrage | Prozessualer Kniff | Ausgabe |
|---|---|---|---|
| Antrag | Was will der Kläger genau? | Unklaren Antrag nach Rechtsschutzziel auslegen, aber keine andere Klage erfinden. | Streitgegenstand und Tenorziel in einem Satz. |
| Anspruchsgrundlage | Welche Norm trägt die Rechtsfolge zuerst? | Vertragliche Ansprüche vor deliktischen und bereicherungsrechtlichen prüfen, wenn sie denselben Lebenssachverhalt ordnen. | Anspruchsbaum mit Haupt- und Hilfsschiene. |
| Tatbestandsmerkmal | Welche Tatsache füllt welches Merkmal? | Jedes Merkmal erhält eine Fundstelle; Wertungen ohne Tatsachenkern werden als Lücke markiert. | Merkmal-Tatsache-Fundstelle-Tabelle. |
| Nebenforderung | Zinsen, Kosten, Verzug, Freistellung? | Nebenforderungen nie mitschleifen; gesondert auf Fälligkeit, Mahnung, Verzug und Höhe prüfen. | Eigener Nebenforderungssatz. |
| Hinweis | Kann die Lücke heilbar sein? | Paragraf 139 ZPO vor Abweisung prüfen, wenn Vortrag erkennbar ergänzungsfähig ist. | Formulierter richterlicher Hinweis. |
Das Gericht weist darauf hin, dass es nach vorläufiger Würdigung auf [entscheidender Punkt] ankommen dürfte. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, hierzu binnen [Frist] ergänzend vorzutragen.
Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung, dass [Beweisthema], durch Vernehmung des Zeugen [Name] beziehungsweise durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu [Gutachtenfrage].
05-anspruchsgrundlagen-identifizieren - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Schlüssigkeit Prüfen trägt.07-klaegerstation-votum - Folgeskill nutzen, sobald Schlüssigkeit Prüfen entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.Dieser Skill arbeitet in der Station Klägerstation. Er erzeugt kein abstraktes Gutachten, sondern einen verwertbaren Relationsbaustein zu: Klageantrag, Lebenssachverhalt, Anspruchsgrundlage, Schlüssigkeit und fehlende Einwendungen.
Klägerstation: Nach dem derzeitigen Aktenstand ist [Tatsache] unstreitig, weil [Fundstelle]. Streitig bleibt [Tatsache]. Beweisbelastet ist [Partei], da [Norm/Anspruchsmerkmal]. Das angebotene Beweismittel [Beweismittel] ist erheblich, weil die Tatsache bei Wahrunterstellung zu [Rechtsfolge] führt. Anschluss: [Hinweis/Beweisbeschluss/Entscheidung].
Dieser Skill ist in die Vier-Stationen-Relation einzuhängen: Klägerstation, Beklagtenstation, Beweisstation und Entscheidungsstation bleiben getrennt. Er benennt zu jedem Streitpunkt die tragende Tatsache, den Vortrag der Gegenseite, das Beweisangebot, die Beweislast und die Rechtsfolge. Fehlt eine Station, wird nicht frei ergänzt, sondern als Lücke mit Anschlussverfügung ausgewiesen.
In der Klägerstation wird der Klägervortrag als wahr unterstellt. Bestreiten, Einreden und Beweisfragen bleiben draußen. Entscheidend ist allein, ob jedes Tatbestandsmerkmal durch konkreten Tatsachenvortrag getragen wird und ob daraus die begehrte Rechtsfolge folgt. Fehlender Vortrag wird als Hinweis nach Paragraf 139 ZPO formuliert.
Schlüssigkeit und Substantiierung sind zwei Stufen. Schlüssig ist der Vortrag, wenn die unterstellt wahren Tatsachen jedes Tatbestandsmerkmal ausfüllen und die Rechtsfolge tragen. Substantiiert ist er erst, wenn er so konkret ist, dass sich der Gegner einlassen und das Gericht Beweis erheben kann; die Substantiierungsanforderung steigt erst mit qualifiziertem Bestreiten der Gegenseite (Paragraf 138 Absatz 2 ZPO), nicht mit pauschalem Bestreiten. Überspanne die Anforderung nicht, sonst wird schlüssiger Vortrag prozessordnungswidrig abgeschnitten.
Stützt der einheitliche Antrag sich auf mehrere Anspruchsgrundlagen, prüfe sie in der Reihenfolge Vertrag, culpa in contrahendo, Geschäftsführung ohne Auftrag, dinglicher Anspruch, Delikt, Bereicherung. Für den Klageerfolg genügt eine schlüssig tragende Grundlage; die übrigen werden nur geprüft, soweit sie zu einem weitergehenden Ergebnis (höhere Forderung, andere Verjährung, andere Beweislast) führen können. Eine echte Eventual- oder Hilfsbegründung wird nur unter der Bedingung des Misserfolgs der vorrangigen Grundlage geprüft; das ist im Votum offenzulegen. Doppelrelevante Tatsachen werden für die Zulässigkeit als wahr unterstellt und erst in der Begründetheit voll geprüft.
Votum-Schema je Anspruchsgrundlage: vollständig schlüssig — teilweise schlüssig mit benannter Lücke — unschlüssig, aber durch Hinweis nach Paragraf 139 ZPO reparabel — unschlüssig und abweisungsreif. Tragendes oder fehlendes Tatbestandsmerkmal und Anschlussschritt stets benennen.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin relationstechnik-zivilrechtWenn es um 10 Erheblichkeit Prüfen in Relationstechnik Zivilrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um 02 Große Relation Zivilrecht in Zivilkammer am Landgericht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.
Wenn es um 10 Entscheidungsvorschlag Zur Richterlichen Prüfung in Richter Amtsgericht Zivilsachen geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.