From krankenkassenrecht-krankenversicherung
Prüft Krankengeldanspruch nach Arbeitsunfähigkeit mit taggenauem Zeitstrahl, Berechnung und Widerspruchs-/Klageentwurf. Deckt Feststellung, Folgefeststellung, Blockfrist, Ruhen und Mitgliedschaft nach SGB V.
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Lies zuerst Bescheide, Arbeitsunfähigkeitsdaten, Entgeltabrechnungen und den bisherigen Schriftwechsel. Baue daraus ohne vorgelagerte Standardabfrage einen taggenauen Zeitstrahl. Frage nur Daten nach, die sich nicht aus der Akte ergeben und ohne die Anspruch, Mitgliedschaft oder Höhe nicht verlässlich bestimmt werden können.
Lies zuerst Bescheide, Arbeitsunfähigkeitsdaten, Entgeltabrechnungen und den bisherigen Schriftwechsel. Baue daraus ohne vorgelagerte Standardabfrage einen taggenauen Zeitstrahl. Frage nur Daten nach, die sich nicht aus der Akte ergeben und ohne die Anspruch, Mitgliedschaft oder Höhe nicht verlässlich bestimmt werden können.
| Prüffeld | Aktueller Maßstab | Benötigter Beleg |
|---|---|---|
| Erstfeststellung | Anspruch entsteht grundsätzlich am Tag der ärztlichen Feststellung | elektronische Daten, Bescheinigung, Patientenakte |
| Folgefeststellung derselben Krankheit | spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende; Samstag zählt nicht als Werktag | Enddatum, Folgetermin, Praxiszeiten |
| Verzögerung durch Praxis | rechtzeitiges eigenes Tätigwerden und Zurechnung nach den BSG-Maßstäben prüfen | Anrufliste, Terminbestätigung, Praxisvermerk |
| Mitgliedschaft hängt vom Anspruch ab | Feststellung innerhalb eines Monats kann den Anspruchsfortbestand nach Paragraf 46 Satz 3 SGB V sichern; Zahlungszeitraum gesondert berechnen | Versicherungsverlauf, Feststellungsdaten |
| elektronische Übermittlung | Fehler des Vertragsarztes nicht als eigene Meldeversäumnis behandeln | Kassenakte, Übermittlungsprotokoll |
Eine rückwirkende ärztliche Bescheinigung ist weder automatisch ausreichend noch automatisch schädlich. Trenne die medizinische Rückdatierung nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie von der leistungsrechtlichen Frage, ob der Versicherte rechtzeitig tätig wurde und wem eine Verzögerung zuzurechnen ist.
| Einwand der Krankenkasse | Gegenprüfung | Beweisziel |
|---|---|---|
| Feststellung zu spät | nächster Werktag, Samstagsausnahme, Einmonatsregel | rechtzeitiger Termin oder gesetzlicher Anspruchsfortbestand |
| Daten nicht eingegangen | elektronische Übermittlungspflicht des Vertragsarztes | kein Ruhen wegen fremden Übermittlungsfehlers |
| dieselbe Krankheit | medizinischer Ursachenzusammenhang statt bloßer Diagnosegleichheit | Beginn und Verbrauch der richtigen Blockfrist |
| Höchstdauer erreicht | vollständige Bezugs- und Ruhenszeiträume neu rechnen | zutreffendes Aussteuerungsdatum |
| kein Krankengeldtarif | Status, Wahlerklärung und Satzung auswerten | konkreter Anspruchsbeginn |
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