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Wenn es um Einstweilige Verfügung: Beweislast und Darlegungslast in Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fokus: Einstweilige Verfügung: Beweislast und Darlegungslast. Glaubhaftmachung § 294 ZPO, Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund, eidesstattliche Versicherung, Gegenglaubhaftmachung, sekundäre Darlegungslast, Beweismittel im Eilverfahren.
| Norm | Inhalt |
|---|---|
| § 920 Abs. 2 ZPO | Glaubhaftmachung: Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund |
| § 294 ZPO | Mittel der Glaubhaftmachung: Urkunden, eidesstattliche Versicherung, alle Beweismittel |
| § 935 ZPO | Einstweilige Verfügung: Sicherung des Anspruchs |
| § 940 ZPO | Einstweilige Verfügung zur Regelung eines Zustands |
| § 936 ZPO | Verweisung auf Arrestvorschriften |
| § 12 Abs. 1 UWG | Dringlichkeitsvermutung im Lauterkeitsrecht |
| § 286 ZPO | Freie Beweiswürdigung (Hauptsache) |
| § 294 Satz 2 ZPO | Sofortiger Beweis durch Glaubhaftmachungsmittel; keine Vereidigung nötig |
| Element | Inhalt | Beweismittel |
|---|---|---|
| Schutzrecht | Inhaber, Registernummer, Schutzbereich, Schutzfähigkeit | Registerauszug (DPMA/EUIPO) |
| Verletzungshandlung | Wann, wo, wie, durch wen | Screenshot, Testkauf, eV Mandant |
| Aktivlegitimation | Schutzrechtsinhaber oder bevollmächtigter Lizenznehmer | Registerauszug, Lizenzvertrag |
| Verletzungsform | Identisch / ähnlich; Verwechslungsgefahr; Tatbestandsmerkmale | Vergleichsmaterial |
| Schutzrecht / Rechtsbereich | Dringlichkeit |
|---|---|
| UWG | Gesetzliche Vermutung § 12 Abs. 1 UWG; widerlegt bei Selbstwiderlegung |
| MarkenG, PatG, DesignG | Keine Vermutung; muss dargelegt werden: Kenntnisdatum, Erstmalige Verletzung, Eilbedürfnis |
| UrhG | Keine Vermutung; wie IP allgemein |
Eidesstattliche Versicherung
Ich, [Name, Geburtsdatum], wohnhaft [Adresse], versichere an Eides statt
und erkläre folgendes:
1. [Mandant] betreibt [Unternehmen / Schutzrecht].
2. Am [Datum] habe ich auf der Website [URL] / in [Medium] folgende
Verletzungshandlung festgestellt: [Beschreibung].
3. [Screenshot / Testkauf / Muster] ist als Anlage [X] beigefügt und
gibt den Sachverhalt zutreffend wieder.
4. Von diesem Sachverhalt hatte ich erstmals am [Datum] Kenntnis.
5. Diese Erklärung gebe ich wahrheitsgemäß ab.
[Ort, Datum]
[Unterschrift]
Ich bin mir bewusst, dass eine vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche
eidesstattliche Versicherung nach § 156 StGB strafbar ist.
| Strategie Antragsgegner | Ziel |
|---|---|
| Eigene eidesstattliche Versicherung | Sachverhalt bestreiten |
| Schutzschrift (ZSSR) | Gegenvortrag zu Verfügungsanspruch und -grund |
| Sofortiger Widerspruch | Mündliche Verhandlung erzwingen (§ 924 ZPO) |
| Einwand fehlender Dringlichkeit | Selbstwiderlegung der Antragstellerin darlegen |
Bei bestimmten Sachverhalten (Verletzungsumfang, Herstellungsprozesse, Lieferkette) obliegt dem Antragsgegner eine sekundäre Darlegungslast, wenn er die Informationen exklusiv besitzt.
| Prüfpunkt | Erledigt? |
|---|---|
| Schutzrecht belegt (Registerauszug) | ☐ |
| Verletzungshandlung konkret dargelegt und datiert | ☐ |
| Kenntnisdatum dokumentiert (Selbstwiderlegungsschutz) | ☐ |
| Eidesstattliche Versicherung unterschrieben | ☐ |
| Anlagen nummeriert und dem Gericht übergeben | ☐ |
| Dringlichkeit dargelegt (UWG: Vermutung; sonst: positiv) | ☐ |
| Gegenglaubhaftmachung der Gegenseite antizipiert | ☐ |
faevvollzug-neu-008-qualitaetsgate-vor-vollziehung – Qualitätsgate.spezial-gewerblichen-tatbestand-beweis-und-belege – Beweismittelübersicht.faevvollzug-neu-005-gegnerische-schutzschrift-auswerten – Schutzschrift.npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutzWenn es um Verfuegung: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung in Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Drafted einstweilige Verfügungsanträge und -erwiderungen im GewR (Marken, Patente, Design, UWG) mit Fristen- und Risikoampel, Normenprüfung und Glaubhaftmachung.
Prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen für einstweilige Verfügungen nach Paragrafen 935, 940 ZPO; liefert Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.