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Prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen für einstweilige Verfügungen nach Paragrafen 935, 940 ZPO; liefert Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Begleitet das Verfahren der einstweiligen Verfügung als Instrument des vorläufigen Rechtsschutzes für nicht auf Geld gerichtete Ansprüche. Typische Mandate: wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverfügungen (Paragraf 935 ZPO), Sicherungsverfügungen bei drohender Beweisvereitelung oder Vermögensverschiebung, Regelungsverfügungen (Paragraf 940 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen, Presserecht oder Urheberrecht. Auf Antragsgegnerseite: Schutzschrift, Widerspruch, Berufung, Schadensersatz nach Paragraf 945 ZPO.
Das Modell benötigt:
Zum Verfügungsgrund im UWG-Recht; die Dringlichkeitsvermutung des Paragraf 12 Abs. 1 UWG entfällt, wenn der Antragsteller durch eigenes Zögern zeigt, dass er die Sache selbst nicht für dringlich hält; eigenes widersprüchliches Verhalten (Selbstwiderlegung der Dringlichkeit) begründet die Unzulässigkeit des Antrags. Gebietet Art. 103 Abs. 1 GG, dem Antragsgegner vor Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtliches Gehör zu gewähren, sofern dies ohne Rechtsnachteile für den Antragsteller möglich ist; nur bei echter Dringlichkeit ist eine Beschlussverfügung ohne Anhörung verfassungsgemäß. der Antragsteller muss die Hauptsacheentscheidung vorwegnehmen; bei Leistungsverfügungen (Erfüllungsverfügungen) gilt ein strengerer Maßstab als bei bloßen Unterlassungsverfügungen. der Schadensersatzanspruch entsteht verschuldensunabhängig; erforderlich ist nur, dass die Verfügung von Anfang an ungerechtfertigt war oder aufgehoben wird.
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Sachverhalt: Modehändler M betreibt einen Webshop und verletzt die Marke der Klägerin K durch identische Verwendung des Wortzeichens. K hat am 15.05.2025 Kenntnis erhalten. K beabsichtigt, am 05.06.2025 eine einstweilige Verfügung beim LG Hamburg zu beantragen.
Prüfung (Gutachtenstil):
Verfügungsanspruch (Paragraf 935 ZPO): K hat gegen M einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch nach Paragraf 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG (identische Kollision). Glaubhaftmachung durch Screenshots des Webshops (mit Datum) und eidesstattliche Versicherung der Geschäftsführerin. Verfügungsanspruch überwiegend wahrscheinlich.
Verfügungsgrund (Paragraf 935 ZPO): Dringlichkeit nach Paragraf 12 Abs. 1 UWG analog; Kenntnis seit 15.05.2025; Antragstellung am 05.06.2025 (21 Tage). Dringlichkeit gewahrt; keine
Gehörsproblem: Beschlussverfügung ohne Anhörung nur bei tatsächlicher Dringlichkeit zulässig Urteilsverfügung nach mündlicher Verhandlung beantragen, um Paragraf 945 ZPO-Risiko zu minimieren.
Jede Aussage zu Verfügungsanspruch, Verfügungsgrund, Glaubhaftmachung und Paragraf 945 ZPO-Haftung
ist nach references/zitierweise.md zu belegen. BGH-Urteile mit vollem Zitat (Datum, Az.,
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
mit Bearbeiter, Werk, Aufl., Paragraf, Rn. Streitstände (insbes. zu Paragraf 945 ZPO Verschulden) offen
darstellen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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First indexed Jul 16, 2026
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin prozessrechtDrafted einstweilige Verfügungsanträge und -erwiderungen im GewR (Marken, Patente, Design, UWG) mit Fristen- und Risikoampel, Normenprüfung und Glaubhaftmachung.
Wenn es um Einstweilige Verfügung im Datenbankrecht — Dringlichkeit und Verfügungsantrag in Datenbankrecht und Datenbankherstellerrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
Wenn es um Einstweilige: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage in Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.