Data: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DSA Art. 16 Notice-and-Action unverzügliche Reaktion, Art. 24 jährlicher Transparenzbericht, Art. 34 Risikoassessment jährlich/bei Bedarf, DMA Art. 11 Compliance-Bericht 6 Monate nach Benennung.
- Tragende Normen verifizieren: Digital Services Act (VO 2022/2065) Art. 4-15 (Haftung), 16-22 (Meldung), 24-32 (mittelgroße/VLOP), 33-43 (sehr große), 50-66 (Aufsicht), Digital Markets Act (VO 2022/1925) Art. 3 (Gatekeeper), 5-7 (Pflichten), DDG, TMG (außer Kraft), NetzDG (auslaufend) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anbieter Vermittlungsdienst / Hosting / Online-Plattform / sehr große Online-Plattform (VLOP) / Suchmaschine (VLOSE), BNetzA als DSC, EU-KOM (DMA-Vollzug), nationaler Koordinator, Beschwerdeführer.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: AGB nach Art. 14 DSA, Transparenzbericht, Risikoassessment, Compliance-Officer-Konzept, Streitbeilegung Art. 21 DSA, DSC-Meldung, DMA-Compliance-Bericht — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: Data: Dokumentenmatrix, Lückenliste und Nachforderung
- Normen-/Quellenanker: EU, DSA, VO, DMA, DGA, AI, NIS, DORA, CRA, DDG, GWB, VLOP.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Data Act prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Data Act im Überblick (VO (EU) 2023/2854, gilt ab 12.09.2025)
- Zugang zu Daten von vernetzten Produkten (Art. 3-7): Hersteller müssen Nutzern unmittelbaren, sicheren, unentgeltlichen Zugang zu mit dem Produkt erzeugten Daten gewähren.
- Datenweitergabe an Dritte (Art. 5): auf Antrag des Nutzers an Dritte; Pflicht zur Bereitstellung "ohne unangemessene Verzögerung".
- Datenweitergabe an öffentliche Stellen (Art. 14-22): bei "Ausnahmesituationen" (z. B. Notfall) auf Ersuchen.
- B2B-Vertragsbedingungen (Art. 13): faire, vernünftige und nichtdiskriminierende Bedingungen für Datenweitergabe; missbräuchliche Klauseln nichtig.
- Cloud-Anbieterwechsel (Art. 23-31): Wechselbarkeit-Pflichten, Datenportabilität, Datenresidenz, Wechselgebühren reduziert ab 12.09.2025, ab 12.01.2027 vollständig untersagt.
- Internationaler Zugriff (Art. 32): Schutz vor unrechtmäßigem Zugriff Drittstaaten auf nicht-personenbezogene Daten.
Dokumentenmatrix Data Act
- Produktinformationsblatt (Art. 3 Abs. 2): vor Vertragsschluss Informationen zu Datenarten, Format, Zugang.
- Datenzugriffsvereinbarung: Art. 8-12 — vertragliche Regelung der Datenbereitstellung an Dritte; faire, vernünftige, nichtdiskriminierende Bedingungen.
- Cloud-Wechselplan: Art. 23 ff. — vertraglich und technisch sicherstellbar.
- Auswärtsverlagerungsschutz: Art. 32 — TIA-äquivalentes Konzept gegen unrechtmäßigen Drittstaatszugriff.
Lückenliste typisch
- Datenkategorien unklar: Welche Daten sind "personenbezogen", "nicht-personenbezogen", "kommerziell sensibel"? Klare Klassifizierung fehlt oft.
- Schnittstellenbeschreibung fehlt: API-Endpunkte, Authentifizierung, Datenformat.
- Zugriffsbenutzer-Rollenmodell unklar: Wer erhält Zugang in welcher Rolle (Nutzer, Dritter, öffentliche Stelle)?
- Geschäftsgeheimnisschutz (Art. 4 Abs. 6): Verfahren zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen bei Datenweitergabe; oft nicht implementiert.
Nachforderungsstrategie
- Konkretisierungsanfrage an Dateninhaber (Art. 3 Abs. 2): Welche Datenarten genau, in welchem Format, in welcher Frist?
- Stufenanforderung: erst Information (Produktinformationsblatt), dann Vertrag, dann Zugang.
- Eskalation: Bei Verweigerung an die zuständige Behörde nach Art. 37 Data Act (in Deutschland noch in Klärung), parallel Zivilrechtsweg möglich.
Trade-off
Frühe Anpassung der Cloud-Verträge erspart spätere Friktion (Wechselgebühren-Verbot); zugleich erhöht Datenzugang Sicherheitsanforderungen. Eine "Cloud-by-Design"-Architektur (Modularität, Portabilität) ist die langfristige Antwort.