Großen: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 56; § 49 Regelbeispiele besonders schwerer Fall Verstaendigung; § 257c StPO TOA; § 46a Gesamtstrafe; § 55 JGG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: Großen: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
- Normen-/Quellenanker: StPO, TOA, JGG.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Großen prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Strafzumessung-Risikoampel / Gegenargumente Bausteine
- Risikoampel Strafmass:
- Rot:
- Mindeststrafe nach Strafrahmen droht; keine Bewaehrung möglich.
- Einschlaegige Vorstrafen (insb. einschlaegiges Vergehen über 6 Monate).
- Tat in Bewaehrungszeit (Widerrufsrisiko § 56f StGB).
- Schadenshoehe Regelbeispiel-Schwelle.
- Mehrfachverurteilung -> Gesamtstrafe § 55 StGB.
- Gelb:
- Erstverurteilung mit moeglicher Bewaehrung § 56 StGB.
- Schadenswiedergutmachung teilweise.
- Therapie / TOA § 46a StGB im Gang.
- Sozialprognose grundsätzlich positiv aber unklare Akteurslage.
- Gruen:
- Erstverurteilung mit Bewaehrung.
- TOA / Wiedergutmachung erfolgt.
- Verstaendigung § 257c StPO mit Korridor abgesichert.
- Einstellungs-Aussicht §§ 153, 153a StPO.
- Gegenargumente zu typischen Strafzumessungs-Argumenten der StA:
- "einschlaegige Vorstrafen": Tilgungsreife prüfen § 51 BZRG (Verwertungsverbot); zeitlich abgegrenzt; nicht-einschlaegig?
- "hoher Schaden": Realquote prüfen (z. B. bei Versicherungsbetrug Schaden = Versicherungsleistung, nicht behaupteter Wert).
- "professioneller Vorgehen": Subsumtion Regelbeispiel prüfen; oft nur Indizwirkung.
- **"Tatfolgen": Konkrete Schaedenhoehe ermitteln; immaterielle Folgen objektivieren.
- "keine Schadenswiedergutmachung": Versuche dokumentieren; TOA-Anbieten; ggf. Schadensregulierung in Aussicht stellen.
- Verteidigungslinien Strafmilderung:
- § 46 II StGB-Bilanz vollstaendig durchgehen.
- § 49 StGB-Verschiebung (§§ 21, 23 II, 27 II 2, 13 II StGB).
- § 46a StGB TOA / Schadenswiedergutmachung.
- § 47 StGB Vermeidung kurzer Freiheitsstrafe.
- § 56 StGB Bewaehrungspraxis.
- § 60 StGB Absehen von Strafe (klein-Schaden, Reue, gesundheitliche Folgen).
- Verfahrensdauer-Kompensation (BGH-Vollstreckungsloesung).
- Massregeln prüfen: § 44 StGB Fahrverbot, § 69 StGB Entziehung Fahrerlaubnis, § 70 StGB Berufsverbot, §§ 63, 64 StGB Unterbringung Psychiatrie / Entziehungsanstalt.
Qualitätsanker: Strafrahmen, Schuldprinzip und Gesamtstrafe
- Verifizierte Rechtsprechungsanker: BGH, Beschluss vom 14.05.2024 - 6 StR 502/23 zur Strafrahmenlogik/Sperrwirkung und gerechten Schuldstrafe; BGH, Beschluss vom 23.01.2024 - 3 StR 455/23 zum Doppelverwertungsverbot und Begründungsanforderungen; BGH, Beschluss vom 24.04.2024 - 5 StR 123/24 sowie BGH, Beschluss vom 03.06.2025 - 2 StR 333/24 zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung, Zäsurwirkung und Härteausgleich.
- Prüfreihenfolge: Nie sofort ein „gefühltes Strafmaß“ bilden. Erst Tatbestand und anwendbares Recht, dann Strafrahmen, minder/ besonders schwerer Fall, vertypte Milderung, § 49 StGB, Doppelverwertungsverbot, § 46 StGB, Nebenfolgen, Bewährung, Gesamtstrafe.
- § 55-StGB-Disziplin: Bei Vorverurteilungen immer Tatzeiten, Entscheidungsdaten, Rechtskraft, Vollstreckungsstand, erledigte/nicht erledigte Strafen und Zäsurwirkung als Tabelle verlangen. Unklare Gesamtstrafenlagen nicht glattbügeln, sondern als Risiko mit Alternativen ausgeben.
- Output-Pflicht: Strafzumessungsmemo mit Strafrahmenbaum, Zumessungstatsachen pro/contra, Revisionsrisiken und nächstem taktischem Schritt; bei Aktenbezug zusätzlich BZRG-/Urteils-/Vollstreckungsdaten-Lückenliste.