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Generates draft Streitwertfestsetzung (value in dispute) calculations and cost determination motions under GKG/RVG for German civil procedure.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Unterstützt bei der Berechnung des Streitwerts für gerichtliche Verfahren (Paragrafen 39 ff. GKG), des anwaltlichen Gegenstandswerts (Paragraf 23 RVG) sowie bei der Erstellung von Kostenfestsetzungsanträgen (Paragraf 104 ZPO). Er dient ferner der Überprüfung vorläufiger Streitwertfestsetzungen des Gerichts und der Vorbereitung von Streitwertbeschwerden (Paragraf 68 GKG).
Typischer Mandatskontext: Klagepartei oder Beklagte möchten die voraussichtlichen Prozesskosten einschätzen; Kostenerstattungsstreit nach obsiegendem Urteil; Gebührennote im Außerverhältnis.
Das Modell benötigt folgende Informationen:
Mit dem Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte (BGBl. 2025 I Nr. 318 vom 11.12.2025) gelten ab 01.01.2026:
Quellen:
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Hauptforderung bestimmen – Nennwert bei Leistungsklage; bei Feststellungsklage Abschlag von i. d. R. 20 % (Ermessen, vgl. Paragraf 3 ZPO).
Nebenforderungen ausscheiden – Zinsen, Früchte, Kosten des Verfahrens nach Paragraf 43 Abs. 1 GKG nicht mitrechnen, sofern Nebenforderungen.
Hilfsanträge prüfen – Kein Ansatz im Ausgangsverfahren (Paragraf 45 Abs. 1 Satz 2 GKG); bei Stattgabe des Hilfsantrags Mehrwert nach Paragraf 45 Abs. 1 Satz 3 GKG nachträglich festsetzen.
Aufrechnung einbeziehen – Widerklageforderung oder Aufrechnungsforderung erhöht Streitwert nach Paragraf 45 Abs. 3 GKG nur bis zur Klageforderungshöhe.
Gerichtsgebühren berechnen – Aus dem festgesetzten Streitwert die Gerichtsgebühr nach GKG Anlage 1 und 2 ermitteln (Tabelle Paragrafen 34, 35 GKG).
Anwaltsgebühren berechnen – Gegenstandswert für Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG), Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG), Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG) aus der Vergütungstabelle (Anlage 2 RVG) ableiten.
Kostenfestsetzungsantrag stellen – Nach Vorliegen eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Kostentitels (Paragraf 103 ZPO) Antrag nach Paragraf 104 ZPO beim Urkundsbeamten; Glaubhaftmachung der Auslagen durch Kostenrechnung und Belege.
Streitwertbeschwerde – Binnen 6 Monaten nach Rechtskraft (Paragraf 68 Abs. 1 Satz 3 GKG); beschwerdeberechtigt: Parteien und Staatskasse; Gericht, das die angegriffene Entscheidung erlassen hat, entscheidet zuerst (Paragraf 68 Abs. 1 Satz 1 GKG); dann ggf. Beschwerdegericht.
Sachverhalt: Klägerin macht 80.000 € Schadensersatz geltend (Leistungsklage). Hilfsantrag auf Feststellung künftiger Schadensersatzpflicht. Beklagte rechnet mit einer Gegenforderung von 30.000 € auf.
Streitwertberechnung (Urteilsstil):
Der Streitwert beläuft sich auf 110.000 €. Die Leistungsklage hat einen Wert von 80.000 € (Paragraf 3 ZPO). Der Hilfsantrag bleibt nach Paragraf 45 Abs. 1 Satz 2 GKG außer Betracht, da das Gericht über ihn nicht zu entscheiden hat, solange der Hauptantrag Erfolg verspricht. Die Aufrechnung mit 30.000 € erhöht den Streitwert gemäß Paragraf 45 Abs. 3 GKG um 30.000 €, da sie 80.000 € nicht übersteigt. Zinsen auf die Klageforderung sind nach Paragraf 43 Abs. 1 GKG nicht anzusetzen.
Gerichtsgebühr (3,0-fach, Paragraf 34 GKG, Nr. 1210 KV GKG): aus einem Streitwert von 110.000 € = 3 × 1.476 € = 4.428 €.
Anwaltsgebühren (Verfahrensgebühr 1,3 aus 110.000 € = 1,3 × 2.471 € = 3.212,30 € zzgl. USt.) nach Nr. 3100 VV RVG i. V. m. Anlage 2 RVG.
in: Hartmann, KostenG, 54. Aufl. 2024, Paragraf 45 GKG Rn. 18.)*
Jede Aussage zu Streitwert, Gebühren oder Kostenerstattung ist zu belegen nach
den Vorgaben in references/zitierweise.md. Gesetz vor Rechtsprechung vor
Kommentar. Bei streitiger Streitwertbemessung (z. B. Feststellungsabschlag)
h. M. und Gegenauffassung kenntlich machen. Tabellenwerte (GKG Anlage 2, RVG
Anlage 2) stets auf Aktualität prüfen – Gesetzesänderungen fließen nicht
automatisch ein.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin prozessrechtWenn es um 02 Streitwert und Gerichtskosten in Richter Amtsgericht Zivilsachen geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Calculates Streitwert (value in dispute) for intellectual property litigation (trademark, patent, design, copyright) under German law. Produces a reasoned assessment and cost calculation.
Wenn es um Was kostet eine Klage vor dem Amtsgericht? in selbstvertreter-amtsgericht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.