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Wenn es um Pralr Vertragsaufhebung Ruecktritt Wandlung in Preußisches Allgemeines Landrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Vertragsaufhebung Ruecktritt; Arbeitsfeld: Preußisches Allgemeines Landrecht.
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- ALR I 5 — Aufhebungsvertrag.
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 241 Abs. 2 BGB — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.§ 242 BGB — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.§ 280 Abs. 1 BGB — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.§ 286 Abs. 1 BGB — Verzug und Fristlogik.§ 195 BGB — regelmäßige Verjährung.§ 199 Abs. 1 BGB — Beginn der regelmäßigen Verjährung.§ 253 Abs. 2 ZPO — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.§ 138 Abs. 1 ZPO — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Pralr Vertragsaufhebung Ruecktritt Wandlung eher ständische Ordnung, Kameralstaat, Privatrechtsdogmatik, Polizeirecht oder frühe Verfahrensrationalisierung abbildet.ALR-Regel / historisches Problem / heutige Vergleichsnorm / didaktischer Nutzen / offene Quellenprüfung.Wenn es um Pralr Vertragsaufhebung Ruecktritt Wandlung in Preußisches Allgemeines Landrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Vertragsaufhebung Ruecktritt Wandlung; Arbeitsfeld: Preußisches Allgemeines Landrecht.
Wenn es um Workflow: Fristen, Rücktritt und Kündigung in BGB BT Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Ruecktritt Kuendigung; Arbeitsfeld: BGB BT Prüfer.
Wenn es um Nichtiger Vertrag nach Paragrafen 134 und 138 BGB in bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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