Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich krisenfrueherkennung-starug sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Krisenfrüherkennungs-Ampel (§ 1 StaRUG)
- ROT — Liquiditätslücke im Beobachtungshorizont:
- Drohende ZU § 18 InsO erkennbar — StaRUG-Anzeige § 31 StaRUG erwägen.
- Sofort schriftlicher Maßnahmenplan, Beratergespräch, Information Gesellschafter.
- Übergang zu Antragspflicht § 15a InsO droht, sobald materielle Insolvenz eintritt.
- GELB — Frühwarnindikatoren:
- Umsatzrückgang > 20 Prozent gegenüber Vorjahresperiode.
- Kovenantenrisiko (Working Capital, EBITDA-Multiple, Debt-to-Equity) nähert sich Triggerwert.
- Wesentlicher Kunde verliert Bonität / kündigt Vertrag.
- Lieferantenkredite verkürzen sich; Vorkasse wird verlangt.
- Personalmaßnahmen / Vorinsolvenzliche Lohnsenkung im Raum.
- GRÜN — Systemstand:
- Frühwarnsystem dokumentiert, Reporting-Frequenz mindestens monatlich, Liquiditätsplanung rollierend 24 Monate, Sensitivitätsanalyse für Worst Case vorhanden.
Haftungsrelevanz
- Verletzung § 1 StaRUG (kein Frühwarnsystem, keine Reaktion auf Warnzeichen): kein eigenständiger Bußgeldtatbestand, aber Indiz für Pflichtverletzung der Geschäftsleitung mit Haftung nach § 43 GmbHG / § 93 AktG (gesellschaftsinterne Haftung).
- Bei späterer Insolvenz wirkt fehlendes Frühwarnsystem haftungsverschärfend (Indiz für vorwerfbares Zögern, § 15a InsO).
- Aufsichtsrat / Gesellschafter können Geschäftsführerhaftung geltend machen — Versicherbarkeit über D&O bei grober Fahrlässigkeit problematisch.
Trade-off
- Frühwarnung verlangt Datentiefe → Kostenfaktor, IT-Aufwand. Mindeststandard: 13-Wochen-Liquidität, 24-Monats-Cashflow, Quartals-GuV, Kovenanten-Monitor.