Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich fortbestehensprognose sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Fortbestehensprognose-Ampel
- ROT — Prognose negativ:
- Überschuldung § 19 InsO liegt vor (rechnerische Überschuldung + negative Fortbestehensprognose im 12-Monats-Zeitraum) → Antragspflicht § 15a InsO greift, 6-Wochen-Frist läuft.
- Geschäftsführer-Haftung § 15b InsO Zahlungsverbot ab Eintritt der materiellen Insolvenz.
- Sofort: Beratergespräch, Sanierungskonzept, Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmantrag prüfen.
- GELB — Prognose unsicher / „nur überwiegend wahrscheinlich":
- Sensitivitätsanalyse und Worst-Case erforderlich (IDW EPS 11).
- Going-Concern-Prämisse Jahresabschluss § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB im Risiko — WP-Stellungnahme einholen.
- Maßnahmen zur Liquiditätssicherung (Stundungsvereinbarungen, Gesellschafterzuschuss, Forderungsverzicht mit Besserungsschein) dokumentieren.
- GRÜN — Prognose positiv:
- Integrierte Planung über 12 Monate (für § 19 InsO) bzw. 24 Monate (für § 18 InsO) zeigt durchgehend Liquiditätsdeckung > 100 Prozent.
- Dokumentation IDW EPS 11 / IDW S6.
Haftungsrelevante Pflichten
- Datierung und Archivierung der Prognose: bei späterer Insolvenz beweist die zeitnahe Bescheinigung die ex-ante-Sicht.
- Aktualisierung mindestens quartalsweise, bei Anlass (Auftragseinbruch, Umsatzeinbruch) sofort.
- Mehraugenprinzip: Prognose von zweitem Geschäftsführer oder Berater plausibilisieren lassen.
- Materielle Prüftiefe: nicht nur Cashflow, sondern auch GuV, Bilanz, Kovenanten, Kreditlinien.