From ki-vo-ai-act-pruefer
Determines whether a person or entity qualifies as an 'Anbieter' (provider) under Art. 3 No. 3 of the EU AI Act. Guides through development, marketing, and deployment scenarios.
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/ki-vo-ai-act-pruefer:rolle-anbieter-pruefen-art-3-nr-3The summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
Anbieter (provider) ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System oder ein GPAI-Modell entwickelt oder entwickeln lässt und dieses KI-System oder GPAI-Modell unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke — entgeltlich oder unentgeltlich — in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt.
Anbieter (provider) ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System oder ein GPAI-Modell entwickelt oder entwickeln lässt und dieses KI-System oder GPAI-Modell unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke — entgeltlich oder unentgeltlich — in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt.
Frage A: Haben Sie selbst das KI-System entwickelt (Eigenentwicklung) oder haben Sie jemanden damit beauftragt (Auftragsentwicklung)?
rolle-betreiber-pruefen-art-3-nr-4Hinweis zu Auftragsentwicklung: Wenn Sie als Auftraggeber die wesentlichen Spezifikationen vorgeben und das System unter Ihrem Namen in Verkehr bringen, sind Sie Anbieter — nicht der beauftragte Entwickler. Der Auftragnehmer kann ebenfalls Anbieter sein, wenn er das System eigenständig gestaltet und unter eigenem Namen verbreitet.
Frage B: Bringen Sie das System unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer eigenen Marke in Verkehr?
Variante "in Betrieb nehmen": Auch wer ein KI-System nicht vermarktet, sondern selbst in eigenen Prozessen erstmals einsetzt (Inbetriebnahme), gilt als Anbieter — z.B. ein Unternehmen, das ein intern entwickeltes System für die eigene Personalentscheidung nutzt.
Prüffragen:
Frage C: Spielt die Frage, ob Sie das System entgeltlich oder unentgeltlich bereitstellen, eine Rolle?
Nein — Art. 3 Nr. 3 KI-VO gilt ausdrücklich für entgeltliche und unentgeltliche Bereitstellung. Auch kostenlose KI-Systeme, Open-Source-Systeme (soweit nicht unter Art. 2 Abs. 12 KI-VO ausgenommen) und intern genutzte Systeme können unter die Anbieter-Definition fallen.
Anbieter bestätigt, wenn:
Folge-Skills:
anbieter-werden-art-25Fallstrick 1 — Interne Systeme: Auch wer ein KI-System nur für interne Zwecke entwickelt und einsetzt, kann Anbieter sein. Die Anbieter-Rolle erfordert kein Angebot an Dritte.
Fallstrick 2 — Fine-Tuning: Wer ein fremdes Grundmodell mit eigenen Daten feinabstimmt und das resultierende System unter eigenem Namen in Verkehr bringt, ist Anbieter.
Fallstrick 3 — Open-Source-Ausnahmen: Die Open-Source-Ausnahme nach Art. 2 Abs. 12 KI-VO gilt nur unter engen Voraussetzungen; Hochrisiko-Systeme und Systeme mit systemischem Risiko sind nicht ausgenommen.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.
Adressat: Prüfer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich
PRUEFERGEBNIS — ROLLE ANBIETER PRUEFEN ART 3 NR 3
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]
Gepruefte Norm(en): [Art. 3 Nr. 3 Rn. 5]
Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]
Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin ki-vo-ai-act-prueferDetermines roles under Art. 3 of the EU AI Act (provider, deployer, importer, distributor, authorized representative, product manufacturer) and provides structured legal analysis with checkpoints, risks, and next steps.
Analyses whether a law firm qualifies as provider, deployer, or API orchestrator under the EU AI Act, with burden-of-proof and substantiation matrices.
Determines an organization's role under the EU AI Act (provider, deployer, etc.) and assesses Art. 25 quasi-provider risk via guided questioning.