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Wenn es um Betreiber-Pflichten (Deployer) — Art. 26 und 27 europäischer Technikregulierungsrahmen in europäischem Technikregulierungsrecht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt. Auswahlstichwort: Betreiber Deployer Bevollmaechtigter; Arbeitsfeld: europäischem Technikregulierungsrecht.
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Unternehmen oder Behörde setzt ein Hochrisiko-KI-System, GPAI-System oder allgemeinen Chatbot ein und fragt nach Betreiberpflichten. Art. 26 KI-VO: bestimmungsgemaesse Verwendung, menschliche Aufsicht, Eingabedaten, Protokolle, Vorfallmeldungen, Informationspflichten; Art. 27 Grundrechte-Folgenabschaetzung. Besonderer Fokus: Off-label-Nutzung durch Mitarbeiter, Zweckaenderung, Art. 25 Anbieterw...
Unternehmen oder Behörde setzt ein Hochrisiko-KI-System, GPAI-System oder allgemeinen Chatbot ein und fragt nach Betreiberpflichten. Art. 26 KI-VO: bestimmungsgemaesse Verwendung, menschliche Aufsicht, Eingabedaten, Protokolle, Vorfallmeldungen, Informationspflichten; Art. 27 Grundrechte-Folgenabschaetzung. Besonderer Fokus: Off-label-Nutzung durch Mitarbeiter, Zweckaenderung, Art. 25 Anbieterwerden, Governance für allgemeine Chatbots in Hochrisiko-Kontexten. Output: Betreiber-Compliance-Checkliste mit Fehlgebrauchs- und Re-Evaluationsplan. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Betreiber müssen Hochrisiko-KI-Systeme nach der Gebrauchsanweisung des Anbieters verwenden.
Prüffragen:
Wenn Mitarbeiter ein allgemeines Tool entgegen der Zweckbestimmung für Personal, Kredit, Bildung, Verwaltung, Justiz oder andere Anhang-III-Kontexte einsetzen, prüfe die Organisationsverantwortung:
| Befund | Einordnung |
|---|---|
| Klare Richtlinie, Schulung, Rollenrechte, Logging, Sperren; isolierter Verstoß | Compliance-/Incident-Thema; Nutzung beenden, dokumentieren, nachschulen, ggf. Daten/Output entfernen |
| Fachabteilung nutzt es wiederholt und Führung weiß davon | tatsächlicher Betreiberzweck kann kippen; hochrisiko-art-6-abs-2-anhang-iii neu prüfen |
| Tool ist technisch offen und Hochrisiko-Nutzung naheliegend | vorhersehbarer Fehlgebrauch; Kontrollen, Warnungen, Freigaben und Re-Evaluation erforderlich |
| Betreiber ändert Zweck oder System wesentlich | anbieter-werden-art-25 prüfen; Anbieterpflichten können ausgelöst werden |
Mindestmaßnahmen:
Betreiber müssen die vom Anbieter vorgesehenen Aufsichtsmaßnahmen tatsächlich umsetzen.
Prüffragen:
Wenn Betreiber Eingabedaten kontrollieren, müssen diese relevant und repräsentativ für den vorgesehenen Zweck sein.
Prüffragen:
Betreiber müssen Protokolle nach Maßgabe der KI-VO und anderer Rechtsvorschriften aufbewahren.
Prüffragen:
Betreiber müssen bei ernsthaften Risiken, Fehlfunktionen oder schwerwiegenden Vorfällen reagieren und ggf. Anbieter sowie Behörden informieren.
Prüffragen:
marktueberwachung-meldung-vorfaelle-art-72-bis-79 einzuschalten?Wenn ein Hochrisiko-KI-System für Entscheidungen gegenüber natürlichen Personen eingesetzt wird, ist transparent zu machen, dass KI beteiligt ist, soweit dies nicht ohnehin offensichtlich ist oder spezieller geregelt ist.
Prüffragen:
Prüfe Art. 27 insbesondere bei:
Inhalt:
BETREIBER-COMPLIANCE-CHECK ART. 26/27 KI-VO
Datum: [DATUM]
System: [NAME]
Betreiber: [NAME]
Risikoklasse: [HOCHRISIKO / UNKLAR / ALLGEMEINES GPAI-SYSTEM]
1. Zweck und Gebrauchsanweisung
[Anbieterzweck, interner Zweck, Abweichungen]
2. Off-label-/Fehlgebrauchsrisiko
[isolierter Verstoß / vorhersehbarer Fehlgebrauch / geduldete Hochrisiko-Nutzung / Zweckänderung]
[Maßnahmen: Richtlinie, Schulung, Sperren, Logging, Freigabe]
3. Art. 26-Pflichten
- bestimmungsgemäße Verwendung: [...]
- menschliche Aufsicht: [...]
- Eingabedaten: [...]
- Protokolle: [...]
- Überwachung/Vorfälle: [...]
- Information Betroffener: [...]
4. Art. 27 Grundrechte-Folgenabschätzung
[erforderlich / nicht erforderlich / offen]
[Begründung]
5. Anbieterwerden Art. 25
[Risiko ja/nein/offen]
6. Nächste Skills
[hochrisiko-art-6-abs-2-anhang-iii / anbieter-werden-art-25 / output-betreiber-checkliste-und-folgenabschaetzung / marktueberwachung-meldung-vorfaelle-art-72-bis-79]
Stand: 07/2026. Maßgeblich sind Art. 3 Nr. 4, Nr. 12, Nr. 13 und Nr. 23, Art. 4, Art. 25, Art. 26 und Art. 27 KI-VO. Keine Rechtsberatung.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin ki-vo-ai-act-prueferWenn es um Betreiber-Pflichten (Deployer) — Art. 26 und 27 europäischer Technikregulierungsrahmen in europäischem Technikregulierungsrecht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt. Auswahlstichwort: Betreiber Deployer Pflichten Art 26; Arbeitsfeld: europäischem Technikregulierungsrecht.
Analyses EU AI Act operator obligations for law firms: decomposes deadlines, responsibilities, burden of proof, and counter-positions; provides a burden-of-proof matrix.
Draftet KI-Verordnung Compliance-Prüfungen: prüft Anwendungsbereich, Rollen, Risikoklassen und erstellt verwertbare Entwürfe mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.