StaRUG: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StaRUG §§ 1, 29, 31, 39, 49-55, 84, 102, IDW S 6, IDW S 11, InsO § 270; StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
StaRUG: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Spezialwissen: StaRUG: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
- Normen-/Quellenanker: StaRUG.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld StaRUG prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
StaRUG-Voraussetzungen — Tatbestandsmerkmale
- Restrukturierungsfähigkeit nach Paragraf 30 StaRUG: Insolvenzfähiger Schuldner; natürliche Personen nur bei unternehmerischer Tätigkeit, Unternehmen der Finanzbranche nach Maßgabe des Absatzes 2 ausgenommen.
- Instrumentenzweck nach Paragraf 29 Absatz 1 StaRUG: nachhaltige Beseitigung drohender Zahlungsunfähigkeit nach Paragraf 18 Absatz 2 InsO.
- Insolvenzreife während der Rechtshängigkeit: unverzügliche Anzeige nach Paragraf 32 Absatz 3 StaRUG und Aufhebungsprüfung nach Paragraf 33 StaRUG; die gesetzlichen Ausnahmen dürfen nicht als automatischer Fortsetzungsanspruch behandelt werden.
- StaRUG-Anzeige nach Paragraf 31 StaRUG:
- Adressat: das nach Paragraf 34 StaRUG sachlich und nach Paragraf 35 StaRUG örtlich zuständige Restrukturierungsgericht; grundsätzlich Amtsgericht am Sitz eines Oberlandesgerichts, vorbehaltlich landesrechtlicher Konzentration.
- Inhalt: Planentwurf oder Restrukturierungskonzept, Verhandlungsstand, Vorkehrungen zur Pflichterfüllung und weitere Angaben nach Paragraf 31 Absatz 2 StaRUG.
- Wirkung: Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache und Voraussetzung für die gerichtlichen Instrumente des Paragrafen 29 Absatz 2 StaRUG.
Plansubstanz nach StaRUG
- Gestaltbare Rechte nach Paragrafen 2 und 3 StaRUG: Restrukturierungsforderungen, Absonderungsanwartschaften, bestimmte mehrseitige Finanzierungsbedingungen, Beteiligungsrechte und gruppeninterne Drittsicherheiten nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
- Ausgeschlossen nach Paragraf 4 StaRUG: Arbeitnehmerforderungen einschließlich betrieblicher Altersversorgung, Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen und Forderungen nach Paragraf 39 Absatz 1 Nummer 3 InsO; bei natürlichen Personen zusätzlich nichtunternehmerische Rechte. Steuer- und Sozialversicherungsforderungen nicht pauschal ausschließen.
- Gruppenbildung nach Paragraf 9 StaRUG: Rechtsstellungen trennen und wirtschaftliche Untergruppen sachgerecht begründen; Gleichbehandlung innerhalb der Gruppe nach Paragraf 10 StaRUG.
- Mehrheiten nach Paragraf 25 StaRUG: mindestens drei Viertel der Stimmrechte je Gruppe.
- Cross-Class-Cram-Down nach Paragrafen 26 bis 28 StaRUG:
- Paragraf 26 Absatz 1 Nummer 1 enthält den gruppenbezogenen Ohne-Plan-Test.
- Paragraf 27 konkretisiert die angemessene Beteiligung am Planwert und die Rangfolge.
- Paragraf 28 enthält eng begrenzte Ausnahmen von den Rangregeln, keinen allgemeinen Schlechterstellungstest.
- Individueller Minderheitenschutz folgt gesondert aus Paragraf 64 StaRUG.
Beweis- und Belegbedarf
- Drohende Zahlungsunfähigkeit nach Paragraf 18 InsO: regelmäßige 24-Monats-Liquiditätsprognose, Sensitivitätsanalyse und Annahmendokumentation.
- Sanierungskonzept: belastbares Konzept; einen berufsständischen Standard nur verwenden, wenn die konkrete Fassung vorliegt und zum Auftrag passt.
- Vergleichsrechnung: Plan-Szenario gegen realistische beste Alternative ohne Plan; Quote und sonstige Werte für jede Gruppe.
- Gruppenbildung: Rechtsstellung, wirtschaftlicher Sachgrund und Gleichbehandlung dokumentieren.
Anti-Halluzinations-Hinweise
- StaRUG ist jung (in Kraft seit 1.1.2021) — wenig BGH-Rechtsprechung, vorrangig AG-/LG-Entscheidungen (Frankfurt am Main, Köln, Hamburg). Az. zu verifizieren.
- StaRUG ist kein Insolvenzverfahren; öffentliche Bekanntmachung nicht obligatorisch, Vertraulichkeit erhalten.
- Pandemie-Sonderregelungen § 4 StaRUG-COVInsAG sind ausgelaufen.