Prüft nachvertragliche Wettbewerbsverbote nach § 90a HGB auf Frist, Form, Karenzentschädigung und Dauer. Analysiert Rechtswahl und Zuständigkeit, gibt Sofortmaßnahmen und eine Risikoampel.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach § 90a HGB. Er deckt HGB §§ 84–92c und die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG ab. Ziel: konkrete, umsetzbare Ergebnisse für Handelsvertreter und Unternehmer. Zwingende Normen (§ 92c HGB) schützen den Handelsvertreter auch bei ausländischer Rechtswahl. BGH und EuGH haben zentrale Rechtsfragen durch Leitentscheidungen geprägt.
Das Handelsvertreterrecht steht im fünften Buch des HGB (§§ 84 bis 92c). Es gilt als Sonderprivatrecht zwischen Arbeits- und allgemeinem Handelsrecht. Die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG setzt europäische Mindeststandards. Kernprinzipien: Selbständigkeit, Provisionsanspruch, Buchauszug, Ausgleich bei Vertragsende. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) und Delkredere (§ 86b HGB) regeln Sonderlagen. Zwingende Vorschriften nach § 92c HGB schützen den Handelsvertreter. Entgegenstehende Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. Für grenzüberschreitende Sachverhalte bestimmt die Rom-I-Verordnung das anwendbare Recht. Zwingende Normen wie Ausgleich (§ 89b HGB) und Buchauszug (§ 87c HGB) stehen nicht zur Disposition. Bei Statusfragen (Selbständigkeit) ist das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV maßgeblich.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin handelsvertreterrechtPrüft nachvertragliche Wettbewerbsverbote gemäß § 90a HGB und erstellt eine rechtsabteilungsfähige Kurzentscheidung mit Ampelbewertung, Prüfpunkten, Risiken und nächstem Bearbeitungsschritt.
Prüft Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg bei Handlungsgehilfen und Wettbewerbsverbot nach HGB. Liefert eine Risikoampel mit Sofortmaßnahmen und fallbezogene Normen-Tatsachen-Matrix. Für Rechtsanwälte und Justiziare im Handelsrecht.
Prüft nachvertragliche Wettbewerbsverbote (HGB §§74–75d) auf Frist, Form, Karenzentschädigung und Verstoßfolgen. Liefert Fristen- und Risikoampel mit Sofortmaßnahmen für Fachanwälte Arbeitsrecht.