From gesellschaftsrecht
Generates legal drafts for GmbH Agio and Kapitalrücklage under German corporate law. Based on facts, norms, evidence, and motions, producing usable drafts with applications and reasoning.
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Echtes (korporatives) und unechtes (schuldrechtliches) Agio in der GmbH bei Gründung und Kapitalerhöhung; Paragraf 3 Abs. 2 GmbHG als Anker; Paragraf 272 Abs. 2 Nr. 1 vs. Nr. 4 HGB; Sachagio im Rahmen des qualifizierten Anteilstauschs nach Paragraf 21 UmwStG; steuerliches Einlagekonto Paragraf 27 KStG; Differenzierung nach Fälligkeit bei Kapitalerhöhung; Eintragungshindernis vs. Unwirksamkeit. ...
Echtes (korporatives) und unechtes (schuldrechtliches) Agio in der GmbH bei Gründung und Kapitalerhöhung; Paragraf 3 Abs. 2 GmbHG als Anker; Paragraf 272 Abs. 2 Nr. 1 vs. Nr. 4 HGB; Sachagio im Rahmen des qualifizierten Anteilstauschs nach Paragraf 21 UmwStG; steuerliches Einlagekonto Paragraf 27 KStG; Differenzierung nach Fälligkeit bei Kapitalerhöhung; Eintragungshindernis vs. Unwirksamkeit. Lädt bei Mandaten zu VC-Finanzierungsrunden Holding-Strukturierungen Sachagio-Einbringungen und Satzungsformulierungen mit Aufgeld. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Agio und Kapitalrücklage in der GmbH und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.Vor der Bearbeitung folgende Fragen klären:
Paragraf 3 Absatz 2 GmbHG (besondere Bestimmungen und Nebenleistungspflichten) — Paragraf 5 Absatz 1 GmbHG (Stammkapital mindestens 25.000 EUR) — Paragraf 5 Absatz 4 GmbHG (Festsetzungen bei Sacheinlagen) — Paragraf 53 Absatz 2 und 3 GmbHG (Dreiviertelmehrheit und notarielle Beurkundung der Satzungsänderung) — Paragraf 55 GmbHG (Kapitalerhöhung gegen Einlagen) — Paragraf 56 GmbHG (Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen) — Paragraf 272 Absatz 2 Nummer 1 HGB (Kapitalrücklage bei Ausgabe über Nennbetrag) — Paragraf 272 Absatz 2 Nummer 4 HGB (andere Zuzahlungen) — Paragraf 27 KStG (steuerliches Einlagekonto) — Paragraf 21 UmwStG (qualifizierter Anteilstausch) — Paragraf 30 GmbHG (Kapitalerhaltung) — Paragrafen 58 ff. GmbHG (Kapitalherabsetzung)
Das Agio ist der Aufpreis auf den Nennbetrag der übernommenen Stammeinlage. Es wird vom übernehmenden Gesellschafter zusätzlich zur Nennbetragsleistung erbracht. Bilanziell fließt es nicht in das gezeichnete Kapital (Stammkapital), sondern in die Kapitalrücklage nach Paragraf 272 Abs. 2 HGB.
Bei einer Series-A-Finanzierungsrunde mit Ausgabebetrag 287,77 EUR pro Geschäftsanteil und Nennbetrag 1,00 EUR ist das Agio 286,77 EUR pro Anteil — also rund 99,7 Prozent der Investition. Das ist nicht atypisch, sondern Standardmuster bei VC-finanzierten GmbHs.
| Kriterium | Echtes (korporatives) Agio | Unechtes (schuldrechtliches) Agio |
|---|---|---|
| Rechtsgrund | Gesellschaftsrechtlich (Satzung Kapitalerhöhungsbeschluss) | Schuldrechtliche Nebenabrede |
| Bilanzposten | Paragraf 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB | Paragraf 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (andere Zuzahlungen) |
| Kapitalbindung | Ja | Geringer |
| Steuerliches Einlagekonto | Ja Paragraf 27 KStG | Ja Paragraf 27 KStG ebenfalls |
| Anschaffungskosten beim Gesellschafter | Ja erhöht AK (BFH I R 53/08) | Ja erhöht AK (st. Rspr.) |
| Wirksamkeit bei Gründung ohne Satzungsaufnahme | Unwirksam | Unbeachtlich (rein schuldrechtlich) |
| Standardgestaltung bei VC | Ja | Nein |
Für VC-Runden mit Holding-Struktur und qualifiziertem Anteilstausch ist regelmäßig das echte Agio erforderlich. Die Buchwertfortführung nach Paragraf 21 UmwStG setzt voraus, dass das Sachagio korporativ wirksam wird.
Bei der Gründung ist das echte Agio eine Nebenleistungspflicht im Sinne des Paragraf 3 Abs. 2 GmbHG und muss zwingend in den Gesellschaftsvertrag (Satzung) aufgenommen werden. Die fehlende Aufnahme führt zur Unwirksamkeit der Agioverpflichtung.
Maßgebliche Rechtsprechung: BGH, Urt. v. 15.10.2007 — II ZR 216/06, GmbHR 2008, 147.
Praktisch besonders relevant bei der Etablierung von Holding-Strukturen, in denen die Tochter-GmbH durch Bargründung mit gleichzeitiger Sachagio-Einbringung von Anteilen entsteht. Der Sachagio-Gegenstand ist als Nebenleistung in der Satzung festzusetzen.
Paragraf 3 Abs. 2 GmbHG gilt sachlich nicht nur bei Gründung sondern dauerhaft (Strukturnorm). Gleichwohl ist die Aufnahme in den aktualisierten Satzungstext bei der Kapitalerhöhung differenziert zu beurteilen.
Parallele zur Sachkapitalerhöhung: Obwohl Paragraf 5 Abs. 4 GmbHG bei der Gründung die Festsetzung des Sacheinlagegegenstandes als Wirksamkeitsvoraussetzung verlangt ist nach allgemeiner Meinung bei der Sachkapitalerhöhung die Aufnahme in den Kapitalerhöhungsbeschluss und die Übernahmeerklärung ausreichend. Eine Wiedergabe im aktualisierten Satzungswortlaut ist nicht erforderlich weil der Kapitalerhöhungsbeschluss selbst satzungsändernde Wirkung entfaltet. Vgl. BGH BGHZ 80, 129.
Fall 1 — Agio bis Eintragung fällig und geleistet: Eine Aufnahme in den Satzungstext wäre rechtshistorische Reminiszenz ohne normativen Mehrwert. Die Nebenleistungspflicht ist erloschen — kein Regelungsgegenstand mehr für die Satzung. Keine Aufnahme in den Satzungstext erforderlich.
Fall 2 — Agio erst nach Eintragung fällig: Die Nebenleistungspflicht besteht über die Eintragung hinaus fort. Paragraf 3 Abs. 2 GmbHG greift ratione materiae. Aufnahme in den aktualisierten Satzungstext systematisch geboten.
Anders als im Gründungsfall führt die fehlende Aufnahme nicht zur Unwirksamkeit der Agioverpflichtung sondern lediglich zu einem Eintragungshindernis beim Handelsregister. Begründung:
Praxisempfehlung: Im Fall 2 die Aufnahme in den Satzungstext vorsorglich vornehmen um Eintragungshindernisse zu vermeiden. Im Fall 1 die Aufnahme entbehrlich aber unschädlich.
Das Agio fließt unabhängig davon ob echtes oder unechtes Agio in das steuerliche Einlagekonto nach Paragraf 27 KStG. Spätere Rückzahlungen aus der Kapitalrücklage gelten als steuerneutrale Einlagenrückgewähr und unterliegen nicht der Kapitalertragsbesteuerung.
Beim Gesellschafter erhöht das Agio die Anschaffungskosten der Beteiligung an der GmbH. Maßgebliche Rechtsprechung:
Beim qualifizierten Anteilstausch nach Paragraf 21 UmwStG ermöglicht das Sachagio die Buchwertfortführung ohne dass die einzubringenden Anteile vollständig in Stammkapital umgesetzt werden müssen. Das vermeidet hohes kapitalbindendes Stammkapital und erhält gleichwohl die Steuerneutralität. Die Finanzverwaltung knüpft an die materielle gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit an nicht an die formale Satzungsredaktion (UmwSt-Erlass v. 11.11.2011 BStBl. I 2011, 1314, Rn. 21.09 ff.).
Das Agio ist nicht ein bloß rechentechnischer Posten sondern erfüllt simultan mehrere wirtschaftliche Funktionen:
Kapitalerhöhungsbeschluss bei Fall 1 (Agio bei Closing fällig):
Das Stammkapital wird um EUR 18.069 von EUR 30.000 auf EUR 48.069 erhöht durch Ausgabe von 18.069 neuen Geschäftsanteilen zu je EUR 1,00. Der Ausgabebetrag je neuem Geschäftsanteil beträgt EUR 287,77 und setzt sich zusammen aus dem Nennbetrag von EUR 1,00 und einem Agio von EUR 286,77. Das Agio ist in die Kapitalrücklage nach Paragraf 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB einzustellen. Der Ausgabebetrag einschließlich des Agios ist mit Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister zur Zahlung fällig.
Satzungsbestimmung bei Fall 2 (Agio nach Eintragung fällig):
In den neu zu fassenden Paragraf 3a der Satzung ist aufzunehmen: Die Übernehmer der im Kapitalerhöhungsbeschluss vom [Datum] ausgegebenen neuen Geschäftsanteile sind verpflichtet zusätzlich zum Nennbetrag ein Aufgeld (Agio) je Geschäftsanteil in Höhe von EUR 286,77 in die Kapitalrücklage zu leisten. Die Fälligkeit des Agios ist im Kapitalerhöhungsbeschluss geregelt. Die Aufnahme dieser Bestimmung in die Satzung erfolgt zur Vermeidung von Eintragungshindernissen.
Liquidationspräferenz-Klausel: Die Inhaber der Series-A-Geschäftsanteile haben im Falle der Auflösung der Gesellschaft eines Verkaufs aller wesentlichen Vermögensgegenstände oder eines Kontrollwechsels Anspruch auf vorrangige Zahlung in Höhe des einfachen Ausgabebetrags (Nennbetrag zuzüglich Agio) je Series-A-Geschäftsanteil. Nicht: in Höhe des einfachen Nennbetrags. Letzteres wäre für den Investor wirtschaftlich katastrophal.
| US-Begriff | Deutsche Entsprechung |
|---|---|
| Original Purchase Price (OPP) | Ausgabebetrag je Geschäftsanteil |
| Original Issue Price | Ausgabebetrag je Geschäftsanteil |
| Par Value | Nennbetrag Paragraf 5 Abs. 2 GmbHG |
| Additional Paid-In Capital (APIC) | Kapitalrücklage Paragraf 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB |
| Premium over par | Agio Aufgeld |
| Liquidation Preference 1x OPP | Einfache Liquidationspräferenz auf den Ausgabebetrag |
| Anti-Dilution adjustment to OPP | Anti-Dilution-Anpassung des Ausgabebetrags (mit Folgewirkung für die Liquidationspräferenz) |
Häufige Übersetzungsfehler:
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Kein Agio-Konstrukt geht an den Notar bevor der Senior es abgezeichnet hat. Insbesondere bei Holding-Strukturierung und qualifiziertem Anteilstausch ist ein gemeinsamer Termin mit Steuerberater Notar und Investor Counsel obligatorisch — die Schnittstellen zwischen Gesellschaftsrecht Steuerrecht Bilanzrecht und Notariat sind hier eng und fehleranfällig.
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First indexed Jul 16, 2026
Ordnung einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss: sortiert Akteninhalt, prüft Belege und Lücken, liefert Dokumentenmatrix mit Nachforderungsliste für die Rechtsabteilung.
Drafts and reviews shareholders agreements under Finnish law, covering decision-making, share transfer restrictions, drag/tag along, vesting, leaver clauses, and dispute resolution.
Drafts shareholder agreements for startups, private companies, or joint ventures using NVCA model documents and Delaware law. Useful for establishing governance, transfer restrictions, and investor protections.