Wenn es um Fortbestehensprognose zusammenführen in Fortbestehensprognose geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
§ 19 Abs. 2 InsO seit SanInsFoG 2021: "Die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich" — Prognosezeitraum zwölf Monate.
Überwiegend wahrscheinlich bedeutet mehr als 50 Prozent Wahrscheinlichkeit (klassische BGH-Rspr. zur Vorhersage; bestätigt durch IDW S 11).
Die abstrakte Wahrscheinlichkeitsformel ist methodisch durch die Zahlungsfähigkeitsprognose zu fuellen. Die Fortbestehensprognose ist genau dann positiv wenn das Unternehmen über den Zwölf-Monats-Horizont mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht in die Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO gerät. Das bedeutet konkret:
Wenn die Liquiditätsplanung in jedem Zeitabschnitt diese Schwelle einhaelt — auch im plausibilisierten Negativ-Szenario — ist die Fortbestehensprognose positiv. Wenn die Schwelle in einem oder mehreren Zeitabschnitten oder über laengere Phasen reisst und auch durch Sanierungsbausteine nicht verbindlich geschlossen werden kann ist die Prognose negativ.
Die "mehr als 50 Prozent Wahrscheinlichkeit" der Prognose ist also nicht abstrakt zu vermuten sondern aus dem Liquiditätsplan und seiner Sensitivitaet abzuleiten: über das Basis-Szenario hinaus muss auch das plausible Negativ-Szenario die Schwelle einhalten — andernfalls reicht die Wahrscheinlichkeit nicht aus.
Die positive Fortbestehensprognose ist nicht automatisch ein tragfähiges Sanierungskonzept. Sie beantwortet primär die insolvenzrechtliche Zahlungsfähigkeitsfrage. Sanierungsfähigkeit geht weiter:
Wenn der Nutzer Bankgespräch, StaRUG, Schutzschirm, Eigenverwaltung, Insolvenzplan oder Sanierungskonzept nennt, nach der Fortbestehensprognose ausdrücklich den Sanierungsfähigkeits-Check empfehlen. Eine einmalige Finanzierungszusage kann die Fortbestehensprognose tragen, aber trotzdem kein nachhaltig saniertes Geschäftsmodell ergeben.
Aus Skill bilanzieller-status-aufnehmen:
Aus Skill annahmen-belastbarkeit-plausibilisieren:
Wenn die Annahmen die das Ergebnis tragen ambitioniert oder nicht-belastbar sind: Prognose nicht positiv.
Aus Skill liquiditaet-12-monate:
Drei mögliche Ergebnisse:
Folge: Keine insolvenzrechtliche Überschuldung nach § 19 Abs. 2 InsO. Antragspflicht entfaellt insoweit. Aber: Zahlungsfähigkeit § 17 InsO und drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO bleiben eigene Prüfungspunkte — siehe Plugin insolvenzrecht.
Folge: Maßnahmen müssen tatsächlich umgesetzt werden. Skill sanierungsbausteine-vorschlagen mit konkreten Vorschlägen.
Wichtig: Maßnahmen müssen rechtzeitig umgesetzt und verbindlich sein:
Folge:
wenn-prognose-negativ-naechste-schritte.Die Prognose ist immer auf den Stichtag des Tages zu beziehen an dem sie erstellt wird. Das Verhältnis Stichtag → 12 Monate ist rollierend.
prognose-zusammenfassung:
prognose-id: FP-2026-0001
stichtag: 2026-05-20
geschaeftsleiter: Mueller, Hans (GF GmbH XYZ)
prognose-horizont: 2026-06 bis 2027-05
bilanzbild:
bilanzielle-ueberschuldung: ja (Höhe 82000 EUR)
insolvenzrechtliche-bilanzbasis: positiv (133000 EUR)
rangruecktritt: Gesellschafterdarlehen 120000 EUR
stille-reserven: 175000 EUR
liquiditaet:
basis-szenario: positiv
negativ-szenario: positiv knapp (Endbestand Monat 11 bei 8000 EUR)
stress-szenario: negativ ohne Patronatserklärung positiv mit
annahmen-belastbarkeit:
realistisch: 7
konservativ: 2
ambitioniert: 1 (Kostensenkung Standortschliessung)
nicht-belastbar: 0
sanierungsmassnahmen-erforderlich: ja
konkret-belegt:
- Patronatserklärung Hauptgesellschafter 200000 EUR (unterzeichnet)
- Gesellschafterdarlehen 120000 EUR mit Rangrücktritt (notariell)
- Stundungsvereinbarungen Lieferanten (schriftlich von 5 Lieferanten)
noch-offen:
- Stundung Bank Tilgung (in Verhandlung — noch nicht schriftlich)
ergebnis: positiv-mit-maßnahmen
bewertung-wahrscheinlichkeit: überwiegend (mehr als 50 Prozent)
pflicht-ueberpruefung: vierteljaehrlich oder bei wesentlicher Änderung
prognose-zusammenfassung.md mit Stichtag Bewertung Beleg-Status.sanierungsbausteine-vorschlagen wenn Maßnahmen erforderlich.wenn-prognose-negativ-naechste-schritte wenn Ergebnis negativ.prognose-dokumentation-stichtag zur abschließenden Dokumentation.§ 19 Abs. 2 InsO (Fortbestehensprognose als zweite Stufe Ueberschuldung) → IDW S 11 Rn. 60-90 (Ergebnis und Dokumentation) → § 15a InsO (Antragspflicht bei negativer Prognose) → § 15b InsO (Haftungsrisiko)
wenn-prognose-negativ-naechste-schritte ausfuehren; Anwalt einschalten; Antragspflicht prüfen.npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin fortbestehensprognoseWenn es um Fortbestehensprognose — Zweistufiges Modell nach IDW S 11 in Krisenfrüherkennung und StaRUG-Management geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um Fortbestehensprognose — Allgemein in Fortbestehensprognose geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Chronologie mit Belegmatrix und Widerspruchsliste.
Wenn es um Fortbestehensprognose: Internationaler Bezug und Schnittstellen in Liquiditätsplanung — Power geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.