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Wenn es um Zahlungsklage erstellen in Forderungsmanagement — Klagewerkstatt geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
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Konstruktion einer Klageschrift für reine Geldforderungen nach Paragrafen 253 ff. ZPO. Diese Anleitung liefert das Geruest, die Pflichtangaben und die typischen Stolperfallen aus der Praxis.
Konstruktion einer Klageschrift für reine Geldforderungen nach Paragrafen 253 ff. ZPO. Diese Anleitung liefert das Geruest, die Pflichtangaben und die typischen Stolperfallen aus der Praxis.
| Bestandteil | Norm | Inhalt |
|---|---|---|
| Bezeichnung der Parteien | Paragraf 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO | Voller Name, ladungsfaehige Anschrift, gesetzlicher Vertreter (bei juristischen Personen); bei GmbH Geschäftsführer mit HRB-Auszug |
| Bezeichnung des Gerichts | Paragraf 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO | Sachlich + oertlich zuständiges Gericht (AG/LG) |
| Bestimmter Antrag | Paragraf 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO | Zahlung in EUR, Zinsen genau (Höhe, Zeitraum, Bezugsforderung), Kosten |
| Bestimmter Gegenstand und Grund | Paragraf 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO | Tatbestand mit Lebenssachverhalt |
| Beweismittel | Paragraf 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO | Urkunden, Zeugen mit ladungsfaehiger Anschrift, Sachverstaendige |
| Streitwertangabe | Paragraf 61 GKG, Paragraf 3 ZPO | bei Geldforderung Hauptforderung ohne Zinsen + Nebenforderungen ohne Bezifferungspflicht (Paragraf 4 ZPO) |
| Unterschrift | Paragraf 130 Nr. 6 ZPO | Anwalt mit Stempel, beA für elektronische Einreichung (Paragraf 130d ZPO Pflicht seit 01.01.2022) |
| Streitwert | Gericht | Norm |
|---|---|---|
| bis 10.000 EUR | Amtsgericht | Paragraf 23 Nummer 1 GVG |
| über 10.000 EUR | Landgericht | Paragraf 71 Absatz 1 GVG |
| Wohnraummietsachen einschließlich verbundener Räumungs- und Zahlungsklage | Amtsgericht ausschließlich, streitwertunabhängig | Paragraf 23 Nummer 2a GVG |
| Gewerberaummiete | nach allgemeiner Wertzuständigkeit | Paragraf 23 Nummer 1 GVG und Paragraf 71 Absatz 1 GVG |
| Familiensachen | AG (Familiengericht) | Paragraf 23a GVG |
Uebergangsregelung Paragraf 47 EGZPO: vor dem 01.01.2026 anhaengige Verfahren bleiben am bisherigen Gericht.
Es wird beantragt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klaegerin EUR 6.480,00 nebst
Zinsen in Hoehe von 9 Prozentpunkten ueber dem Basiszinssatz
aus EUR 6.480,00 seit dem 15.03.2026 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klaegerin eine Verzugspauschale
in Hoehe von EUR 40,00 zu zahlen (Paragraf 288 Abs. 5 BGB).
3. Die Beklagte traegt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Das Urteil ist vorlaeufig vollstreckbar; der Beklagten wird
nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in
Hoehe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages
abzuwenden, sofern die Klaegerin nicht zuvor Sicherheit in
gleicher Hoehe leistet (Paragraf 709 ZPO).
Bei Verbraucher als Beklagtem: 5 Prozentpunkte über Basiszins (Paragraf 288 Abs. 1 BGB), keine 40-EUR-Pauschale.
| Anlage | Dokument |
|---|---|
| K1 | Vertrag/Auftrag/AGB |
| K2 | Lieferschein / Abnahmeprotokoll |
| K3 | Rechnung mit USt-Ausweis |
| K4 | Mahnung(en) mit Zustellnachweis |
| K5 | Korrespondenz Schuldner (Anerkenntnis, Teilzahlung) |
| K6 | Kontoauszuege Zahlungseingaenge |
| K7 | Bei juristischer Person Beklagter: HRB-Auszug aktuell |
Seit 01.01.2022 Pflicht über beA für Rechtsanwaelte (Paragraf 130d ZPO). Format: PDF/A oder durchsuchbares PDF, Signatur durch beA oder qeS.
Nach aussergerichtlichem Mahnvorlauf sind im Antrag zusaetzlich aufzunehmen:
Die Beklagte wird verurteilt an die Klaegerin
[Hauptsumme] Euro nebst Zinsen in Hoehe von
neun Prozentpunkten ueber dem Basiszinssatz
seit [Datum] sowie weitere [Inkassokosten]
Euro nebst Zinsen in Hoehe von fuenf
Prozentpunkten ueber dem Basiszinssatz seit
Rechtshaengigkeit sowie 40 Euro
Verzugskostenpauschale zu zahlen.
Wenn die Beklagte nach Klageeinreichung zahlt, aufrechnet oder sonst den ursprünglichen Zahlungsantrag erledigt, nicht automatisch die Klage zurücknehmen und nicht reflexhaft für erledigt erklären. Zuerst die Zeitachse klären: Eingang der Klage bei Gericht, Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses, Zustellung der Klage und Eingang der Zahlung.
War die Beklagte bei Klageeinreichung in Verzug, können die durch die Klageeinreichung entstandenen Kosten als Rechtsverfolgungskosten nach Paragrafen 280 Abs. 1 und 2, 286 BGB ersatzfähig sein. Dann kommt eine Klageänderung auf Feststellung der materiellen Kostenerstattungspflicht in Betracht. Der Anschluss-Skill ist kostenfeststellungsklage-verzugsschaden-erledigung.
Hilfsweise für den Fall, dass der ursprüngliche Zahlungsantrag wegen
nachträglicher Erfüllung nicht mehr weiterverfolgt wird, wird beantragt:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin
die durch die Einreichung der Klage entstandenen Kosten des Rechtsstreits
als Verzugsschaden zu ersetzen.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin forderungsmanagement-klagewerkstattDrafts a German debt collection lawsuit (Zahlungsklage) based on facts, legal norms, evidence, and claims. Provides a usable draft with motions, reasoning, and appendix logic.
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Wenn es um Klageantrag: Zahlung, Herausgabe, Zug um Zug in bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prüfer geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik. Auswahlstichwort: Klageantrag Zahlung Herausgabe Zug Um Zug; Arbeitsfeld: bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prüfer.