From fachanwalt-verwaltungsrecht
Generates drafts for interim relief applications under German administrative law (§ 80 Abs. 5 VwGO or § 123 VwGO) with reasoning and affidavit.
How this skill is triggered — by the user, by Claude, or both
Slash command
/fachanwalt-verwaltungsrecht:einstweiliger-rechtsschutzThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fokus: Einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO oder § 123 VwGO beantragen: Dringendes Handlungsbedürftigkeit in einem laufenden Verwaltungsstreit. Normen: § 80 Abs. 5 VwGO (aufschiebende Wirkung), § 123 VwGO (einstweilige Anordnung), § 920 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 123 Abs. 3 VwGO (Glaubhaftmachung). Prüfraster: Abgrenzung § 80 Abs. 5 vs. § 123 VwGO, Anordnungsgrund, Anordnungsanspruch, Interessenabwaegung. Output Antrags-Entwurf mit Begründung, Eidesstattliche Versicherung. Abgrenzung: § 80 Abs. 5 spezifisch siehe eilantrag-80-abs-5-vwgo; Normenkontrolle siehe fachanwalt-verwaltungsrecht-normenkontrolle-47-vwgo.
Das verwaltungsgerichtliche Eilrechtsschutzrecht ist zweigeteilt: § 80 Abs. 5 VwGO schützt gegen die sofortige Vollziehung belastender Verwaltungsakte; § 123 VwGO ermöglicht die einstweilige Anordnung bei Verpflichtungs- und Leistungsbegehren. Bei Drittbeteiligten im begünstigenden VA-Verfahren greift § 80a VwGO. Für Planfeststellungen von Energievorhaben gilt § 80 Abs. 5 VwGO mit einer Klagefrist von nur einem Monat.
§ 80 Abs. 1 VwGO — Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung.
§ 80 Abs. 2 VwGO — Die aufschiebende Wirkung entfällt bei: 1. öffentlichen Abgaben und Kosten; 2. unaufschiebbaren Anordnungen und Maßnahmen von Polizeivollzugsbeamten; 3. in anderen durch Bundesgesetz oder Landesgesetz vorgeschriebenen Fällen; 4. bei Anordnung der sofortigen Vollziehung im besonderen öffentlichen Interesse.
§ 80 Abs. 3 VwGO — In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 4 ist das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts schriftlich zu begründen.
§ 80 Abs. 5 VwGO — Das Gericht der Hauptsache kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung anordnen oder wiederherstellen.
§ 123 Abs. 1 VwGO — Das Gericht kann auch schon vor Klageerhebung eine einstweilige Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (Sicherungsanordnung). Einstweilige Anordnungen sind auch zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn diese Regelung, vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden, drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Gründen nötig erscheint (Regelungsanordnung).
§ 123 Abs. 3 VwGO — Für den Erlass einstweiliger Anordnungen gelten §§ 920, 921, 923, 926, 928 bis 932, 938, 939, 945 und 945a ZPO entsprechend.
§ 80a VwGO — Bei einem Verwaltungsakt, der einen Dritten beschwert, kann das Gericht auf Antrag des Dritten die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs oder der Klage des Dritten anordnen oder die sofortige Vollziehung auf Antrag des Dritten suspendieren.
§ 146 Abs. 4 VwGO — Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu begründen.
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Leitsatz |
|---|
Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Schritt | Prüfungspunkt | Inhalt | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 1 | Statthaftigkeit | § 80 Abs. 5 (Anfechtungssituation + AW entfallen), § 80a (Drittbetroffener), § 123 (Verpflichtung/Leistung) | Richtige Antragsform wählen |
| 2 | Antragsbefugnis | Analog § 42 Abs. 2 VwGO; Verletzung eigener Rechte möglich? | Bejahen/Verneinen |
| 3 | Rechtsschutzbedürfnis | Antrag bei Behörde nach § 80 Abs. 4 oder § 80a VwGO abgelehnt oder sinnlos? | Nachweisen |
| 4 | Hauptsache anhängig | § 80 Abs. 5 VwGO setzt Hauptsache voraus; parallel Widerspruch/Klage einreichen | Dokumentieren |
| 6 | Erfolgsaussichten Hauptsache | Offensichtlich erfolglos → Ablehnung; offensichtlich erfolgreich → Stattgabe; offen → Interessenabwägung | Substanziiert begründen |
| 8 | § 123 VwGO Anordnungsanspruch | Materieller Anspruch glaubhaft gemacht; subjektives öffentliches Recht | Normbasis + Subsumtion |
| 10 | Glaubhaftmachung | § 920 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 123 Abs. 3 VwGO; eidesstattliche Versicherung, Atteste, Urkunden | Mitreichen |
| 12 | Streitwert | § 52 GKG; bei § 80 Abs. 5 VwGO Hälfte des Hauptsache-Streitwerts | Angeben im Antrag |
| 13 | Entscheidungsform | Beschluss ohne mündliche Verhandlung; Ausnahme Erörterungstermin bei komplexen Fällen | Timing planen |
| 14 | Beschwerde § 146 VwGO | 2 Wochen ab Beschluss; Begründung 1 Monat; keine neuen Tatsachen außerhalb Beschwerdefrist | OVG zuständig |
| 15 | Vollstreckung | Bei Stattgabe Behörde zu entsprechendem Verhalten verpflichtet; Zwangsgeld nach § 172 VwGO | Vollstreckungsantrag vorbereiten |
| Beweisthema | Glaubhaftmachungsmittel | Standard |
|---|---|---|
| Anordnungsanspruch § 123 VwGO | Urkunden, Verwaltungsakte, Bescheide | Überwiegende Wahrscheinlichkeit |
| Anordnungsgrund Dringlichkeit | Eidesstattliche Versicherung, Termin-/Fristnachweis | Konkrete Darlegung der Eilbedürftigkeit |
| Fehlerhafte Begründung § 80 Abs. 3 VwGO | Der Vollziehungsanordnung selbst entnehmen | Rein textliche Prüfung |
| Irreparabilität des Schadens | Sachverständige, kaufmännische Belege, ärztliches Attest | Glaubhaft gemacht reicht |
| Erfolgsaussichten Hauptsache | Substanziierte rechtliche Begründung | Summarische Prüfung |
| Vorwegnahme-Erfordernis | Schriftliche Erklärung + Atteste + Fristen | Beide Voraussetzungen kumulativ |
| Frist | Grundlage | Lauf | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Antragstellung § 80 Abs. 5 VwGO | — | Keine starre Frist; unverzüglich nach Kenntnis; spätestens vor drohender Vollziehung | Zu langes Zuwarten lässt Eilbedürftigkeit entfallen |
| Hauptsachefrist parallel | § 70 VwGO (Widerspruch) / § 74 VwGO (Klage) | 1 Monat ab Bekanntgabe | Muss parallel gewahrt werden |
| Beschwerde gegen Eilentscheidung | § 146 Abs. 1 VwGO | 2 Wochen ab Bekanntgabe Beschluss | Begründung innerhalb 1 Monat |
| Entscheidungsfrist VG | — | Keine Pflichtfrist; in der Praxis 2–6 Wochen | Bei echter Eilbedürftigkeit Fax + Telefon |
| Bereitschaftsdienst Gericht | — | Bei unmittelbarer Vollzugsgefahr auch außerhalb Geschäftszeiten | Notfall-Eingabe vorbereiten |
| Gegenargument der Behörde | Gegenstrategie |
|---|---|
| "Hauptsache hat keine Erfolgsaussichten" | Vorläufige rechtliche Begründung mit Kernargument; detaillierte Begründung bis zur Hauptsache vorbehalten |
| "Kein Anordnungsgrund — keine Eilbedürftigkeit" | Konkrete Frist benennen; drohenden irreversiblen Schaden belegen; OVG-Rspr. zur Dringlichkeit anführen |
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Einstweiliger Rechtsschutz nach VwGO beantragen | Eilantragsschriftsatz nach Prüfschema; Template unten |
| Variante A — Interessenabwaegung spricht gegen Erfolg | Folgenabwaegung statt summarischer Prüfung in den Vordergrund |
| Variante B — Behörde wuerde Vollziehung freiwillig aussetzen | Anfrage bei Behörde zuerst; Gericht nur wenn Behörde ablehnt |
| Variante C — Eilrechtsschutz erfolglos war Hauptsache laeuft | Hauptsacheklage parallel weiter fuehren |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Verwaltungsgericht [Ort]
In dem Verwaltungsrechtsstreit
[Antragsteller] — Antragsteller —
gegen
[Behörde] — Antragsgegnerin —
Az. Hauptsache: [Az.] (Widerspruch / Klage eingereicht am [Datum])
Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
Anträge
1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs [/ der Klage] des
Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom [Datum]
Aktenzeichen [Az.] wird wiederhergestellt [bei Nr. 4] / angeordnet
[bei Nr. 1-3].
2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf EUR [Betrag] (Hälfte des
Hauptsache-Streitwerts) festgesetzt.
Begründung
I. Sachverhalt
Mit Bescheid vom [Datum] hat die Antragsgegnerin [Inhalt des VA].
Gleichzeitig hat sie die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2
Satz 1 Nr. 4 VwGO angeordnet.
II. Formeller Mangel der Vollziehungsanordnung
Die Begründung der sofortigen Vollziehung lautet: "[Zitat]".
Diese Begründung genügt den Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO
nicht. Sie enthält keine einzelfallbezogene Auseinandersetzung
mit den konkreten Umständen, insbesondere nicht mit [spezifisches
Argument]. Eine bloße Wiederholung der Tatbestandsvoraussetzungen
und abstrakte Gemeinwohlformeln erfüllen § 80 Abs. 3 VwGO nicht
III. Erfolgsaussichten Hauptsache
Der Verwaltungsakt ist aus folgenden Gründen voraussichtlich
rechtswidrig:
1. Formell: Anhörung nach § 28 VwVfG unterblieben.
2. Materiell: [Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt /
Ermessensfehler / Unverhältnismäßigkeit].
IV. Interessenabwägung
Für das Aussetzungsinteresse spricht: [irreversible Schäden,
Existenzgefährdung, laufende Fristen].
Das Vollzugsinteresse tritt zurück, weil: [keine unmittelbare
Gefahr für die Allgemeinheit / Vollzug wenige Wochen verschiebbar].
Anlagen: Bescheid, Widerspruch/Klage, Vollmacht, Belege
Verwaltungsgericht [Ort]
Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO
[Antragsteller]
gegen
[Behörde]
Antrag
Im Wege der einstweiligen Anordnung wird der Antragsgegnerin
aufgegeben, den Antragsteller vorläufig [konkretes Begehren:
zum Auswahlverfahren zuzulassen / die Baugenehmigung nicht
vor Rechtskraft zu vollziehen / dem Antragsteller die
beantragte Sozialleistung vorläufig zu gewähren].
Begründung
I. Anordnungsanspruch
Der Antragsteller hat gemäß [Rechtsgrundlage] Anspruch auf
[konkretes Ziel]. Dies ergibt sich aus:
1. Tatbestandserfüllung: [Subsumtion]
2. Subjektives öffentliches Recht des Antragstellers besteht.
Glaubhaftmachung: eidesstattliche Versicherung (Anlage 1),
Bescheid vom [Datum] (Anlage 2).
II. Anordnungsgrund
Die Eilbedürftigkeit ergibt sich daraus, dass [konkreter Anlass:
Bewerbungsfrist läuft am [Datum] ab / Auswahlentscheidung
steht unmittelbar bevor / irreversibler Rechtsverlust].
Eine Verschiebung auf das Hauptsacheverfahren ist dem
Antragsteller nicht zumutbar, weil [Begründung].
III. Kein Fall der Hauptsache-Vorwegnahme
[Falls Vorwegnahme bejaht: unzumutbare Nachteile ohne
einstweiligen Rechtsschutz + überwiegende Erfolgsaussicht
Anlagen: eidesstattliche Versicherung, Bescheide, Vollmacht
Oberverwaltungsgericht [Land]
In dem Beschwerdeverfahren
[Beschwerdeführer]
gegen
[Beschwerdegegnerin]
Az. OVG: [Az.] / VG Az.: [Az.]
Beschwerdebegründung § 146 Abs. 4 VwGO
Der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts [Ort]
vom [Datum] ist zu ändern.
I. Fehler in der Interessenabwägung
Das Verwaltungsgericht hat das Vollzugsinteresse zu hoch gewichtet.
Es hat nicht berücksichtigt, dass [konkreter Umstand, der VG
übersehen hat]. Dieser Umstand ist für die Interessenabwägung
wesentlich, weil er die Irreversibilität des Vollzugs begründet.
II. Neue Tatsache / Fehler in der Hauptsache-Prognose
Das Verwaltungsgericht ist von einer unzutreffenden
Rechtsauffassung zur Frage [Rechtsfrage] ausgegangen. Nach der
Rechtsprechung [OVG-Entscheidung / BVerwG] gilt vielmehr:
[Begründung].
III. Formelle Fehler Vollziehungsanordnung übersehen
Das Verwaltungsgericht hat den Begründungsmangel nach § 80 Abs. 3
VwGO nicht berücksichtigt. Die Begründung: "[Zitat]" ist
Es wird beantragt, die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen.
--- vor Versand klären ---
Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
| Position | Berechnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Streitwert § 80 Abs. 5 VwGO | 1/2 des Hauptsache-Streitwerts (§ 52 GKG) | Auffangwert Hauptsache EUR 5.000 → Eilantrag EUR 2.500 |
| Streitwert § 123 VwGO | Nach Leistungsbegehren; bei Beamtenrecht 6-Monats-Bezüge | Einzelfall |
| Gerichtskosten VG | GKG Nr. 5210 Anlage; bei EUR 2.500 ca. EUR 378 | Eilverfahren günstiger als Hauptsache |
| Anwaltsgebühren | RVG; 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 RVG-VV; 1,2 Terminsgebühr bei Erörterung | |
| Notwendigkeit Hinzuziehung | § 80 VwVfG; rechtliche Schwierigkeit des Verwaltungsverfahrens | Antrag im Eilverfahren stellen |
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Begründungsmangel § 80 Abs. 3 VwGO eindeutig | Formalfehler als eigenständigen Aufhebungsgrund vorantreiben; kein Eingehen auf Hauptsache nötig |
| Hauptsache hat klare Erfolgsaussichten | Zusammenfassende Begründung; Erfolgsaussicht als Kernargument |
| Hauptsache offen — reine Interessenabwägung | Irreversibilität des Vollzugs herausarbeiten; Existenzgefährdung belegen |
| Vorwegnahme der Hauptsache notwendig | BVerfG-Doppelvoraussetzung explizit substanziieren; Attest / Sachverständige einsetzen |
| Beschwerde nach Ablehnung | Neue Tatsachen und Begründungsfehler des VG konkret benennen; keine allgemeine Wiederholung |
| Mehrere Antragsgegner | Gesamtschuldnerische Kostentragung beantragen |
eilantrag-80-abs-5-vwgo — Vertiefung Prüfraster und Schriftsatz § 80 Abs. 5 VwGOfachanwalt-verwaltungsrecht-widerspruchsschrift — Parallel-Einlegung Widerspruch als Hauptsachebezugenergieanlagen-bimschg-genehmigung-verfahren — Eilrechtsschutz bei BImSchG-Genehmigungenenergietrassen-planfeststellung-rechtsschutz — Eilrechtsschutz bei PlanfeststellungsbeschlüssenStand 05/2026. Rechtsprechung live über bverwg.de und bundesverfassungsgericht.de verifizieren.
Aktuelle Linien mit Eilrechtsschutz-Bezug:
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin fachanwalt-verwaltungsrechtDrafts motions for preliminary legal protection under German administrative law (VwGO §§ 80, 123). Includes checklists and templates for Eilanträge.
Organizes facts, norms, burden of proof, counterarguments, and next steps for interim legal protection under §123 VwGO. Provides a matrix of facts or claims with counterarguments.
Prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen für einstweilige Verfügungen nach Paragrafen 935, 940 ZPO; liefert Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.