Calculates liability quotas for traffic accidents under German law (StVG, BGB). Checks deadlines, jurisdiction, and provides a risk assessment with immediate steps for lawyers.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fokus: Mandant hatte Verkehrsunfall und fragt: Wer haftet wie viel und welche Schadensposten können geltend gemacht werden? §§ 7 17 18 StVG iVm § 254 BGB Haftungsquote. Prüfraster: Betriebsgefahr beidseitig Anscheinsbeweis Auffahrunfall Spurwechsel Rotlicht Vorfahrt Mithaftung Tempo Sicherheitsabstand Anschnall. Schadenspositionen Reparatur fiktive Abrechnung Mietwagen Nutzungsausfall Sachverständige Schmerzensgeld. Output: Haftungsquoten-Berechnung und Schadenstabelle. Abgrenzung zu fachanwalt-verkehrsrecht-regulierungsanforderung (Gläubigerseite vs. Versicherer) und fachanwalt-verkehrsrecht-versicherer-quotenverhandlung-vergleich.
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage |
|---|
Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Nr. | Prüfschritt | Norm | Ergebnis / Konsequenz |
|---|---|---|---|
| 1 | Betrieb eines Kfz zum Unfallzeitpunkt? | § 7 Abs. 1 StVG | Weiter Betriebsbegriff; auch Einparken, Türöffnen |
| 2 | Höhere Gewalt (Entlastung Halter)? | § 7 Abs. 2 StVG | Wildunfall; Steinschlag LKW i.d.R. kein HG |
| 3 | Fahrerverschulden feststellbar? | § 18 StVG; § 823 BGB | Entlastungsnachweis durch Fahrer möglich |
| 4 | Direktanspruch gegen Versicherer? | § 115 VVG | Deckungsschutz prüfen; Versicherungsschein beschaffen |
| 5 | Beidseitige Betriebsgefahr — Quote? | § 17 StVG; § 254 BGB | Verursachungsbeiträge: Verschulden + Betriebsgefahr |
| 7 | Mitverschulden Mandant? | § 254 BGB | Tempo, Abstand, Anschnallen, Alkohol |
| Quellenregel | Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder Tabellenfundstellen aus Modellwissen; nur Nutzerquelle, amtliche/freie Quelle oder lizenzierte Live-Verifikation verwenden. | ||
| 13 | Verdienstausfall? | § 252 BGB | Bruttolohn-Ausfall; Eigenanteil Krankengeld abziehen |
| 14 | SGB X-Regress droht? | § 116 SGB X | Krankenkasse, BG regressieren — Quote beachten |
| 15 | Verjährung eingetreten oder drohend? | §§ 195, 199 BGB | 3 Jahre ab Kenntnis; Personenschaden 30 Jahre § 199 Abs. 2 BGB |
| Unfalllage | Anscheinsbeweis gegen | Haftungsverteilung Regelfall |
|---|---|---|
| Auffahrunfall (keine Bremsung erkennbar) | Auffahrenden § 4 Abs. 1 StVO | 100:0 zu Lasten Auffahrender |
| Spurwechsel mit Kollision | Spurwechsler § 7 Abs. 5 StVO | 100:0 zu Lasten Spurwechsler |
| Rotlicht-Kollision (eindeutig) | Rotlichtfahrer § 37 StVO | 100:0 zu Lasten Rotlichtfahrer |
| Vorfahrtverletzung (§ 8 StVO) | Vorfahrtverletzer | 100:0; ggf. 80:20 bei überhöhter Geschwindigkeit Vorfahrtberechtigter |
| Linksabbieger/Gegenverkehr | Abbieger § 9 Abs. 3 StVO | 100:0 bis 80:20 je nach Tempo Gegenverkehr |
| Rückwärtsfahrt mit Kollision | Rückwärtsfahrer § 9 Abs. 5 StVO | 100:0; ggf. 50:50 bei unübersichtlicher Situation |
| Einmündung gleichrangig (rechts vor links) | Linkskommender | 100:0; ggf. Mithaftung bei Tempo |
| Türöffner mit vorbeifahrendem Fahrzeug | Aussteigender § 14 Abs. 1 StVO | 80:20 bis 100:0 je nach Abstand Fahrender |
| Einfädeln Autobahn/Einfahrt | Einfahrender | 100:0 bis 70:30 je nach Erkennbarkeit |
| Parkrempler | Rangierender | 100:0 bei klarem Aufstellungs-Irrtum; ggf. 50:50 |
SCHADENSBERECHNUNG — Unfall vom [Datum]
Mandant: [Name]
A. FAHRZEUGSCHADEN
1. Reparaturkosten netto lt. SV-Gutachten EUR ______
(alternativ: WBW EUR _____ minus Restwert
EUR _____ = Totalschadensersatz netto EUR ______)
2. Merkantile Wertminderung lt. SV-Gutachten EUR ______
3. Sachverständigenkosten lt. Rechnung EUR ______
4. Abschleppkosten lt. Rechnung EUR ______
5. Standgeld lt. Rechnung EUR ______
B. NUTZUNGSAUSFALL / MIETWAGENKOSTEN
6a. Nutzungsausfall [X] Tage × EUR [Y]
(Sanden/Danner/Klass Tabelle, Gruppe [Z]) EUR ______
6b. Mietwagenkosten lt. Rechnung EUR ______
C. PERSONENSCHADEN
7. Schmerzensgeld § 253 Abs. 2 BGB EUR ______
8. Heilbehandlungskosten lt. Belege EUR ______
9. Verdienstausfall netto [X] Tage EUR ______
10. Haushaltsführungsschaden [X] Std × EUR [Y] EUR ______
D. NEBENKOSTEN
11. Unkostenpauschale (Telefon, Porto, Fahrtkosten) EUR 30,00
12. Rechtsanwaltsgebühren (außergerichtlich)
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG aus EUR ____
+ Auslagenpauschale Nr. 7002 VV EUR ______
GESAMTSCHADEN BRUTTO EUR ______
ANZUWENDENDE HAFTUNGSQUOTE
Gegnerisch [X %] × EUR [Gesamtschaden] EUR ______
davon bereits reguliert - EUR ______
RESTFORDERUNG EUR ______
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Haftungsquote berechnen nach Verkehrsunfall | Quotenberechnung nach Betriebsgefahren-Schema; Schriftsatz unten |
| Variante A — Alleinverschulden Gegner eindeutig | 100 Prozent-Anspruch ohne Quotenabzug; vereinfachtes Template |
| Variante B — Quotenstreit Zeugen und Sachverstaendiger noetig | Beweissicherung zuerst; Klage nach Beweisaufnahme |
| Variante C — Personenschaden Schmerzensgeld im Fokus | Haftungsquote als Grundlage; dann Schmerzensgeld-Skill separat |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
An [Haftpflichtversicherung]
[Adresse]
Schadensnummer: [falls vergeben]
Verkehrsunfall vom [Datum], [Uhrzeit], [Unfallort]
Ihr Versicherungsnehmer: [Name], Kfz-Kennzeichen: [Kz]
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten [Mandant] in dieser Angelegenheit.
Sachverhalt
Ihr Versicherungsnehmer befuhr am [Datum] um [Uhrzeit] die
[Straße] in Fahrtrichtung [Richtung]. Bei [Unfallort] kam es
zur Kollision mit dem Fahrzeug unseres Mandanten, Kennzeichen
[Kz], weil Ihr Versicherungsnehmer [Unfallhergang: konkret].
Haftung
Die alleinige Haftung trifft Ihren Versicherungsnehmer aus
§§ 7, 17, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG. Ein Mitverschulden
unseres Mandanten liegt nicht vor, da [Begründung].
[Bei Anscheinsbeweis: Der Anscheinsbeweis des Auffahrunfalls
spricht für alleiniges Verschulden Ihres VN gemäß
§ 4 Abs. 1 StVO; ein atypischer Geschehensverlauf ist nicht
Schaden
[Schadensaufstellung wie oben, konkret ausfüllen]
Frist
Wir setzen Ihnen Frist zur vollständigen Regulierung bis
[Datum + 4 Wochen]. Nach Ablauf treten Verzugsfolgen
(§§ 280, 286 BGB, Zinsen 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz
§ 288 BGB) ein und wir werden gerichtliche Schritte einleiten.
Anlagen
- Polizeibericht vom [Datum]
- Sachverständigengutachten vom [Datum]
- Lichtbilder
- Werkstattrechnung / Mietwagenrechnung
- Ärztliche Atteste (bei Personenschaden)
Mit freundlichen Grüßen
Mitverschulden unseres Mandanten ist nicht anzunehmen.
Zu [Tempovorwurf]: Unser Mandant fuhr mit angepasster
Geschwindigkeit gemäß § 3 StVO. Ein über die allgemeine
Betriebsgefahr hinausgehendes Verschulden ist nicht belegt.
Zu [Sicherheitsabstand]: Der notwendige Sicherheitsabstand
nach § 4 Abs. 1 StVO war eingehalten. Das plötzliche Bremsen
/ Ausscheren des Vorfahrzeug war nicht vorhersehbar und steht
außerhalb des normativen Risikos des § 254 BGB.
Zu [Anschnallpflicht]: Soweit behauptet wird, unser Mandant
sei nicht angeschnallt gewesen, fehlt hierfür jeder Beleg.
Im Übrigen wäre die konkrete Kausalität der Anschnallpflicht-
verletzung für die eingetretenen Verletzungen darzulegen —
Kausalität.
--- vor Versand klären ---
Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
| Frage | Beweislast |
|---|---|
| Unfallereignis, Kausalität, Schaden | Geschädigter (Mandant) |
| Anscheinsbeweis widerlegen | Schädiger (atypischer Geschehensverlauf) |
| Mitverschulden Mandant | Schädiger/Versicherer |
| Höhe des Wiederbeschaffungswerts | Mandant (SV-Gutachten) |
| Höherer als Restwertangebot | Versicherer, wenn er Mandanten verpflichten will |
| Schadensminderungspflichtverletzung | Versicherer |
| SGB X-Regress Übergang | Sozialversicherungsträger |
| Frist | Dauer | Anker | Norm |
|---|---|---|---|
| Verjährung Sachschadensansprüche | 3 Jahre | 31.12. des Jahres der Kenntnis | §§ 195, 199 BGB |
| Verjährung Personenschaden (Leib, Leben, Freiheit) | 30 Jahre | Tathandlung | § 199 Abs. 2 BGB |
| Hemmung durch Verhandlungen | Dauer der Verhandlungen | Verhandlungsbeginn | § 203 BGB |
| Regulierungsfrist Versicherer | 4 Wochen (ortsübliche Praxis) | Eingang vollständiger Unterlagen | kein gesetzlicher Anspruch; § 14 VVG analog |
| Strafanzeige-Verjährung (§ 142 StGB Unfallflucht) | 3 Jahre | Tattag | § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB |
| Einwand Versicherer | Reaktion |
|---|---|
| Mandant war selbst zu schnell | Nachfragen: Konkrete Messung? Zeugen? Beweislast liegt beim Versicherer |
| Sachverständigenkosten zu hoch | BGH: Geschädigter darf Vertrauenssachverständigen beauftragen; nur grobe Unverhältnismäßigkeit schadet |
| SGB X-Übergang bestimmte Positionen | Nur sachlich und zeitlich kongruente Positionen; Quotenvorrecht des Geschädigten § 116 Abs. 3 SGB X |
| Quellenregel | Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder Tabellenfundstellen aus Modellwissen; nur Nutzerquelle, amtliche/freie Quelle oder lizenzierte Live-Verifikation verwenden. |
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Klarer Anscheinsbeweis, Schaden dokumentiert | Fristsetzung 4 Wochen; bei Ablehnung direkter Klageweg |
| Streitige Quote (50:50 möglich) | Vergleich anstreben; Prozessrisiko darlegen |
| Totalschaden, Restwert strittig | Eigenes Restwert-Angebot bei neutralem Händler einholen; Versicherer nicht folgen müssen |
| Personenschaden, Dauerfolgen | Abwarten klinischer Stabilisierung vor Einigung; keine Vergleichsquittung ohne offene Späten-Schäden-Klausel |
| SGB X droht | Eigenen Anspruch vollständig sichern; SV-Träger informieren und koordinieren |
fachanwalt-verkehrsrecht-regulierungsanforderung — Schriftsatz-Vertiefungfachanwalt-versicherungsrecht-deckungsanfrage-pruefen — eigene Kaskoversicherungfachanwalt-versicherungsrecht-regress-abwehr — Abwehr SGB X-RegressQuellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin fachanwalt-verkehrsrechtAnalyzes accident claims with contributory negligence, checks deadlines, jurisdiction, and provides quota calculations and risk assessment for German traffic law.
Drafts civil-law documents for traffic accident cases: liability analysis, damage calculations, and court filings based on StVG, BGB, and VVG.
Assesses liability for damages under Finnish law (VahL 412/1974). Triggers on keywords like vahingonkorvaus, korvausvastuu, tuottamus. Useful for tort evaluation and damages quantification.