Kanzlei: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Kanzlei: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung.
Spezialwissen: Kanzlei: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
- Normen-/Quellenanker: DSGVO, BDSG, TTDSG, TKG, DDG, DSA, DMA, EU, KI, VO.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld IT-Recht Beweislast prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Beweislast und Substanziierung IT-Recht
- Werkvertrag § 631 BGB:
- Vor Abnahme: Unternehmer trägt Mangelfreiheits-Beweis (BGH-Linie zur Beweislast vor Abnahme; vor Ausgabe mit Datum/Az. und freier Quelle verifizieren).
- Nach Abnahme: Besteller trägt Mangel-Beweis und Beweis zum Zeitpunkt der Abnahme.
- SaaS § 535 BGB analog: Mietminderung — Besteller darlegt konkrete Verfügbarkeitsmängel; Bemessung anhand SLA-Klauseln.
- AGB-Inhaltskontrolle §§ 305 ff.:
- Verwender trägt Einbeziehungs- und Klarheits-Beweis.
- Klauselverbote §§ 308/309 sind objektiv; Verwender muss konkret Geschäftserfordernis darlegen.
- DSGVO Rechenschaftspflicht Art. 5 Abs. 2: Verantwortlicher trägt Beweislast für Konformität — Verzeichnis Art. 30, AVV, DSFA, Schulungsnachweise.
- Vorlagepflichten § 142 ZPO: Gericht kann Urkundenvorlage anordnen — auch außerhalb der Beweislastverteilung.
Substanziierungsregeln in IT-Klagen
- Konkretes Mangelbild: "Was funktioniert nicht, unter welchen Bedingungen, mit welcher Auswirkung?" — pauschal "Software ist mangelhaft" trägt nicht.
- Reproduzierbarkeit: Test-Protokolle, Logs, Screenshots, Browserfingerprint, Versionsstand.
- Vergleich Soll/Ist: Pflichtenheft oder SLA als Soll; Test-Ergebnis als Ist.
- Schaden: konkrete Berechnung (entgangener Gewinn, Mehraufwand, Mietminderung).
Praxis-Tipp
Bei SLA-Mängeln häufiger Fehler: Verfügbarkeit als Quartalsdurchschnitt vereinbart, aber Klage stützt sich auf Tagesausfall. Bei SLA-Wortlaut "monatliche Verfügbarkeit" sind nur Monatswerte tragend. Vertragstext sorgfältig prüfen, sonst trägt der Vortrag nicht.