Strukturierter Erstgespraechsleitfaden für Internationales Wirtschafts- und Schiedsrecht: Erfassung der Konstellation, Konflikt- und GwG-Check, Vollmacht, Streitwert/Gebührenvereinbarung, Fristen-Erstprognose und Handlungsweichen.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: FAO § 5 36 Monate Praxis, CISG Art. 39 angemessene Frist Mängelrüge, Brüssel Ia Art. 35 einstweiliger Rechtsschutz, NYÜ Art. V Anerkennung 3 Jahre.
- Tragende Normen verifizieren: FAO § 14r, Rom I (VO 593/2008), Rom II (VO 864/2007), Brüssel Ia (VO 1215/2012), CISG, UNCITRAL Model Law, INCOTERMS 2020, IPR-G, AWG, AWV, EU-Sanktionsverordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Internationale Vertragsparteien, ICC, UNCITRAL, Schiedsgericht (DIS, ICC, SCC), nationale Gerichte, Zoll, BAFA, BMWK, EuGH.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Internationaler Kaufvertrag, Schiedsklausel, ICC-Schiedsverfahren-Eingabe, Exportlizenz BAFA, Sanktionsprüfung, INCOTERMS-Klausel, Letter of Credit — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Strukturierter Erstgespraechsleitfaden für Internationales Wirtschafts- und Schiedsrecht: Erfassung der Konstellation, Konflikt- und GwG-Check, Vollmacht, Streitwert/Gebührenvereinbarung, Fristen-Erstprognose und Handlungsweichen.
Erstgespraech und Mandatsannahme im Internationales Wirtschafts- und Schiedsrecht
Wann dieser Arbeitsgang greift
- Neue Anfrage aus dem Bereich Internationales Wirtschafts- und Schiedsrecht (Telefon, Mail, Empfehlung, Walk-in).
- Mandantin oder Mandant beschreibt Sachverhalt unstrukturiert; viele Anlagen ohne System.
- Vor jeder weiteren fachlichen Bearbeitung: erst Annahme klären, Konflikt- und GwG-Prüfung, Vollmacht, Streitwert/Vereinbarung, Fristen.
Phasen des Erstgespraechs
1. Aufnahme der Konstellation (10-15 Min.)
Standard-Fragenraster für Internationales Wirtschafts- und Schiedsrecht:
- Beteiligte (Vor-/Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Rolle: Klägerin/Beklagter, Antragsteller, Beschuldigter)
- Konflikt-Kern in einem Satz ("Was ist Ihr Ziel?")
- Konkrete fachliche Stossrichtung: CISG, EuGVVO/Brussels Ia, Rom I/II, Schiedsklauseln, INCOTERMS
- Bisherige Korrespondenz (Bescheide, Schreiben der Gegenseite, anwaltliche Vertretung der Gegenseite?)
- Fristenscreening sofort: anstehende Klage-/Widerspruchs-/Einspruchsfristen aus den vorgelegten Schreiben (z.B. Klage mit CISG-/EuGVVO-Bezug, Schiedsklage, Vollstreckung Auslandsurteil). Frist-Alarm an die Vorbereitung weitergeben.
2. Konflikt-Prüfung und GwG-Check (5 Min.)
- Konflikt-Check über Mandantsystem: Gegnerin, Streitgegenstand, frueherer Mandant?
- GwG-Identifizierung: amtlicher Lichtbildausweis (Ausweisscan), bei juristischer Person Handelsregister-/Transparenzregister-Auszug, ggf. wirtschaftlich Berechtigte/n.
- Risikobewertung (niedrig/mittel/hoch) abhaengig von Mandatscharakter, Bargeld, Auslandsbezug.
- Doku im Mandatsbogen (Pflicht nach §§ 10 ff. GwG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG für RA-Mandate).
3. Vollmacht und Schweigepflichtentbindung
- Allgemeine Prozess-/Aussenvollmacht (BORA, ZPO, FamFG, je nach Fachgebiet).
- Spezielle Vollmachten: ggf. Akteneinsicht Strafakte, KV-Abrechnungsdaten, Sozialdaten (Schweigepflichtentbindung gegenueber Krankenkasse, Arzt, Behörde).
- Bei Eheleuten/GbR/GmbH: einzelvollmachtgebende Person und Vertretungsmacht klären.
4. Streitwert und Gebührenvereinbarung
Standard-Streitwerte im Bereich Internationales Wirtschafts- und Schiedsrecht:
- Skizze: Streitwert grob abschaetzen (z.B. Hauptforderung, ggf. + Zinsen, Nebenforderungen).
- RVG-Pauschalrechnung (Berechnungstool im Plugin) oder Stundenhonorarvereinbarung.
- Beratungshilfe-/Prozesskostenhilfe-Antrag prüfen, wenn wirtschaftlich angezeigt.
- Vorschussanforderung nach § 9 RVG.
5. Strategie-Erstskizze
Drei Weichen am Ende des Erstgespraechs:
- Mandat annehmen: vollstaendig (Prüfung + Schriftsatz) oder begrenzt (nur Prüfung/Gutachten).
- Verweisen: wenn Spezialgebiet ausserhalb der Fachanwaltschaft, oertlich unzuständig oder Konflikt.
- Ablehnen: offensichtlich aussichtslos, GwG-Hit, Bauchgefuehl-Vorsicht.
Pflicht-Output am Ende
- Mandatsbogen mit Beteiligten, Konflikt-Check, GwG-Status, Streitwert.
- Frist-Liste (Sofortfristen, Verjährung, Ausschlussfristen, Beweisanforderungs-Fristen).
- Anlagenverzeichnis des uebergebenen Datenraums (Stand erstes Sortieren).
- Naechster-Schritt-Plan: binnen 24/48/72 h, Owner, Output.
- Honorarvereinbarung unterschrieben oder Vorbehalt notiert.
Relevante Rechtsgrundlagen und Standards
- BORA, BRAO, FAO für Fachanwaltschaft Internationales Wirtschafts- und Schiedsrecht.
- GwG, GwGMeldV, Identifizierungsleitfaden BRAK.
- CISG, Rom-I-VO, Rom-II-VO, EuGVVO, NYC58, ICC-/DIS-Schiedsordnung (für fachliche Erstpruefung).
- DSGVO und BDSG für den Umgang mit Mandantendaten (Art. 6 DSGVO als Rechtsgrundlage, Art. 9 ggf. Gesundheitsdaten).
Typische Fehler im Erstgespraech
- Frist uebersehen, weil Mandantin sie nicht selber genannt hat (immer aus jedem Schreiben Frist herausziehen).
- Konflikt-Check nur nach Personennamen, nicht nach Sachzusammenhang (gleiche Liegenschaft, gleicher Sachverhalt).
- Vollmachtsumfang unklar -> später Streit mit Mandantin über Befugnisse.
- Honorarvereinbarung muendlich -> Beweisnot bei Streitwert-/Honorar-Streit.
- GwG: kein Lichtbildausweis erfasst, kein Aktenvermerk über Risikobewertung.
Praxis-Checkliste
Konkrete Praxis-Konstellationen
Konstellation A: Eilbeduerftigkeit
Mandantin kommt am Donnerstag, Frist laeuft am Montag (Klage- oder Widerspruchsfrist im Bereich Internationales Wirtschafts- und Schiedsrecht). Handlungs-Sequenz:
- Sofort-Vollmacht und Sofort-Akteneinsicht (per beA, ELSTER, Behördenportal).
- Antrag auf Wiedereinsetzung (§ 233 ZPO, § 60 VwGO, § 110 AO) als Reserve dokumentieren.
- Spaeteste-Stunde-Versand-Plan: beA bevorzugt, mit qualifizierter Signatur und Empfangsbekenntnis.
- Honorarvereinbarung NICHT auf Eilzuschlag verzichten - aber transparent kommunizieren.
Konstellation B: Komplexer Sachverhalt, Datenraum unsortiert
Mandant uebergibt 200+ Dateien (PDF-Scans, E-Mails, Excel-Listen). Vor jeder fachlichen Bewertung:
- Datenraum-Index in Excel: Datum, Absender, Empfaenger, Aktenzeichen, kurze Inhaltszeile.
- Chronologischer Verlauf als Zeitstrahl - Spielraum für Verjährungs- und Ausschlussfristen identifizieren.
- Loecher im Datenraum gezielt anfordern (Mandantenfragen-Katalog).
Konstellation C: Interessenkonflikt-Naehe
Frueheres Mandat mit derselben Gegnerin oder gleichem Sachzusammenhang. Prüfung:
- § 43a Abs. 4 BRAO und § 3 BORA - Sachzusammenhang, nicht nur Personenidentitaet.
- Einwilligung beider Mandanten in Textform (mit konkreter Beschreibung).
- Bei Zweifel: Mandat ablehnen und an Kanzleikollegium ueberweisen.
Mandanten-Erwartungsmanagement
- Realistische Erfolgs- und Kostenprognose (nicht "Wir gewinnen sicher").
- Verfahrensdauer im Bereich Internationales Wirtschafts- und Schiedsrecht: Erfahrungswerte nach Instanz.
- Vergleichschance vs. streitiges Urteil als Option offen halten.
- Schriftliche Zusammenfassung des Erstgespraechs binnen 48 h.
Honorarvereinbarung - Best Practices
- RVG-Basis als Default, Stundenhonorar nur mit gesondertem Hinweis nach § 3a RVG.
- Erfolgshonorar nur in den engen Grenzen § 4a RVG.
- Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen 1. Instanz.
- Klarstellung: Auslagen-Pauschale, USt, Reisekosten, Sachverstaendigenkosten gesondert.
- Bei PKH/Beratungshilfe-Mandant: schriftliche Belehrung, dass eigene Beitraege möglich sind.
Mandatsbogen-Muster (Mindestinhalt)
- Mandant (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon, E-Mail)
- Gegner (Name, Anschrift, ggf. anwaltliche Vertretung)
- Kurzbeschreibung Sachverhalt (5-10 Saetze)
- Ziel des Mandats (eine Zeile)
- Strittige Fragen (bullet)
- Geprueft: Konflikt - GwG - Vollmacht
- Streitwert (Schaetzung)
- Honorarvereinbarung (RVG/Stunde/Pauschale)
- Frist-Liste
- Aktenanlage Datum
- Naechster-Schritt
Cross-Refs
vergleichsverhandlung-strategie (im selben Plugin) für den Fall, dass aussergerichtliche Loesung angestrebt wird.
schriftsatzkern-substantiierung (im selben Plugin) für den Schriftsatzaufbau, wenn Klage/Widerspruch eingereicht wird.
- Kanzlei-Allgemein-Plugin
kanzlei-allgemein für Konflikt-, GwG- und PEP-Prüfroutinen.
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|
| Standard — Erstgespraech IWR dokumentieren | Mandatsbogen-Protokoll; Template unten |
| Variante A — Mandant will nur Beratung ohne Mandat | Beratungsvertrag; kein Vollmandatsbogen erforderlich |
| Variante B — Eilsituation (Sanktionen / Schiedsklage-Frist) | Sofortberatung; Fristsicherung bevor vollstaendiger Mandatsbogen |
| Variante C — Mehrere Rechtsordnungen betroffen | Multi-Jurisdictions-Hinweis; lokale Korrespondenzanwaelte benennen |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Vertiefung: Rechtsprechung und Normen IWR Erstmandat
Schlüssel-Leitsaetze Erstgespräch IWR
Normen IWR Erstmandat
- Bruessel Ia VO (EU 1215/2012) Art. 4 ff. — Internationale Zuständigkeit
- Rom I VO (EG 593/2008) Art. 3 ff. — Anwendbares Recht Vertrag
- §§ 1025-1066 ZPO — Schiedsverfahren
- §§ 10 ff. GwG — GwG-Pflichten Anwalt
- § 43a Abs. 4 BRAO — Interessenkollision
Triage IWR Erstgespräch
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Welche Rechtsverhältnisse haben Auslandsbezug? → Zuständigkeit (Bruessel Ia VO) + Anwendbares Recht (Rom I/II)
- Gibt es eine Schiedsklausel? → §§ 1025 ff. ZPO; Schiedsort; Schiedsinstitution
- Berühren Sanktionen oder Exportkontrolle das Mandat? → Sofort-Eskalation
- CISG anwendbar (internationaler Warenkauf)? → Ausschluss, Anwendung?
- GwG-Check: wirtschaftlich Berechtigte bei ausl. Gesellschaft?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Output-Template Mandatsbogen IWR
Adressat: Intern — Tonfall: praezise-dokumentarisch
MANDATSBOGEN IWR
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Datum Erstgespraech: [TT.MM.JJJJ]
Mandant: [NAME/FIRMA]
Sitz/Wohnort: [RECHT DES SITZLANDES]
Gegenseite: [NAME/FIRMA, LAND]
Vertragstyp: [KAUFVERTRAG / JV / LIZENZ / DIENSTLEISTUNG]
Beteiligte Rechtsordnungen:[DE / FR / UK / US / ...]
Rechtswahl Vertrag: [JA: ROM I ART. 3 / NEIN: OBJ. ANKNUEPFUNG]
Gerichtsstand / Schied: [GERICHT ORT + ZUSTAENDIGKEIT / SCHIED: ICC/UNCITRAL]
CISG anwendbar: JA / NEIN / AUSGESCHLOSSEN
Sanktions-Check: KEIN RISIKO / RISIKO: [BESCHREIBUNG]
GwG-Identifizierung: [JA / NEIN; wirtschaftl. Berechtigte: ...]
Sofortfrist: [DATUM + RECHTSGRUNDLAGE]
Naechster Schritt: [MASSNAHME] bis [DATUM]
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--- vor Versand klären ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.