From fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht
Reviews insolvency contestation cases under InsO §§129-147, organizing documents, identifying gaps, and producing a checklist with risks and next steps for lawyers.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fokus: Insolvenzanfechtung nach §§ 129-147 InsO fachanwaltlich prüfen: Verwalter- und Anfechtungsgegnerperspektive, §§ 130/131/133/134/135, Bargeschäft § 142, Rechtsfolgen §§ 143-147, Verjährung § 146, KI-Screening von Schuldnerakten und Grenzen bei § 133-Wertungen sowie Dreiecksverhältnissen.
Insolvenzanfechtung §§ 129 ff. InsO und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.| Norm | Kern |
|---|---|
| § 129 InsO | Rechtshandlung vor Eröffnung und Gläubigerbenachteiligung |
| § 130 InsO | kongruente Deckung; Drei-Monats-Zeitraum und Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder des Antrags |
| § 131 InsO | inkongruente Deckung; letzter Monat ohne subjektive Voraussetzung, zweiter/dritter Monat mit Zusatzvoraussetzung |
| § 132 InsO | unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen |
| § 133 Abs. 1 InsO | Vorsatzanfechtung, zehn Jahre |
| § 133 Abs. 2 InsO | Deckungshandlungen nur vier Jahre |
| § 133 Abs. 3 InsO | kongruente Deckung: eingetretene Zahlungsunfähigkeit; Zahlungserleichterung als Vermutung gegen Kenntnis |
| § 133 Abs. 4 InsO | entgeltlicher Vertrag mit nahestehender Person; zwei Jahre |
| § 134 InsO | unentgeltliche Leistung, vier Jahre |
| § 135 InsO | Gesellschafterdarlehen: Sicherung zehn Jahre, Befriedigung ein Jahr |
| § 142 InsO | Bargeschäft; bei § 133 nur bei erkannter Unlauterkeit anfechtbar |
| §§ 143-147 InsO | Rückgewähr, Gegenleistung, Rechtsnachfolger, Verjährung, Nach-Eröffnungs-Handlungen |
Der maßgebliche Reformstand für § 133, § 142, § 143 InsO ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz vom 29.03.2017, in Kraft seit 05.04.2017. Nicht als "SanInsFoG 2017" bezeichnen.
Für vor dem 05.04.2017 eröffnete Verfahren Übergangsrecht prüfen. Für aktuelle Neufälle mit Eröffnung ab 05.04.2017 die heutige Fassung anwenden.
| Entscheidung | Arbeitsregel |
|---|---|
| BGH IX ZR 72/20 vom 06.05.2021 | Grundsatzentscheidung: aus bloßer objektiver Zahlungsunfähigkeit ohne weiteres kein Schluss auf Vorsatz iSd § 133 Abs. 1 InsO. |
| BGH IX ZR 129/22 vom 18.04.2024 | Ein außenstehender Dritter darf einen nur pauschal aufgestellten und nicht belegten Liquiditätsstatus grundsätzlich einfach bestreiten. Die materiellen Anforderungen an den Benachteiligungsvorsatz sind hiervon zu trennen. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=18.04.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+129/22 |
| BGH IX ZR 239/22 vom 18.04.2024 | Bei der Vorsatzanfechtung kann eine tragende Deckungslücke regelmäßig nicht allein aus den bereits zur Zahlungseinstellung herangezogenen Verbindlichkeiten abgeleitet werden; wiederholte Zahlungsverzögerungen genügen häufig nicht für die Feststellung der Zahlungseinstellung. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=18.04.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+239/22 |
| BGH IX ZR 122/23 vom 05.12.2024 | Erstmalige höchstrichterliche Konkretisierung der Unlauterkeit iSd § 142 Abs. 1 Hs. 2 InsO: Unlauterkeit erfordert gezielt schädigendes Verhalten gegenüber den übrigen Gläubigern oder gezielte Bevorzugung des Empfängers; bloße dauerhafte Verlustsituation genügt nicht. Bei Lohnzahlungen keine starre 30-Tage-Grenze. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=05.12.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+122/23 |
| BGH IX ZR 114/23 vom 19.12.2024 | Forderungsanmeldung bei Abtretung: Zedent und Zessionar müssen jeweils gesondert anmelden und einen eigenen Prüfungstermin durchlaufen. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=19.12.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+114/23 |
| Weitere Leitentscheidungen | Vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de / bundesgerichtshof.de verifizieren. |
KI kann bei der Aufarbeitung von Schuldnerakten sinnvoll helfen:
KI kann derzeit nur begrenzt leisten:
Wenn KI die Prüfung nicht belastbar leisten kann, muss die Ausgabe ausdrücklich lauten: Nicht abschließend KI-prüfbar; Human Review erforderlich.
fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-anfechtungsklage-verwalteriv-anfechtung-129ffinso-ki-anfechtungsansprueche-schuldnerakteninso-verteidigung-anfechtungsgegnerinso-gesellschafterdarlehen-135Hinweis: Keine Rechtsberatung. Diese Prüfung ist Facharbeitsstruktur; Rechtsstand und Rechtsprechung vor Prozessverwendung am Original prüfen.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin fachanwalt-insolvenz-sanierungsrechtWenn es um Insolvenzanfechtung Paragrafen 129 ff. InsO in Insolvenzverwaltung - IV-Cockpit geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.
Prüft Anfechtungsansprüche und Verteidigungslinien nach §§ 129-147 InsO mit Zeitachsen, Kenntnisindizien, Bargeschäft und Rechtsfolgen. Liefert Prüfmatrix und Arbeitsprodukt für Fachanwälte im Insolvenz- und Sanierungsrecht.
Wenn es um Verteidigung des Anfechtungsgegners — Paragrafen 129 ff. InsO in bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt. Auswahlstichwort: Inso Verteidigung Vorsatzanfechtung; Arbeitsfeld: bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prüfer.