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Wenn es um Schadensersatz Abschlussprodukt Und Uebergabe in Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fokus: Schadensersatz-Abschlussprodukt und Übergabe: Schadensberechnung abschließen, Vergleichsverhandlung, Zahlungsvereinbarung, Vollstreckung des Schadensersatzurteils, Abschluss-Memo und Übergabe an Mandanten.
| Norm | Inhalt |
|---|---|
| § 249 BGB | Naturalrestitution |
| § 251 BGB | Geldersatz (wenn Naturalrestitution unmöglich) |
| § 252 BGB | Entgangener Gewinn |
| § 287 ZPO | Schadensschätzung durch Gericht |
| § 254 ZPO | Stufenklage: Auskunft → Schadensersatz |
| § 14 Abs. 6 MarkenG | Schadensersatz Marke: drei Methoden |
| § 139 Abs. 2 PatG | Schadensersatz Patent |
| § 97 Abs. 2 UrhG | Schadensersatz Urheberrecht |
| § 9 UWG | Schadensersatz UWG |
| § 323 ZPO | Abänderungsklage bei wiederkehrenden Leistungen |
| Schritt | Erledigt? |
|---|---|
| Auskunft der Gegenseite vollständig erhalten | ☐ |
| Mengen, Preise, Umsätze aus Auskunft plausibilisiert | ☐ |
| Methode gewählt (Lizenzanalogie / Verletzergewinn / konkreter Schaden) | ☐ |
| Lizenzsatz recherchiert und belegt (nicht aus Modellwissen) | ☐ |
| Zinsen berechnet (§ 288 Abs. 1 BGB: 5 % über Basiszinssatz) | ☐ |
| Verjährung geprüft (§§ 195, 199 BGB: 3 Jahre) | ☐ |
Verletzungszeitraum: [Datum von] – [Datum bis]
Verletzte Einheiten: [Stückzahl]
Nettoumsatz des Verletzers: [EUR]
Branchenüblicher Lizenzsatz: [X %] (Quelle: [Branchenverband / Vergleichslizenz])
Lizenzanaloger Schaden: EUR [Betrag]
Zinsen 5 % p.a. ab [Datum]: EUR [Zinsbetrag]
Gesamtschaden: EUR [Summe]
| Situation | Tendenz |
|---|---|
| Schaden schwer bezifferbar; Auskunft unvollständig | Vergleich: Vermeidet Schätzungsrisiko |
| Verletzter Umfang gering; Gegenseite zahlungsunfähig | Vergleich: Lieber sicherer Betrag |
| Gegenseite streitet Verletzung weiter | Klage effektiver; Vergleich nur wenn Gegenangebot attraktiv |
| Beide Seiten wollen schnelle Lösung | Vergleich: Ressourcen schonen |
Vergleich gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (gerichtlich)
oder außergerichtlicher Vergleich § 779 BGB
Parteien: [Klägerin] und [Beklagte]
Az.: [Az.]
Die Parteien einigen sich wie folgt:
1. Zahlung: Die Beklagte zahlt an die Klägerin EUR [Betrag] als
pauschalen Schadensersatz und Abgeltung aller Ansprüche aus der
Verletzung des [Schutzrechts] bis einschließlich [Datum].
2. Zahlungsziel: Zahlung bis zum [Datum] auf das Konto [IBAN].
3. Kosten: Jede Partei trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Gerichtskosten werden geteilt / trägt [Partei].
4. Erledigungserklärung: Beide Parteien erklären die Hauptsache für erledigt.
| Schritt | Norm | Inhalt |
|---|---|---|
| Vollstreckbarer Titel | § 704 ZPO | Rechtskräftiges Urteil oder Vergleich |
| Vollstreckungsklausel | § 724 ZPO | Antrag auf Vollstreckungsklausel bei Gericht |
| Forderungspfändung | §§ 828 ff. ZPO | Pfändung von Bankkonten, Forderungen |
| Sachpfändung | §§ 803 ff. ZPO | Pfändung beweglicher Sachen durch GV |
| Immobiliarzwangsvollstreckung | §§ 864 ff. ZPO | Einleitung über GV / Grundbuch |
Aktennotiz / Abschluss-Memo
Mandat: [Aktenzeichen Kanzlei]
Schutzrecht: [Bezeichnung]
Zeitraum: [Mandatsannahme] – [Abschluss]
I. Ergebnis
Unterlassung: [Erledigt durch UE / Urteil / Vergleich]
Schadensersatz: EUR [Betrag] gezahlt / tituliert am [Datum]
Sonstige Ansprüche: [Vernichtung / Auskunft / Urteilsbekanntmachung]
II. Offene Punkte
[Nachbeobachtung Benutzung; erneute Verletzung?; Verjährungslauf]
III. Übergabe an Mandant
□ Zahlungseingang bestätigt
□ Originaldokumente übergeben / archiviert
□ Hinweise für Zukunft (Benutzungsnachweis, Portfoliopflege)
□ Schlussrechnung gestellt
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Calculates Streitwert (value in dispute) for intellectual property litigation (trademark, patent, design, copyright) under German law. Produces a reasoned assessment and cost calculation.
Erstellt aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag einen verwertbaren Entwurf für Vergleichsberechnung und Verhandlungsangebot im Bereicherungs- und Anfechtungsrecht.