Wenn es um Fachanwalt Familienrecht Scheidungsantrag Stellen in Fachanwalt Familienrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
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1. Seit wann leben Sie von Ihrem Ehegatten getrennt — haben Sie das Trennungsdatum dokumentiert (z. B. Auszug, Bankkonto, E-Mail)?
| Norm | Inhalt |
|---|---|
| Paragraf 1565 BGB | Scheidungsvoraussetzung: Scheitern der Ehe; Trennungsjahr als Regelfall |
| Paragraf 1565 Abs. 2 BGB | Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres nur bei unzumutbarer Härte |
| Paragraf 1566 Abs. 1 BGB | Unwiderlegbare Zerrüttungsvermutung bei 1 Jahr Trennung + beiderseitiger Scheidungsantrag |
| Paragraf 1566 Abs. 2 BGB | Unwiderlegbare Zerrüttungsvermutung bei 3 Jahren Trennung (einseitige Scheidung möglich) |
| Paragraf 1567 BGB | Definition der Trennung; Trennung innerhalb der Ehewohnung möglich |
| Paragraf 1568 BGB | Härteklausel: Scheidungsversagung bei außergewöhnlichen Umständen zum Wohl der Kinder oder des anderen Ehegatten |
| Paragraf 133 FamFG | Antrag auf Ehescheidung; notwendiger Inhalt des Scheidungsantrags |
| Paragraf 114 FamFG | Anwaltszwang in Ehesachen; kein Selbstauftritt |
| Paragraf 122 FamFG | Örtliche Zuständigkeit: gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt; hilfsweise Aufenthalt des Antragsgegners |
| Paragraf 137 FamFG | Verbundverfahren: Scheidung + Folgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorge, Zugewinn) |
| Paragraf 137 Abs. 2 FamFG | Versorgungsausgleich von Amts wegen im Verbund |
| Paragraf 142 FamFG | Abtrennung von Folgesachen bei unverhältnismäßiger Verzögerung |
| Paragraf 43 FamGKG | Verfahrenswert bei Ehescheidung: 3-faches monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten |
| Paragraf 48 FamGKG | Verfahrenswert Versorgungsausgleich: 10 % des Dreifachen der monatlichen Nettoeinkommen je auszugleichendem Anrecht |
| Paragraf 76 FamFG | Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen; Paragrafen 114 ff. ZPO entsprechend |
| Paragrafen 1 ff. VersAusglG | Versorgungsausgleich; interne und externe Teilung; Auskunftspflicht der Versorgungsträger |
| Paragraf 6 VersAusglG | Ausschluss oder Einschränkung des Versorgungsausgleichs durch Vereinbarung |
| Art. 17 EGBGB | Anzuwendendes Scheidungsrecht bei Auslandsbezug (Haager Scheidungsübereinkommen, Rom III-VO) |
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage |
|---|
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Schritt | Prüfpunkt | Norm | Rechtsfolge |
|---|---|---|---|
| 1 | Ehe wirksam geschlossen? | Paragrafen 1303 ff. BGB; PStG | Voraussetzung; Nichtehe schließt Scheidung aus |
| 2 | Deutsches Recht anwendbar? | Art. 17 EGBGB; Rom III-VO | Bei Auslandsbezug zuerst Kollisionsrecht prüfen |
| 3 | Örtliche Zuständigkeit | Paragraf 122 FamFG | Gemeinsamer Aufenthalt; hilfsweise Aufenthalt des Ag.; hilfsweise des AS. |
| 4 | Scheitern der Ehe feststellbar? | Paragraf 1565 Abs. 1 BGB | Unwiderlegbar bei Paragraf 1566 Abs. 1 oder 2 BGB; sonst Einzelfallprüfung |
| 5a | Trennungsjahr abgelaufen (> 1 Jahr)? | Paragraf 1566 Abs. 1 BGB | Bei beiderseitigem Antrag: Zerrüttung unwiderlegbar |
| 5b | Drei Jahre Trennung? | Paragraf 1566 Abs. 2 BGB | Auch einseitig möglich; Zerrüttung unwiderlegbar |
| 6 | Härteklausel Versagung? | Paragraf 1568 BGB | Ausnahme: Kindeswohl oder schwere Folgen für Ehegatten; praktisch selten |
| 7 | Verbundsachen? | Paragraf 137 FamFG | Versorgungsausgleich von Amts wegen; andere Folgesachen auf Antrag |
| 8 | Versorgungsausgleich ausschließbar? | Paragraf 6 VersAusglG | Nur durch notarielle Vereinbarung oder Gerichtsentscheid |
| 9 | Anwaltszwang beachtet? | Paragraf 114 FamFG | Muss durch Anwalt gestellt werden; Eigenantrag unzulässig |
| 10 | VKH beantragt wenn nötig? | Paragraf 76 FamFG | Gleichzeitig mit Scheidungsantrag möglich |
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — einvernehmlicher Scheidungsantrag | Muster einvernehmlich unten; VKH-Antrag beachten |
| Variante A — einseitiger Antrag nach 3 Jahren Trennung | Muster einseitig unten; Haertefall-Ausnahme nicht noetig |
| Variante B — Haertefall Paragraf 1565 Abs. 2 BGB | Haertefall-Muster unten; hohe Huerden beachten |
| Variante C — Versorgungsausgleich ist strittig | VA-Ausschluss-Vereinbarung erwaegen; separates VA-Verfahren |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]
SCHEIDUNGSANTRAG
In der Familiensache
[Name Antragsteller/in], [Anschrift]
– Antragsteller/in –
Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name], [Kanzleiadresse]
gegen
[Name Antragsgegner/in], [Anschrift]
– Antragsgegner/in –
beantrage ich namens des/der Antragstellers/in:
Die am [Datum] vor dem Standesamt [Ort] (Eheregister-Nr. [X]) geschlossene
Ehe der Beteiligten wird geschieden.
BEGRÜNDUNG:
I. Sachverhalt
Die Beteiligten haben sich am [Datum] getrennt. Seit diesem Zeitpunkt führen
sie keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr (Paragraf 1567 BGB). Das Trennungsjahr
gemäß Paragraf 1565 Abs. 2 BGB ist abgelaufen. Beide Ehegatten beantragen die
Scheidung (Paragraf 1566 Abs. 1 BGB).
II. Zerrüttung
Die Ehe der Beteiligten ist gemäß Paragraf 1565 Abs. 1 BGB gescheitert. Die Vermutung
des Paragraf 1566 Abs. 1 BGB greift ein: Die Beteiligten leben seit mehr als einem Jahr
getrennt und beantragen beide die Scheidung.
III. Versorgungsausgleich
Es wird beantragt, den Versorgungsausgleich von Amts wegen durchzuführen
(Paragraf 137 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, Paragrafen 1 ff. VersAusglG). Die Beteiligten werden die
erforderlichen Formulare (Fragebogen des Gerichts) unverzüglich ausfüllen.
[Alternativ: Die Beteiligten haben den Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen
(Anlage: Notarielle Vereinbarung vom [Datum], UR-Nr. [X], Notar [Name], [Ort]).
Es wird beantragt, gemäß Paragraf 6 VersAusglG von der Durchführung des Versorgungsausgleichs
abzusehen.]
IV. Verfahrenswert
Der Verfahrenswert berechnet sich gemäß Paragraf 43 FamGKG:
Monatliches Nettoeinkommen AS: EUR [X]; Ag: EUR [Y]; Summe: EUR [Z].
Dreifacher Betrag: EUR [3 × Z].
[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]
Anlagen:
- Heiratsurkunde
- ggf. Nachweis Trennungsdatum
- ggf. Notarielle Vereinbarung (VA-Ausschluss)
- ggf. VKH-Antrag und Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]
SCHEIDUNGSANTRAG
In der Familiensache [...]
beantrage ich namens des/der Antragstellers/in:
Die am [Datum] vor dem Standesamt [Ort] geschlossene Ehe der Beteiligten
wird geschieden.
BEGRÜNDUNG:
I. Sachverhalt
Die Beteiligten leben seit dem [Datum] getrennt, mithin seit mehr als drei Jahren.
II. Zerrüttung
Die unwiderlegliche Vermutung des Paragraf 1566 Abs. 2 BGB greift ein: Bei dreijähriger
Trennung gilt die Ehe als unwiderlegbar gescheitert, auch wenn der Antragsgegner/
die Antragsgegnerin der Scheidung nicht zustimmt.
III. Härteklausel
Anhaltspunkte für eine Scheidungsversagung nach Paragraf 1568 BGB liegen nicht vor.
Gemeinsame minderjährige Kinder existieren [nicht / deren Belange wurden gesondert
geregelt, s. Anlage]. Eine ungewöhnliche Härte für den anderen Ehegatten ist
nicht dargelegt.
[...]
[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]
An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]
SCHEIDUNGSANTRAG IM HÄRTEFALL
In der Familiensache [...]
beantrage ich namens des/der Antragstellers/in:
1. Die am [Datum] vor dem Standesamt [Ort] geschlossene Ehe der Beteiligten
wird geschieden.
2. Es wird festgestellt, dass das Trennungsjahr gemäß Paragraf 1565 Abs. 2 BGB nicht
abgewartet werden muss.
BEGRÜNDUNG:
I. Härteklausel Paragraf 1565 Abs. 2 BGB
Dem Antragsteller/der Antragstellerin ist die Fortsetzung der Ehe aus folgenden
Gründen nicht zuzumuten:
[Schilderung der Härtefallumstände, z. B.: Der Antragsgegner/die Antragsgegnerin
hat am [Datum] körperliche Gewalt gegen den/die Antragsteller/in ausgeübt.
Es liegt ein Strafanzeigenprotokoll der Polizeiinspektion [X] vom [Datum] vor.
Eine einstweilige Schutzanordnung gemäß Paragraf 1 GewSchG wurde vom Amtsgericht [X]
am [Datum] erlassen (Az. [X]).
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Gewalt die Unzumutbarkeit der Ehefortführung begründet und eine Scheidung
vor Ablauf des Trennungsjahres rechtfertigt.]
[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]
Anlagen:
- Polizeibericht vom [Datum]
- Beschluss einstweilige Schutzanordnung vom [Datum]
- ärztliche Atteste (Verletzungsdokumentation)
An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]
ANTRAG AUF VERFAHRENSKOSTENHILFE
In der Familiensache [...]
beantragen wir für den/die Antragsteller/in die Bewilligung von
Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung (Paragraf 76 FamFG iVm Paragraf 115 ZPO)
und beiordnen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name] ohne Aufzahlung (Paragraf 121 ZPO).
Anlage: Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse (amtl. Vordruck)
[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]
--- vor Versand klaeren ---
| Beweisthema | Beweislast | Beweismittel |
|---|---|---|
| Trennungsdatum (streitig) | Antragsteller | Auszugsnachweis, Ummeldung, Kontoauszüge, Zeugenaussagen, E-Mails |
| Scheitern der Ehe bei < 1 Jahr Trennung | Antragsteller | Konkrete Zerrüttungstatsachen, ärztliche Atteste, Strafanzeigen (Paragraf 1565 Abs. 1 BGB) |
| Härteklausel Paragraf 1565 Abs. 2 BGB | Antragsteller | Polizeiberichte, GewSchG-Beschluss, Atteste, Zeugen |
| Härteklausel Versagung Paragraf 1568 BGB | Antragsgegner | Nachweis außergewöhnlicher Umstände; praktisch sehr selten erfolgreich |
| Versorgungsanrechte | Versorgungsträger (Auskunftspflicht Paragraf 220 FamFG) | Amtliche Auskünfte der Rentenkasse, bAV-Anbieter etc. |
| Nettoeinkommen für Verfahrenswert | Beide Ehegatten (Paragraf 43 FamGKG) | Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide |
| Frist | Inhalt | Norm |
|---|---|---|
| 1 Jahr | Mindesttrennungszeit vor einvernehmlicher Scheidung | Paragraf 1566 Abs. 1 BGB |
| 3 Jahre | Mindesttrennungszeit bei einseitiger Scheidung | Paragraf 1566 Abs. 2 BGB |
| 0 Tage | Härteklausel-Scheidung möglich ab Trennung bei Unzumutbarkeit | Paragraf 1565 Abs. 2 BGB |
| 1 Monat | Beschwerde gegen Scheidungsbeschluss | Paragraf 63 FamFG |
| 2 Wochen | Rechtskraftaufschub: Scheidung wird rechtskräftig 2 Wochen nach Beschluss (kein Rechtsmittel) | Paragraf 116 Abs. 3 FamFG |
| 3 Jahre | Verjährung Zugewinnausgleichsanspruch ab Rechtskraft der Scheidung | Paragraf 1378 Abs. 4 BGB |
| 1 Jahr | Ausschlussfrist für Antrag auf nachehelichen Unterhalt (Paragraf 1585c) nach Rechtskraft | Prüfen, ob Anschlussvereinbarung nötig |
| Gegenargument | Herkunft | Reaktion |
|---|---|---|
| "Trennungsjahr ist noch nicht voll" | Antragsgegner | Trennungsdatum sorgfältig belegen; ggf. Härtefall Paragraf 1565 Abs. 2 BGB prüfen |
| "Ehe ist nicht gescheitert — ich will versöhnen" | Antragsgegner | Bei < 1 Jahr Trennung: Prüfung Paragraf 1565 Abs. 1 BGB erforderlich; nach 3 Jahren: Paragraf 1566 Abs. 2 BGB greift unwiderleglich |
| "Härteklausel Paragraf 1568 BGB: Scheidung schadet den Kindern" | Antragsgegner | Extrem hohe Hürde; BVerfG: Versagung nur bei außergewöhnlichen Umständen; reiner Kindeswunsch nicht ausreichend |
| "Versorgungsausgleich soll ausgeschlossen werden" | Mandant | Nur notariell oder gerichtlich möglich (Paragraf 6 VersAusglG); anwaltliche Vereinbarung reicht nicht |
| "Ich bekomme kein Anwalt, zu teuer" | Mandant | VKH Paragraf 76 FamFG; Rechtsschutzversicherung prüfen |
| "Abtrennung Versorgungsausgleich verlangt" | Antragsgegner | Nur bei unangemessener Verzögerung (Paragraf 142 FamFG); Auskunftspflicht der Versorgungsträger muss erfüllt sein |
| "Keine Zuständigkeit des deutschen Gerichts" | Antragsgegner | Art. 17 EGBGB + Brüssel IIb-VO (EU) prüfen; Paragraf 98 FamFG bei Ausländern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland |
Verfahrenswert Ehescheidung (Paragraf 43 FamGKG): 3 × (monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten zusammen), mindestens EUR 3.000. Beispiel: AS: EUR 3.000 netto/Monat + Ag: EUR 2.500 netto/Monat = EUR 5.500 × 3 = EUR 16.500 Verfahrenswert.
Gerichtsgebühren (GKG/FamGKG): Aus Verfahrenswert EUR 16.500: Gerichtsgebühr 2.0 (Nr. 1110 KV FamGKG) = ca. EUR 486. Bei einvernehmlicher Scheidung Ermäßigung möglich.
Verfahrenswert Versorgungsausgleich (Paragraf 48 FamGKG): 10 % des Dreifachen der monatlichen Nettoeinkommen je auszugleichendem Anrecht. Für 2 Anrechte à EUR 16.500: EUR 1.650 × 2 = EUR 3.300 Gesamtzuschlag.
Anwaltsgebühren (RVG, vereinfacht):
VKH: Bewilligungsfähig bei Einkommen unter Pfändungsfreigrenze; Anwaltszwang macht VKH praktisch unerlässlich.
| Situation | Empfehlung | Begründung |
|---|---|---|
| Einvernehmliche Scheidung, Trennungsjahr abgelaufen | Scheidungsfolgenvereinbarung notariell vorab; dann gemeinsamer Antrag Paragraf 1566 Abs. 1 BGB | Günstigste und schnellste Variante; ein Anwalt für AS |
| Streitige Scheidung, < 3 Jahre Trennung | Trennungsdatum minutiös dokumentieren; auf Jahrestag warten; ggf. VA-Ausschluss verhandeln | Verfahrensrisiko bei Streit über Trennungsdatum minimieren |
| Streitige Scheidung, > 3 Jahre Trennung | Paragraf 1566 Abs. 2 BGB: Sofortige Klage möglich; Paragraf 1568 BGB-Einwand des Ag. abwehren | Antragsgegner kann Scheidung nicht länger verhindern |
| Häusliche Gewalt / akute Gefährdung | Gleichzeitig: GewSchG-Antrag + Härteklausel Paragraf 1565 Abs. 2 BGB + einstweilige Anordnung VA | Schutz geht vor Verfahrensgeschwindigkeit |
| Komplexer VA (bAV, Beamtenpension, Auslandsanrechte) | VA frühzeitig mit Versorgungsträgern klären; ggf. Sachverständiger; Abtrennung Paragraf 142 FamFG nur als Notlösung | VA-Fehler führen zu teuren Abänderungsverfahren |
| Mandant mit geringem Einkommen | VKH-Antrag gleichzeitig; Rechtsschutzversicherung prüfen | Paragraf 76 FamFG; Zugang zum Anwaltszwang-Verfahren sichern |
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Wenn es um Famr Trennungsjahr Praxis in Fachanwalt Familienrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Prüft Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg für Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen; liefert Risikoampel mit Sofortmaßnahmen.