From notariat-alltag
Prüft Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg für Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen; liefert Risikoampel mit Sofortmaßnahmen.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Der Ehevertrag gestaltet die Vermögens- und Versorgungsrechtslage zwischen Eheleuten oder Verlobten. Steuere die notarielle Beratung, den Formzwang, die richterrechtliche Kontrolle (Kernbereichslehre des BGH) und die Belehrungspflichten des Notars.
Rechtsgrundlagen: § 1410 BGB (notarielle Form), §§ 1408–1414 BGB (Güterrecht), §§ 1569–1586 BGB (Unterhalt), §§ 1587–1587p BGB (Versorgungsausgleich), VersAusglG, § 17 BeurkG (Belehrung), § 138 BGB (Sittenwidrigkeit), BGH-Rechtsprechung zu Kernbereichslehre.
Der Ehevertrag und die Scheidungsfolgenvereinbarung (soweit sie ehevertragliche Regelungen enthält) bedürfen der notariellen Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile (§ 1410 BGB). Gleichzeitige Anwesenheit: beide Teile müssen beim selben Beurkundungsakt anwesend sein; getrennte Beurkundungen sind unwirksam (§ 125 BGB). Ausnahme: Genehmigungen können nachträglich erfolgen.
| Bereich | Gestaltungsmöglichkeit | Kernbereichsschutz |
|---|---|---|
| Güterstand | Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft modifiziert, Gütergemeinschaft | Erhebliche Schranken |
| Unterhalt | Ausschluss, Modifikation, Befristung | Unabdingbar bei einseitiger Belastung |
| Versorgungsausgleich | Ausschluss möglich, wenn nicht grob unbillig | § 8 VersAusglG |
| Zugewinnausgleich | Ausschluss, Modifikation möglich | Eingeschränkt |
| Versorgungsausgleich intern | Konkrete Teilungsvereinbarungen | VersAusglG |
Der BGH hat eine zweistufige Inhaltskontrolle entwickelt:
Kernbereiche (nicht oder nur eingeschränkt abdingbar):
Der Notar muss über die Bedeutung, Wirkungen und Risiken des Ehevertrags belehren, insbesondere:
Scheidungsfolgenvereinbarungen (nach Trennung) unterliegen ebenfalls § 1410 BGB und der Kernbereichslehre. Zusätzlich: Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung (§§ 119 ff. BGB). Bei formularmäßigen Regelungen: AGB-Kontrolle (§ 305 ff. BGB) grds. nicht anwendbar, aber Billigkeitskontrolle nach § 242 BGB.
Der Versorgungsausgleich ist bei der Scheidung von Gesetzes wegen durchzuführen, es sei denn er ist ausgeschlossen oder modifiziert. Ausschluss durch Ehevertrag möglich, aber:
Quellen für Live-Check: https://dejure.org | https://openjur.de | https://www.gesetze-im-internet.de | https://www.bnotk.de | https://www.bgh.de | https://www.bverfg.de
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin notariat-alltagStructures legal analysis for marriage contracts and divorce agreements in notarial practice. Breaks down facts, deadlines, jurisdiction, and produces actionable outputs.
Wenn es um Ehevertrag Red Team Und Qualitaetskontrolle in Fachanwalt Familienrecht geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um Ehegattentestament Bindungswirkung in Fachanwalt Erbrecht geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.