From datenschutzrecht
Prüft Cloud- und Sub-Auftragsverarbeitungsketten nach Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO: dokumentiert Tiers, bewertet Genehmigungsmodelle, prüft Fristen und Haftungsdurchleitung, liefert Risikoampel mit Sofortmaßnahmen.
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Behandlung von Sub-Auftragsverarbeitern in Cloud-Konstellationen mit typischerweise mehrstufiger Kette: Anbieter (Tier 1), Hyperscaler (Tier 2), Drittland-Support (Tier 3). Purpose (EN): Sub-processing under Article 28 (2) and (4) GDPR in cloud and SaaS deployment chains.
Behandlung von Sub-Auftragsverarbeitern in Cloud-Konstellationen mit typischerweise mehrstufiger Kette: Anbieter (Tier 1), Hyperscaler (Tier 2), Drittland-Support (Tier 3). Purpose (EN): Sub-processing under Article 28 (2) and (4) GDPR in cloud and SaaS deployment chains.
| Modell | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Spezifische Genehmigung | Volle Kontrolle | Praktisch unhandhabbar bei vielen Sub-AV |
| Allgemeine Genehmigung mit Liste | Praktikabel | Voraussetzung: aktuelle Liste, ausreichende Frist, Einspruchsrecht |
| Allgemeine Genehmigung ohne Liste | Bequem | Nicht Art. 28 DSGVO-konform |
Sub-AV-Klausel mit allgemeiner Genehmigung und Listenmechanik:
"(1) Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung im Sinne des Art. 28 Abs. 2 DSGVO, weitere Auftragsverarbeiter ('Sub-Auftragsverarbeiter') gemäß der als Anlage 3 beigefuegten Liste mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beauftragen.
(2) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens dreissig (30) Kalendertage vor Wirksamwerden über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Sub-Auftragsverarbeitern.
(3) Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb von dreissig (30) Kalendertagen nach Zugang der Information aus berechtigten Gruenden schriftlich widersprechen. Berechtigte Gruende liegen insbesondere vor bei Drittlandverarbeitung ohne ausreichende Schutzmassnahmen, bei unzureichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen oder bei einem Sub-Auftragsverarbeiter, der ein direkter Wettbewerber des Verantwortlichen ist.
(4) Im Fall eines berechtigten Widerspruchs, den der Auftragsverarbeiter nicht durch zumutbare technische oder organisatorische Maßnahmen ausraeumen kann, ist der Verantwortliche zur ausserordentlichen Kuendigung des Hauptvertrags und dieses Auftragsverarbeitungsvertrags berechtigt.
(5) Der Auftragsverarbeiter schliesst mit jedem Sub-Auftragsverarbeiter einen Vertrag im Sinne des Art. 28 Abs. 4 DSGVO, der dem Sub-Auftragsverarbeiter im Wesentlichen die gleichen Datenschutzpflichten auferlegt wie sie in diesem Vertrag für den Auftragsverarbeiter festgelegt sind. Der Auftragsverarbeiter haftet gegenueber dem Verantwortlichen für die Erfuellung der Pflichten durch den Sub-Auftragsverarbeiter unveraendert weiter.
(6) Auf Anforderung des Verantwortlichen legt der Auftragsverarbeiter den Sub-Auftragsverarbeiter-Vertrag in einer Form vor, die berechtigte Geschäftsgeheimnisse des Sub-Auftragsverarbeiters wahrt (z. B. mit Schwaerzungen)."
../../../references/zitierweise.md.npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin datenschutzrechtManages GDPR Article 28(2) sub-processor approval workflows with specific/general authorizations, change notifications, objection windows, flow-down obligations, and chain monitoring. Useful for data processor privacy compliance.
Prüft, ob ein Vertragsverhältnis dem Grundtatbestand der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO unterfällt und ein AVV/DPA erforderlich ist. Führt einen Drei-Stufen-Test zur Rollenzuordnung durch und grenzt von Art. 26 DSGVO ab.
Checks deadlines, forms, jurisdiction, and immediate measures for subcontractors and cloud stack in software law (Germany/EU/International/USA). Provides a deadline and risk traffic light.