From datenschutzrecht
Prüft, ob ein Vertragsverhältnis dem Grundtatbestand der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO unterfällt und ein AVV/DPA erforderlich ist. Führt einen Drei-Stufen-Test zur Rollenzuordnung durch und grenzt von Art. 26 DSGVO ab.
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Strukturierte Prüfung, ob ein Vertragsverhaeltnis dem Grundtatbestand der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO unterfaellt und damit ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV / Data Processing Agreement, DPA) abzuschliessen ist. Purpose (EN): Determine whether a contractual relationship triggers Art. 28 GDPR data processing on behalf of a controller and therefore requires a DPA.
Strukturierte Prüfung, ob ein Vertragsverhaeltnis dem Grundtatbestand der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO unterfaellt und damit ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV / Data Processing Agreement, DPA) abzuschliessen ist. Purpose (EN): Determine whether a contractual relationship triggers Art. 28 GDPR data processing on behalf of a controller and therefore requires a DPA.
| Frage | Indiz für Auftragsverarbeitung | Indiz gegen Auftragsverarbeitung |
|---|---|---|
| Wer legt Zweck fest? | Verantwortlicher allein | Dienstleister mitbestimmend |
| Wer legt wesentliche Mittel fest? | Verantwortlicher | Dienstleister bestimmt Architektur und Datenlogik |
| Eigene Datennutzung des Dienstleisters? | Nein, nur weisungsgebunden | Ja, für eigene Zwecke (Werbung, KI-Training, Statistik) |
| Wirtschaftliches Interesse | Verantwortlicher | Dienstleister hat eigenes Interesse an Daten |
| Berufsbild | Reiner Auftragnehmer | Eigene Rechtsdienstleistung, Berufstraegerstellung |
Praeambel-Klausel für einen AVV nach Art. 28 DSGVO:
"Der Auftraggeber (im Folgenden 'Verantwortlicher' im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO) beauftragt den Auftragnehmer (im Folgenden 'Auftragsverarbeiter' im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO) mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten sowie die Kategorien betroffener Personen sind in Anlage 1 abschliessend beschrieben. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, soweit nicht eine Verarbeitungspflicht nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten besteht; in diesem Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtliche Verpflichtung vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet."
../../../references/zitierweise.md.npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin datenschutzrechtPrüft Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO bei KI-Dienstleistern auf Konformität, erstellt Prüfprotokoll mit Lückenliste und Nachverhandlungsbedarf.
Reviews Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) nach Art. 28 DSGVO: prüft Pflichtklauseln, Sub-AV-Regelungen, Drittlandtransfers und liefert Fristen- und Risikoampel mit Sofortmaßnahmen.
Prüft AVV nach Art. 28 DSGVO auf berufsrechtliche Ersetzbarkeit bei KI-Dienstleistern, mit Fristen, Zuständigkeit, Beweislast und Parallelprüfungs-Vermerk.