From corporate-kanzlei
Wenn es um Umwandlungssteuerrecht in Corporate-Kanzlei geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
How this skill is triggered — by the user, by Claude, or both
Slash command
/corporate-kanzlei:umwandlungssteuerrechtThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
- **Normen:** §§ 3, §§ 76, §§ 105.
references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.Typische Auslöser:
Nicht dieser Skill ist vorrangig, wenn zuerst die Gesellschaftsakte selbst angelegt, die Mandatsrolle bestimmt oder ein unklarer Upload triagiert werden muss. Dann beginne mit /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-kommandocenter oder /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-matter-file. Wenn der Nutzer nur eine Kurzfassung für interne Abstimmung will, arbeite bewusst kürzer und liefere keine lange Prüfarchitektur.
Lies zuerst, falls vorhanden, den Matter-Workspace unter ~/.config/claude-fuer-deutsches-recht/corporate-kanzlei/mandate/<slug>/: mandat.md, history.md, chronologie.md, fristen.yaml und den aktuellen Dokumentenlog. Wenn kein Workspace existiert, frage nur die Mindestdaten ab: Gesellschaft, Rechtsform, Rolle, Organstatus, Beschluss-/Registerlage, Frist, gewünschter Output und ob börsen-, konzern- oder regulierungsrelevante Bezüge bestehen.
Benötigte Unterlagen:
Arbeite mit diesen Variablen: gesellschaft, rolle, organ, beschlussdatum, registerstand, frist_oder_closing, materiality_threshold, owner, source_tag.
[Annahme - prüfen] weiter.[Mandant], Register als [Register], Gerichts-/Behördenquellen als [Primärquelle] und Modellwissen als [Modellwissen - prüfen].[zu verifizieren].Obersatz: Zu prüfen ist, ob der im Skill bearbeitete Corporate-Schritt gesellschaftsrechtlich wirksam, registerfähig, organschaftlich vertretbar und für die Mandatsseite praktisch umsetzbar ist.
1. Mandats- und Rollenrahmen. Zunächst muss feststehen, wer vertreten wird: Gesellschaft, Organmitglied, Gesellschafter, Investor, Käufer, Verkäufer oder Konzernmutter. Ist die Rolle unklar, darf kein parteilicher Beschluss-, Vertrags- oder Verhandlungsoutput als final erscheinen; zulässig ist nur eine neutrale Struktur- oder Fragenliste.
2. Zuständigkeit, Form und Corporate Authority. Bei Anteils-, Beschluss- und Strukturmaßnahmen sind Vertretungsmacht, Zustimmungserfordernisse, Mehrheit, Form und Registerlage zu prüfen. Relevanter Kern:
3. Organ- und Zuständigkeitsprüfung. Nur wenn der konkrete Arbeitsschritt eine Organentscheidung vorbereitet, Zuständigkeit, Zustimmungsvorbehalte, Interessenkonflikte, Informationsgrundlage und Dokumentation prüfen. Der fachlich passende Haftungs- oder Board-Paper-Skill liefert die dafür einschlägige Rechtsprechung; ARAG/Garmenbeck ist kein Universalanker.
4. Register- und Gesellschafterlistenlogik. Nur bei GmbH-Anteilen, Einziehung, Vollmachtskette oder streitiger Legitimation Paragraf 16 und 40 GmbHG sowie Registerstand und materielle Berechtigung getrennt prüfen. Ohne solche Title- oder Legitimationsfrage diesen Prüfstrang auslassen.
5. Vollzugshindernisse. Wenn Fusionskontrolle, AWV/FDI, MAR, GwG, Sanktionen, Bankzustimmung, Satzungszustimmung oder branchenspezifische Genehmigungen berührt sind, muss das Ergebnis lauten: Anmeldung erforderlich? Vollzugsverbot? Registerhindernis? Beschlussmangel? Long-Stop-Date gefährdet? Bußgeld-, Nichtigkeits- oder Haftungsfolge?
6. Subsumtion. Subsumtion erfolgt dokumentennah. Beispiel: § 15 GmbHG notarielle Form erfüllt? nur bejahen, wenn Entwurf/Urkunde/Notarbestätigung vorliegt. § 46 GmbHG Zustimmung erforderlich? nur bejahen, wenn Satzung, Geschäftsordnung und Maßnahme geprüft sind.
Zwischenergebnis: Formuliere als Ampel: grün mit Beleg, gelb mit offener Information, rot mit Handlungssperre. Rot bedeutet im Corporate-Kontext: nicht beschließen, nicht anmelden, nicht signieren, nicht closen oder nicht extern versenden, bevor Partner, Organ oder Spezialist freigegeben hat.
history.md und ggf. Frist-/Owner-Eintrag für fristen.yaml.Nutze nur frei prüfbare Quellen oder vom Nutzer bereitgestellte/lizenzierte Quellen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und Link auf dejure.org, openjur.de, bundesgerichtshof.de, bundesverfassungsgericht.de, curia.europa.eu oder eur-lex.europa.eu. Keine BeckRS-Alleinzitate, keine anwalt24-Belege, keine erfundenen Randnummern. Quellen-Tags: [Mandant], [Register], [BGH-Datenbank], [dejure.org], [EUR-Lex], [Web-Recherche - prüfen], [Modellwissen - prüfen].
Nach diesem Skill weiter mit:
/corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-spa-apa-entwurf - wenn der Befund in SPA/APA-Entwurf oder Klausellogik einfließen soll./corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-vertragsmarkup-key-issues - wenn Markup-Abweichungen in Key Issues und Verhandlungslinien übersetzt werden müssen./corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-disclosure-schedules - wenn Garantien, Knowledge und Disclosure Letter abgeglichen werden./corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-signing-closing-conditions - wenn CPs, Closing Deliverables oder Signing Pack koordiniert werden./corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-closing-bible-archiv - wenn executed documents, Registerbelege und Closing Bible gesichert werden müssen.Vor Mandatsarbeit sind Interessenkonflikte nach § 43a BRAO und § 3 BORA, Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO, Vergütungsrahmen nach § 49b BRAO und GwG-Sorgfaltspflichten zu beachten. Bei personenbezogenen Daten gelten DSGVO Art. 5, 6, 25 und 32. Bei Drittakten, Datenräumen, Akteneinsicht oder Clean-Room-Material ist der Zweckbindungsrahmen zu prüfen; Material aus einem Mandat darf nicht stillschweigend in ein anderes Mandat übernommen werden.
| Voraussetzung | Rechtsgrundlage | Prüfung |
|---|---|---|
| Antrag auf Buchwertfortfuehrung | §§ 11 I, 20 II, 24 II UmwStG | Antrag vor Abgabe Steuererklaerung; spaetestens mit Steuerklaerung für Uebertragungsjahr |
| Uebertragende Gesellschaft EU/EWR | § 1 II, IV UmwStG | Drittland-Umwandlungen ausgeschlossen |
| Betrieb/Teilbetrieb oder Anteil | §§ 20, 24 UmwStG | Einzelwirtschaftsgut reicht nicht für § 20 |
| Keine Entstrickung | §§ 11, 13 UmwStG | Deutsches Besteuerungsrecht bleibt erhalten |
| Sperrfrist eingehalten | § 22 UmwStG | 7 Jahre bei Einbringung; jaehrliche Meldepflicht |
Die 7-jaehrige Sperrfrist nach § 22 UmwStG erfordert jaehrliche Meldungen. Bei Verstos kommt es zur rueckwirkenden Besteuerung des anteiligen Einbringungsgewinns. Praxis-Checkliste:
Das Konzernprivileg befreit Umstrukturierungen im Konzern von der GrESt, wenn:
Praxisproblem: Konzernumstrukturierungen können GrESt-Befreiung durch spaetere Anteilsveraeusserungen innerhalb der Nachbehaltefrist verlieren.
Adressat: Steuerberatung / Mandant — Tonfall praezise, listenorientiert
UMWANDLUNGSSTEUERRECHT — CHECKBOGEN
Transaktion: [DEAL-NAME]
Umwandlungsart: [Verschmelzung / Spaltung / Ausgliederung / Formwechsel]
Datum: [DATUM]
BUCHWERTFORTFUEHRUNG
[ ] § 11/20/24 UmwStG anwendbar
[ ] Antrag gestellt am: [DATUM]
[ ] EU/EWR-Gesellschaften beteiligt: [Ja/Nein]
[ ] Entstrickungsrisiko ausgeschlossen: [Ja/Nein]
SPERRFRIST (§ 22 UmwStG)
[ ] Einbringungsdatum: [DATUM]
[ ] Sperrfristende: [DATUM]
[ ] Jaehrliche Meldungen im Kalender: [Ja/Nein]
GREST-ANALYSE (§ 6a GrEStG)
[ ] Grundstueck im uebergehenden Vermoegen: [Ja/Nein]
[ ] Konzernprivileg anwendbar: [Ja/Nein]
[ ] Vorbehaltsfrist: [Von — Bis]
[ ] Nachbehaltsfrist-Ende: [DATUM]
VERLUSTVORTRAEGE (§ 8c KStG)
[ ] Verlustvortraege bei uebertragender Gesellschaft: [EUR]
[ ] Schaedlicher Beteiligungserwerb: [Ja/Nein]
[ ] Sanierungsklausel (§ 8c Ia KStG): [geprueft/nicht anwendbar]
OFFENE PUNKTE
[ ] [konkrete Frage 1: Verantwortlich, Frist]
[ ] [konkrete Frage 2: Verantwortlich, Frist]
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin corporate-kanzleiWenn es um Umwandlungssteuerrecht in Großkanzlei Corporate/M&A geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik. Auswahlstichwort: Umwandlungssteuerrecht Buchwertantrag; Arbeitsfeld: Großkanzlei Corporate/M&A.
Wenn es um Umwandlungssteuerrecht — Verschmelzung Spaltung Formwechsel nach UmwStG in Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um Umwandlungsrecht — Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel in Corporate-Kanzlei geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Umwandlungsrecht Wi Insurance; Arbeitsfeld: Corporate-Kanzlei.