From corporate-kanzlei
Wenn es um Umwandlungsrecht — Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel in Corporate-Kanzlei geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Umwandlungsrecht Wi Insurance; Arbeitsfeld: Corporate-Kanzlei.
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Umwandlungsrecht: Begleitet Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Vermögensuebertragung nach UmwG. Normen: §§ 2-122 UmwG (Verschmelzung), §§ 123-173 UmwG (Spaltung), §§ 190-304 UmwG (Formwechsel). Schlüsselentscheidungen BGH und BayObLG. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Umwandlungsrecht: Begleitet Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Vermögensuebertragung nach UmwG. Normen: §§ 2-122 UmwG (Verschmelzung), §§ 123-173 UmwG (Spaltung), §§ 190-304 UmwG (Formwechsel). Schlüsselentscheidungen BGH und BayObLG. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Umwandlungsrecht — Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.| Schritt | Inhalt | Norm | Frist/Formalitaet |
|---|---|---|---|
| 1 | Verschmelzungsvertrag oder -plan | §§ 4-6 UmwG | Notarielle Beurkundung |
| 2 | Verschmelzungsbericht | § 8 UmwG | Prüfung durch unabh. Prüfer |
| 3 | Prüfung durch Verschmelzungspruefer | § 9 UmwG | Bestellung durch Gericht |
| 4 | Einberufung HV/GV | § 47 UmwG | 30 Tage vor Beschluss |
| 5 | HV/GV-Beschluss | § 13 UmwG | 3/4-Mehrheit (Kapital+Stimmen) |
| 6 | Ggf. Klageverzichtsfrist | §§ 14 ff. UmwG | 1 Monat; Freigabeverfahren |
| 7 | Anmeldung Handelsregister | § 16 UmwG | Notarielle Anmeldung beider Gesellschaften |
| 8 | Eintragung → Wirksamkeit | § 20 UmwG | Gesamtrechtsnachfolge wirksam |
| 9 | Arbeitnehmer-Information | §§ 5, 21 UmwG | Spaetest. 1 Monat vor HV/GV |
| Art | Rechtsfolge | Typischer Anwendungsfall |
|---|---|---|
| Aufspaltung (§ 123 I UmwG) | Uebertragende Gesellschaft erloscht; gesamtes Vermögen geht auf mind. 2 aufnehmende über | Konzernaufloesung, Carve-Out |
| Abspaltung (§ 123 II UmwG) | Uebertragende Gesellschaft besteht fort; Teil des Vermögens geht auf aufnehmende über | Ausgliederung einer Geschäftssparte |
| Ausgliederung (§ 123 III UmwG) | Wie Abspaltung, aber Gegenleistung sind Anteile an der aufnehmenden Gesellschaft — kommen der uebertragenden Gesellschaft, nicht den Gesellschaftern zu | Holdingstruktur aufbauen; Tochtergesellschaft gruenden |
Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Verschmelzung nach UmwG vorbereiten | Prüfschema und Verschmelzungsvertrag-Outline nach Template unten |
| Variante A — Spaltung statt Verschmelzung vorzugsweise | Spaltungsarten vergleichen; Abspaltung oder Ausgliederung waehlen |
| Variante B — steuerliche Optimierung vorrangig | § 15 UmwStG prüfen; Buchwertfortfuehrung sichern |
| Variante C — Umwandlung mit Auslandsbezug | Grenzueberschreitende Verschmelzung; SE-Option und UmwRL prüfen |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Adressat: Notar / Gesellschafter — Tonfall sachlich-juristisch
VERSCHMELZUNGSVERTRAG
gemaess §§ 4-6 UmwG
Urkundennummer: [Nr.]
Datum: [DATUM]
Notar: [NAME, ADRESSE]
PRAEMBEL
1. VERTRAGSPARTEIEN
Uebertragende Gesellschaft (1): [FIRMA, Sitz, HRB-Nr.]
Aufnehmende Gesellschaft: [FIRMA, Sitz, HRB-Nr.]
2. GEGENSTAND DER VERSCHMELZUNG
Die uebertragende Gesellschaft uebertraegt ihr Vermoegen einschliesslich aller Verbindlichkeiten
im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die aufnehmende Gesellschaft.
3. GEWAEHRUNG VON ANTEILEN (§ 5 UmwG)
Umtauschverhaeltnis: [X Anteile an aufnehmender Gesellschaft für Y Anteile an uebertragender]
Zuzahlung: [keine / [Betrag EUR]]
4. BEWERTUNGSSTICHTAG UND BUCHWERT
Stichtag: [DATUM]; Buchwertfortfuehrung nach § 11 UmwStG: [Ja / Nein]
5. RECHTE DER INHABER BESONDERER RECHTE
6. MASSNAHMEN FUER ARBEITNEHMER (§ 5 Nr. 8 UmwG)
7. GLAEUBIGERBENACHRICHTIGUNG (§ 22 UmwG)
8. VERSCHMELZUNGSZEITPUNKT (§ 5 Nr. 6 UmwG)
9. KOSTEN
10. SONSTIGES
--- vor Versand klären ---
Minderheitsgesellschafter können im Spruchverfahren (§§ 2, 34 ff. SpruchG) eine angemessene Barabfindung nach § 29 UmwG oder Verbesserung des Umtauschverhaeltnisses verlangen. Bewertung nach IDW S1 (Ertragswertmethode). Verfahrensdauer: typisch 2-5 Jahre, ggf. laenger.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin corporate-kanzleiPrüft Fristen, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen bei Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel im Umwandlungsrecht für Corporate-Kanzleien.
Prüft Fristen, Form, Zuständigkeit und Sofortmaßnahmen bei Umwandlung, Formwechsel, Verschmelzung und Spaltung nach UmwG. Erzeugt eine rechtliche Roadmap mit Risikoampel.
Wenn es um Umwandlungsrecht in Großkanzlei Corporate/M&A geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.