From BGB AT Prüfer
Analyzes German contract law under §§ 134 and 138 BGB for voidness due to statutory prohibition or immorality. Provides structured legal reasoning and evidence matrices.
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/bgb-at-pruefer:gesetzesverbot-sittenwidrigkeit-gutachtenstilThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
Klausurfall zu Gesetzesverstoß nach § 134 BGB und Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB: Verbotsgesetze im Zivilrecht, Gesamtnichtigkeit oder Teilnichtigkeit, Wucher nach § 138 Abs. 2 BGB und Ausbeutungsgeschäfte mit sittenwidrigem Lohnabstand. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Klausurfall zu Gesetzesverstoß nach § 134 BGB und Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB: Verbotsgesetze im Zivilrecht, Gesamtnichtigkeit oder Teilnichtigkeit, Wucher nach § 138 Abs. 2 BGB und Ausbeutungsgeschäfte mit sittenwidrigem Lohnabstand. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
§ 134 BGB: Gesetzliches Verbot. Das Rechtsgeschäft verstößt gegen eine gesetzliche Norm, die ein bestimmtes Rechtsgeschäft ausdrücklich oder implizit untersagt. Bsp.: § 1 GWB-Verbot, § 22 RDG-Verbot der unentgeltlichen Rechtsberatung.
§ 138 BGB: Sittenwidrigkeit. Kein konkretes gesetzliches Verbot, aber das Rechtsgeschäft verstößt gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Auffangtatbestand.
Beide Normen führen grundsätzlich zur Gesamtnichtigkeit. § 139 BGB ermöglicht Teilnichtigkeit, wenn das Rechtsgeschäft ohne den nichtigen Teil noch Bestand haben kann und dies dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin bgb-at-prueferWenn es um Gesetzesverbot und Sittenwidrigkeit — Paragrafen 134 und 138 BGB in BGB AT Prüfer geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix. Auswahlstichwort: Gesetzesverbot Sittenwidrigkeit; Arbeitsfeld: BGB AT Prüfer.
Wenn es um Nichtiger Vertrag nach Paragrafen 134 und 138 BGB in bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um Generalklauseln prüfen in Subsumtions-Prüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.