From BGB AT Prüfer
Wenn es um Gesetzesverbot und Sittenwidrigkeit — Paragrafen 134 und 138 BGB in BGB AT Prüfer geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix. Auswahlstichwort: Gesetzesverbot Sittenwidrigkeit; Arbeitsfeld: BGB AT Prüfer.
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- Darlehensvertrag mit 200 Prozent Jahreszins — § 138 Abs. 2 BGB Wucher oder nur § 138 Abs. 1 BGB?
§ 134 BGB: Gesetzliches Verbot. Das Rechtsgeschäft verstößt gegen eine gesetzliche Norm, die ein bestimmtes Rechtsgeschäft ausdrücklich oder implizit untersagt. Bsp.: § 1 GWB-Verbot, § 22 RDG-Verbot der unentgeltlichen Rechtsberatung.
§ 138 BGB: Sittenwidrigkeit. Kein konkretes gesetzliches Verbot, aber das Rechtsgeschäft verstößt gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Auffangtatbestand.
Beide Normen führen grundsätzlich zur Gesamtnichtigkeit. § 139 BGB ermöglicht Teilnichtigkeit, wenn das Rechtsgeschäft ohne den nichtigen Teil noch Bestand haben kann und dies dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin bgb-at-prueferAnalyzes German contract law under §§ 134 and 138 BGB for voidness due to statutory prohibition or immorality. Provides structured legal reasoning and evidence matrices.
Wenn es um Ausschluss nach Paragraf 817 BGB — Gesetzes- und Sittenverstoß in bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Ausschluss 817 BGB Gesetzes Sittenverstoss; Arbeitsfeld: bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prüfer.
Wenn es um Generalklauseln prüfen in Subsumtions-Prüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.