From bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer
Guides through § 818 BGB challenge (scope of restitution, disenrichment) in unjust enrichment law exams: structures facts, norms, burden of proof, counterarguments, and next steps with a ready-to-use working product.
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1. Was genau wurde erlangt, und ist Herausgabe in Natur noch möglich?
§ 818 Abs. 1 BGB (Herausgabe, Nutzungen, Surrogate) — § 818 Abs. 2 BGB (Wertersatz) — § 818 Abs. 3 BGB (Entreicherungseinrede) — § 818 Abs. 4 BGB (Rechtshängigkeit) — § 819 BGB (verschärfte Haftung Bösgläubigkeit) — § 292 BGB (Haftung des Schuldners ab Rechtshängigkeit) — §§ 987–993 BGB (EBV, entsprechend anwendbar)
Gegenstand: Alles Erlangte einschließlich:
Die Prüfung darf nicht beim Satz enden: "Der Gegenstand ist weg." § 818 BGB verlangt eine Vermögensbilanz:
Verwende bei komplexen Fällen zusätzlich nutzungen-verwendungen-gefahrtragung-818.
Verfolge den Vorteil wie einen Strang durch das Vermögen:
| Stufe | Frage | Folge |
|---|---|---|
| Ursprung | Was wurde erlangt? | Ausgangswert |
| Umwandlung | Wurde der Vorteil verkauft, getauscht, verrechnet oder ersetzt? | Surrogat/Ersatzwert |
| Nutzung | Wurden Früchte, Zinsen oder Gebrauchsvorteile gezogen? | zusätzlicher Herausgabeposten |
| Verbrauch | Wurde der Vorteil ausgegeben oder verbraucht? | § 818 Abs. 3 nur nach Ersparnisprüfung |
| Risikowechsel | Wann kamen Kenntnis oder Rechtshängigkeit hinzu? | verschärfte Haftung |
| Sonderwertung | Gibt es Minderjährigen-, Verbraucher-, EBV- oder Vertragsrückabwicklung? | Korrektur des Ergebnisses |
Diese Methode verhindert, dass die Entreicherungseinrede die eigentliche Rechtsfolgenprüfung ersetzt.
Herausgabe in Natur unmöglich (Dienstleistung, Verbrauch) → Wertersatz. Bewertungszeitpunkt: Wert beim Empfang (h.M.).
Tatbestand: Empfänger ist nicht mehr bereichert — das Erlangte ist aus seinem Vermögen ausgeschieden ohne Surrogat oder Ersparniseffekt.
Beispiele:
Der Wegfall ist nur beachtlich, wenn er bereicherungsrechtlich dem Empfänger nicht mehr zugerechnet wird. Prüfe deshalb:
Bei nichtigen gegenseitigen Verträgen nicht isoliert nur § 818 Abs. 3 prüfen, sondern zuerst die Saldierung der beiderseitigen Leistungen aufbauen.
| Wegfalltyp | Regelmäßige Einordnung | Belegbedarf |
|---|---|---|
| Verbrauch für zusätzliche Luxusausgabe | eher beachtlicher Wegfall | Anlass, Zeitpunkt, ohne Bereicherung unterblieben |
| Tilgung eigener Schuld | regelmäßig fortwirkende Bereicherung | getilgte Forderung, Kontoauszug |
| gewöhnliche Lebenshaltung | nur bei konkreter Mehr-Ausgabe beachtlich | Haushalts-/Kontobelege |
| Schenkung an Dritte | eigenes Weitergaberisiko oder § 822 BGB prüfen | Empfänger, Rechtsgrund, Unentgeltlichkeit |
| Verlust/Untergang ohne Ersatz | möglich beachtlich | Ursache, Versicherung, Verschulden, Zeitpunkt |
| Verkauf des Erlangten | keine Entreicherung, sondern Surrogat | Erlös, Kaufvertrag |
| Spekulation/Investition | meist eigenes Vermögensrisiko | Anlageentscheidung, Kenntnisstand |
| Verrechnung mit eigener Forderung | Ersparnis oder Befreiung prüfen | Verrechnungsabrede |
| Verbrauch nach Kenntnis | regelmäßig keine Berufung auf § 818 Abs. 3 | Kenntniszeitpunkt |
§ 818 Abs. 3 BGB greift nicht bei:
Prüfung §§ 818–819 BGB — Umfang der Herausgabe
Sachverhalt (kurz): [...]
| Merkmal | Ergebnis |
|---|---|
| Erlangtes (Naturalrestitution möglich) | ja: [...] / nein → Wertersatz |
| Nutzungen gezogen | ja: [...] EUR / nein |
| Surrogate erlangt | ja: [...] / nein |
| ersparte Aufwendungen | ja: [...] EUR / nein |
| Wegfall zurechenbar? | ja / nein: [...] |
| Entreicherung (§ 818 Abs. 3) | ja: [...] verbraucht / nein: Ersparnis |
| Wegfalltyp | Luxus / Schuldtilgung / Lebenshaltung / Verlust / Weitergabe / Investition |
| Bösgläubigkeit (§ 819 Abs. 1) | ja ab [...] / nein |
| Rechtshängigkeit (§ 818 Abs. 4) | seit [...] |
Ergebnis: Bereicherungsanspruch in Höhe von [...] EUR. [Herausgabe in Natur / Wertersatz]. Entreicherungseinrede [greift / greift nicht].
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prueferWenn es um Umfang der Herausgabe — Paragraf 818 BGB und Entreicherung in bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um Bereicherungsrecht: Entreicherung und Saldotheorie in BGB BT Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Bereicherungsrecht Entreicherung Saldotheorie; Arbeitsfeld: BGB BT Prüfer.
Guides collaborative design exploration before implementation: explores context, asks clarifying questions, proposes approaches, and writes a design doc for user approval.