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Prüft Verjährung nach Paragraf 634a BGB bei Mängelansprüchen im Bauträgervertrag: Fristen, Hemmung, unwirksame Abnahmeklauseln, arglistiges Verschweigen und Sofortmaßnahmen mit Risikoampel.
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Sobald Mängelansprüche geltend gemacht werden, die Abnahme länger als ein Jahr zurückliegt, der Bauträger Verjährung einwendet oder der Vertrag eine kürzere Verjährungsfrist als fünf Jahre vorsieht. Auch bei unwirksamer Abnahmeklausel und der Frage, wann die Frist dann zu laufen begann.
Sobald Mängelansprüche geltend gemacht werden, die Abnahme länger als ein Jahr zurückliegt, der Bauträger Verjährung einwendet oder der Vertrag eine kürzere Verjährungsfrist als fünf Jahre vorsieht. Auch bei unwirksamer Abnahmeklausel und der Frage, wann die Frist dann zu laufen begann.
BGH, Urteile vom 26.03.2026 - VII ZR 68/24 und VII ZR 108/24 (amtliche PDFs jeweils auf bundesgerichtshof.de): Bei unwirksamer Abnahmeklausel läuft die Mängelverjährung nicht; für Kostenvorschussansprüche gilt eine 30-Jahres-Obergrenze, nicht pauschal auf alle Ansprüche übertragen.
Verjährungskalender für alle Mängelansprüche mit Abnahmedatum, Fristablauf, Hemmungszeiträumen, offenen Fristen und Handlungsempfehlung.
Verjährungskalender Mängelansprüche
Abnahme Sondereigentum: [Datum]
Ablauf fünfjährige Frist: [Datum + 5 Jahre]
Hemmung durch Verhandlung: [von: Datum bis: Datum, Belege: Korrespondenz]
Hemmung selbst. Beweisverf.: [Einleitung: Datum; Ende: Datum; Hemmungsende: Datum + 6 Monate]
Verbleibende Frist: [Tage / Monate]
Handlungsempfehlung: [Klage einreichen / SBV einleiten / Frist beachten]
Bei unwirksamer Abnahmeklausel:
Die Abnahmeklausel [Paragraf/Absatz] ist nach der BGH-Linie (VII ZR 68/24, VII ZR 241/22) unwirksam. Auf ihrer Grundlage ist keine wirksame Abnahme erfolgt. Die fünfjährige Mängelverjährung hat nicht begonnen zu laufen. Der Bauträger kann sich auf die fehlende Abnahme nicht zu seinem Vorteil berufen.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin bautraegervertragsprueferPrüft die Verjährung von Mängelansprüchen bei Bauwerken anhand Vertrag, Abnahme, Hemmung, Neubeginn und Arglist und erstellt eine bauteilbezogene Fristen- und Anspruchsmatrix.
Checks statute of limitations under German civil law (BGB Special Part) for sales, rental, work contracts, and torts. Provides a risk traffic light and immediate action steps.
Checks statute of limitations under German BGB §§194-218: calculates deadlines, analyzes tolling and renewal events, and provides a risk assessment with immediate steps.