From bautraegervertrag-pruefer
Wenn es um Quellenhygiene, Rechtsprechungsanker und Bug-Hunt in Bauträgervertrag-Prüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Tatbestands- oder Anspruchsmatrix mit Gegenargumenten.
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Dieser Skill wird vor jeder harten Ausgabe geladen. Er verhindert Blindzitate, falsche Normanker und typische Bauträgerrechtsfehler.
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Für Normen: gesetze-im-internet.de, Bundesgesetzblatt, Landesrechtportale. Für Rechtsprechung: offizielle Gerichtsseiten, Rechtsprechungsportal des Bundes, Landesrechtsprechungsdatenbanken, dejure.org oder openjur.de. Keine BeckRS-/juris-/Kommentar-/Aufsatzfundstellen als Beleg verwenden.
§§ 305-310, 306, 307, 308 Nr. 4, 309 Nr. 1, Nr. 2 lit. a, Nr. 8, Nr. 12, Nr. 15, 311b, 313, 315, 320, 633-641, 634a, 650i, 650j, 650k Abs. 2/3, 650m Abs. 2, 650n, 650u, 650v, 812, 817, 818, 823 Abs. 2, 883, 925 BGB; §§ 3, 7, 12 MaBV; § 17 BeurkG; §§ 103, 106 InsO.
Am Ende jeder Analyse: geprüfte Normen, verifizierte Entscheidungen, ungeklärte Prüfhinweise, bewusst nicht verwendete Fundstellen.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin bautraegervertrag-prueferWenn es um Bauträgervertrag: Verbraucher, MaBV, AGB und Abnahme in Fachanwalt Bau Architektenrecht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.
Wenn es um AGB-Klauselkontrolle, Beweislast und Tatsachenbestätigung in Bauträgervertrag-Prüfer geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um Vertragspruefung: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine in Immobilienrechtspraxis geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.