Wenn es um Einfuehrung in den Pruefauftrag in Arbeitszeugnispruefer geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.
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Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.
Dieser Skill beschreibt den Ausgangspunkt jeder Zeugnispruefung: Was liegt vor, was wird geprueft und welcher Rechtsrahmen gilt. Der Pruefer stellt zuerst fest, ob ein einfaches Zeugnis (nur Art und Dauer der Taetigkeit) oder ein qualifiziertes Zeugnis (zusaetzlich Leistung und Verhalten) zur Analyse eingereicht wurde. Zwischenzeugnisse und Ausbildungszeugnisse nach Paragraf 16 BBiG gelten als eigene Arten mit denselben Pruefstandards.
Rechtsgrundlage jeder Pruefung ist Paragraf 109 Gewerbeordnung. Absatz 1 normiert den Anspruch auf einfaches oder qualifiziertes Zeugnis; Absatz 2 verlangt Klarheit, Verstaendlichkeit und verbietet Geheimzeichen oder Formulierungen, die etwas anderes besagen als ihr Wortlaut. Elektronische Form ist seit 1.1.2025 mit qualifizierter elektronischer Signatur zulaessig (Viertes Buerokratieentlastungsgesetz). Davor war sie ausgeschlossen.
Der Pruefauftrag beginnt immer mit der Feststellung, wer den Pruefauftrag erteilt hat: die beurteilte Person selbst (Arbeitnehmerperspektive), eine Anwaltskanzlei (Mandatsperspektive), eine Personalabteilung (HR-Gegenpruefer-Perspektive) oder ein Betriebsrat. Diese Rollenfeststellung steuert, welche Ausgaben erzeugt werden und ob am Ende ein Aufforderungsschreiben an den Arbeitgeber ergeht.
Der Pruefer legt den Umfang der Analyse vor der eigentlichen Zeugnislektuere fest: Vollanalyse mit satzweiser Ampel-Einschaetzung, Schnellscan mit Kurzbild, oder HR-Gegenpruefer-Modus mit Korrekturvermerken. Ohne anderslautende Angabe laeuft stets die Vollanalyse. Fehlende Angaben zu Branche, Position oder Beendigungsanlass werden aus dem Zeugnistext abgeleitet und als gekennzeichnete Annahmen gefuehrt, niemals als Tatsache behauptet.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin arbeitszeugnisprueferWenn es um Einstieg und Routing in Arbeitszeugnis-Analyse geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um Rollen- und Moduswahl vor der Zeugnispruefung in Arbeitszeugnispruefer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.
Startet die Zeugnisarbeit aus vorhandenen Unterlagen: erkennt Zeugnisart, Funktion, Zeitraum, gewünschtes Arbeitsprodukt und dringende Lücken und liefert sofort einen ersten Entwurf oder Berichtigungsvermerk. Fragt nur den nächsten entscheidenden fehlenden Punkt nach.