Standortbezogene Lohn- und Arbeitszeitfragen – ArbZG (Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten, Aufzeichnungspflichten), MiLoG (Mindestlohn, Aufzeichnungspflicht), EFZG (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), Tarifverträge, Überstunden
Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Standortbezogene Lohn- und Arbeitszeitfragen – ArbZG (Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten, Aufzeichnungspflichten), MiLoG (Mindestlohn, Aufzeichnungspflicht), EFZG (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), Tarifverträge, Überstunden. Antwort mit der maßgeblichen Norm und Zitat.
/arbeitsrecht:lohn-arbeitszeit-fragen
Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
/arbeitsrecht:lohn-arbeitszeit-fragen und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Eingaben
- Konkrete Frage (Freitext)
- Jurisdiktion / Bundesland (falls nicht aus Profil erkennbar)
- Tätigkeit / Branche (für Tarifverträge)
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md → Standort, Tarifbindung, Arbeitszeitmodelle
Ablauf
1. Jurisdiktion und Tarifbindung klären
Falls aus dem Profil erkennbar: direkt verwenden. Andernfalls fragen. Prüfen:
- Gilt ein Tarifvertrag? (Tariflich abweichende Regelungen bei ArbZG Paragrafen 7, 12 möglich)
- Existiert eine Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeit/Vergütung?
- Branchenspezifische Mindestlöhne (Paragraf 7 AEntG, z.B. Bau, Pflege, Gebäudereinigung, Sicherheit)?
2. ArbZG-Prüfung (Arbeitszeitgesetz)
Gesetzliche Höchstgrenzen (Paragrafen 3–5 ArbZG):
- Täglich max. 8 Stunden (Werktage), verlängerbar auf max. 10 Stunden, wenn Ausgleich in 6 Monaten auf 8 h/Tag im Durchschnitt (Paragraf 3 S. 2 ArbZG)
- Pausen: Bei 6–9 Stunden: 30 Minuten; bei > 9 Stunden: 45 Minuten (Paragraf 4 ArbZG). Aufteilung in Blöcke ≥ 15 Minuten möglich.
- Ruhezeit: Min. 11 Stunden nach Ende der Arbeitszeit (Paragraf 5 ArbZG)
- Wochenarbeitszeit: Keine direkte gesetzliche Begrenzung, aber durch Tageshöchstgrenze × 6 Werktage de facto max. 48–60 h
Sonderregelungen:
- Paragraf 7 ArbZG: Tarifvertragliche Verlängerungen möglich (z.B. auf 12 h täglich bei Bereitschaftsdienst)
- Paragraf 10 ArbZG: Sonn- und Feiertagsarbeit verboten (Ausnahmen Paragrafen 10–13 ArbZG); Ersatzruhetag innerhalb 8 Wochen (Paragraf 11 Abs. 3 ArbZG)
- Paragraf 18 ArbZG: Nicht anwendbar auf leitende Angestellte i.S.d. Paragraf 5 Abs. 3 BetrVG
Arbeitszeiterfassung:
3. MiLoG (Mindestlohngesetz)
Aktueller Mindestlohn: Paragraf 1 Abs. 2 MiLoG. Werte (Quelle: Bundeskabinett, Mindestlohnanpassungsverordnungen; BMAS):
- 01.01.2024: EUR 12,41 / Stunde
- 01.01.2025: EUR 12,82 / Stunde
- 01.01.2026: EUR 13,90 / Stunde (Fuenfte Mindestlohnanpassungsverordnung)
- 01.01.2027 (vorgesehen): EUR 14,60 / Stunde
Anpassung durch Mindestlohnkommission gem. Paragraf 9 MiLoG; Umsetzung durch Verordnung des BMAS. Vor jedem Schriftsatz oder jeder Beratung aktuellen Wert in bundesregierung.de / bmas.de prüfen.
Hinweis: Die Minijob-Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt; sie betraegt zum 01.01.2026 EUR 603 / Monat (Quelle: Deutsche Rentenversicherung Baden-Wuerttemberg, Pressemitteilung 22.12.2025).
Wer hat Anspruch? Alle Arbeitnehmer (Paragraf 1 Abs. 1, Paragraf 22 MiLoG), außer:
- Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten (Paragraf 22 Abs. 4 MiLoG)
- Praktikanten bis 3 Monate obligatorisch oder ausbildungsbegleitend (Paragraf 22 Abs. 1 Nr. 2–3 MiLoG)
- Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung (Paragraf 22 Abs. 2 MiLoG)
- Personen in Berufsausbildung (Paragraf 22 Abs. 3 MiLoG – nur BBiG-Mindestvergütung)
Aufzeichnungspflicht (Paragraf 17 MiLoG): Beginn, Ende, Dauer der täglichen Arbeitszeit bei Arbeitnehmern nach Paragraf 2a SchwarzArbG (geringfügig Beschäftigte, bestimmte Branchen) – täglich aufzeichnen, 2 Jahre aufbewahren.
Branchenmindestlöhne (Paragraf 7 AEntG): Abweichend höhere Mindestlöhne in Bau, Elektrohandwerk, Gebäudereinigung, Pflege, Sicherheitsbranche, Fleischwirtschaft u.a.
4. EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz)
Grundregel (Paragraf 3 EFZG):
- Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit
- Voraussetzung: Arbeitsverhältnis besteht seit 4 Wochen (Paragraf 3 Abs. 3 EFZG)
- Für dieselbe Krankheit entsteht neuer Anspruch nach 6-monatiger Pause oder nach 12 Monaten seit letztem Anspruch
Nachweispflichten:
- Krank meldung am 1. Krankheitstag (Pflicht aus Arbeitsvertrag oder TV)
- AU-Bescheinigung (gelber Schein / eAU) – Vorlage ab 1. oder 3. Tag (Paragraf 5 EFZG; Arbeitgeber kann 1. Tag verlangen)
- Seit 01.01.2023: elektronische AU-Bescheinigung (eAU) – Arzt übermittelt direkt an Krankenkasse; Arbeitgeber ruft digital ab (Paragraf 5 Abs. 1a EFZG)
Leistungsverweigerungsrecht (Paragraf 7 EFZG): Arbeitgeber kann Fortzahlung verweigern, bis AU-Bescheinigung vorgelegt wird.
5. Überstunden
- Freizeitausgleich vor Auszahlung bevorzugen, um Lohnnebenkostenbelastung zu reduzieren.
- Überstunden-Dokumentationspflicht (aus BAG-Rspr. seit CCOO-Entscheidung EuGH):
[Modellwissen – prüfen].
6. Antwortformat
Frage des Nutzers beantworten:
- Direkte Antwort in einem Satz (ja/nein/es kommt an auf X)
- Einschlägige Norm mit Zitat
- Abweichungen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
- Grenzfall-Kennzeichnung
[prüfen] falls nötig
Quellen und Zitierweise
Zitierstandard: ../references/zitierweise.md. Methodik: ../references/methodik-buergerliches-recht.md.
Wesentliche Quellen:
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Riechert/Nimmerjahn, MiLoG, 3. Aufl. 2021, Paragraf 1 Rn. 1 ff.
- Schmitt, EFZG, 9. Aufl. 2023, Paragraf 3 Rn. 1 ff.
Beispiele
Frage: Muss ich Überstunden bezahlen, wenn der Arbeitsvertrag sagt "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten"?
Frage: Wie viele Stunden darf ein Mitarbeiter täglich arbeiten?
Antwort: Regulär max. 8 Stunden täglich (Paragraf 3 S. 1 ArbZG), verlängerbar auf max. 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden (Paragraf 3 S. 2 ArbZG). Durch Tarifvertrag sind weitere Ausnahmen möglich (Paragraf 7 ArbZG), z.B. Bereitschaftsdienst bis 12 h.
Risiken / typische Fehler
- Aktualität des Mindestlohnsatzes - Aktueller Wert: EUR 13,90 ab 01.01.2026 (Fuenfte Mindestlohnanpassungsverordnung); EUR 14,60 ab 01.01.2027 vorgesehen. Vor Ausgabe immer aktuellen Wert in bundesregierung.de / bmas.de prüfen.
- Tarifbindung ignoriert - Branchentarifvertraege können hoehere Mindestloehne oder abweichende Arbeitszeiten vorsehen.
- eAU-Umstellung uebersehen - seit 01.01.2023 laeuft AU-Meldung digital; Arbeitgeber muss dies in HRIS-System abbilden.
- Arbeitszeiterfassungspflicht - BAG, Beschluss vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21 (Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aus Paragraf 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG i.V.m. EuGH C-55/18 "CCOO"). Gesetzgeberische Konkretisierung im ArbZG noch ausstehend, Stand vor Ausgabe prüfen. Quelle: dejure.org-Vernetzung BAG 13.09.2022 - 1 ABR 22/21.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.