Betrieb, Kantine und Arbeitgeber
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 188 StGB, Art. 5 GG, Art. 10 EMRK, Art. 11 GRCh, EGMR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Besonderheit
Im Betrieb können dieselben Worte anders wirken als auf einer öffentlichen Plattform. Es gibt Loyalitäts- und Rücksichtnahmepflichten, aber auch berechtigte Kritik an Führung, Arbeitsbedingungen und Compliance.
Prüfpunkte
- Adressatenkreis: vertrauliches Gespräch, Teamchat, Betriebsversammlung, LinkedIn.
- Rolle: Arbeitnehmer, Führungskraft, Betriebsrat, Bewerber, Ex-Mitarbeiter.
- Sachbezug: Arbeitsbedingungen, Projektfehler, Führung, Compliance.
- Tatsachenkern: Pflichtverletzung, Mobbing, Betrug, Datenschutz, Sicherheit.
- Nebenfolgen: Abmahnung, Kündigung, Zeugnis, Betriebsfrieden.
- Whistleblowing/Sonderwege: interne Meldestelle, Hinweisgeberschutz prüfen, falls einschlägig.
Beispielhafte sichere Umformung
Statt "Die Projektleitung ist unfähig und trickst die Kunden aus" eher:
"Ich halte die Projektsteuerung in drei Punkten für fachlich problematisch und bitte um Prüfung der Abweichungen zwischen Angebot, Umsetzung und Kundeninformation."
Recht und Trade-offs
- Meinungsfreiheit Art. 5 Abs. 1 GG vs. Loyalitätspflicht § 241 Abs. 2 BGB: Im Betrieb hat der Arbeitnehmer ein nachvertragliches Treue- und Rücksichtnahmegebot; bei groben Beleidigungen droht außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB).
- Vertrauliches Gespräch: BVerfG ständige Rspr. zur engen Vertraulichkeitssphäre (z. B. ungeschützter Zwei-Personen-Talk in der Kantine ist KEIN völlig geschützter Raum).
- Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Bei begründetem Verdacht auf Rechtsverstoß ist interne Meldestelle vorrangig (§ 7 HinSchG); externe Meldestelle nur bei Voraussetzungen § 8 HinSchG.
- Beweissicherung: Screenshots mit Datum/URL, Zeugen befragen, ggf. Audioprotokoll (Achtung § 201 StGB — heimliche Aufnahme strafbar!).
- Falle: Schmähkritik-Vorwurf gegenüber legitimer Sachkritik überdehnt — BAG verlangt erkennbaren Sachbezug und Verhältnismäßigkeit.