IV Cross-Border Assets — Trustee, DIP, Registervollzug
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
IV Cross-Border Assets — Trustee, DIP, Registervollzug und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Typische Startfälle
- US Chapter 11 debtor in possession will GmbH-Anteile an einer deutschen Tochter übertragen.
- US trustee verkauft ein deutsches Grundstück der US-Schuldnerin.
- Kanadischer trustee/receiver/monitor will Bankkonten, Forderungen oder IP-Rechte in Deutschland verwerten.
- Deutsche Insolvenzverwaltung muss prüfen, ob eine ausländische Verfahrensperson wirklich über ein deutsches Asset verfügen darf.
- Käufer, Notar oder Grundbuchamt blockiert, weil die Rechtsmacht nicht grundbuch- oder registertauglich nachgewiesen ist.
Entscheidungsbaum
1. Asset und Schuldner trennen
- Asset des ausländischen Schuldners: ausländisches Insolvenzstatut kann Verfügungsbefugnis verschieben; deutscher Vollzug bleibt nach deutschem Form-/Registerrecht.
- Asset der deutschen Tochter: Nicht automatisch Masse der ausländischen Mutter. Der office holder kontrolliert allenfalls die Gesellschafterrechte der Mutter, nicht unmittelbar das Vermögen der Tochter.
- GmbH-Anteile: Asset des Gesellschafters; § 15 GmbHG, § 40 GmbHG, notarielle Liste.
- Grundstück: lex rei sitae Deutschland; §§ 873, 925, 311b BGB, § 29 GBO.
2. Rechtsmacht prüfen
- EU-Verfahren: EuInsVO prüfen, insbesondere automatische Anerkennung und Befugnisse des Verwalters, aber immer mit deutschem Vollzugsrecht koppeln.
- Drittstaaten: §§ 335 ff., 343 InsO. Kein deutsches Chapter-15-Vorschaltverfahren. Anerkennung und konkrete Befugnis werden praktisch inzident geprüft.
- Ausländisches Recht: office holder status, Umfang der Befugnis, stay, plan, court approval, creditor committee consent, ordinary-course-Grenze.
3. Nachweisfähigkeit bauen
Für die IV-Akte wird eine Nachweismappe angelegt:
| Register | Mindestnachweise |
|---|
| Notar | Eröffnungs-/Bestellungsurkunde, Identität, Befugnis, Übersetzung, Apostille/Legalisation, AML |
| Handelsregister/Gesellschafterliste | notarielle Abtretung, neue Liste, Einreichungsbefugnis, fremdrechtliche Vertretungsmacht |
| Grundbuch | § 29 GBO, Auflassung/Bewilligung, öffentliche Urkunden, § 346 InsO bei Verfügungsbeschränkung |
| Bank/Drittschuldner | Legitimation, Vollmacht, Kontosperren, Sanktionen/AML, Zahlungsinstruktion |
| Prozessgericht | Prozessstandschaft/Parteiwechsel, Vollmacht, Aktivlegitimation |
Masse- und Haftungsfragen
- Masseinteresse: Ist die deutsche Verwertung für die Masse wirtschaftlich sinnvoll, oder verursacht sie nur Vollzugskosten?
- Drittrechte: Pfandrechte, Vorkaufsrechte, Absonderungsrechte, Share Pledges, negative pledge, drag/tag, consent matters.
- Anfechtung: Ausländische avoidance actions und deutsche Insolvenzanfechtung nicht unbesehen vermischen; Kollisionsrecht und Gerichtsstand prüfen.
- Haftung: Wer falsch über deutsche Assets verfügt, riskiert Registerblockade, Käuferhaftung, Notarhaftungsdiskussion, Organpflichtverletzungen und spätere Insolvenzanfechtung.
Arbeitsprodukt
Liefere:
- Cross-Border-Asset-Matrix: Asset, Eigentümer, Verfahren, office holder, deutsches Vollzugsrecht, Risiko.
- Urkundenfahrplan: Was liegt vor, was fehlt, welche Form braucht die deutsche Stelle?
- Vollzugsroute: Notartermin, Register-/Grundbuchantrag, Insolvenzgericht nach §§ 344 bis 346 InsO, Bankfreigabe oder Deal-Stopp.
- Kommunikationspaket: Fragenkatalog an ausländische counsel und Notarbrief.
- Massevermerk: Nutzen, Kosten, Dauer, Risiken, Alternativverwertung.
Stoppschilder
- Ausländischer office holder behauptet nur „control over group“, ohne Anteilseigentum und Befugnisnachweis.
- Deutsche Tochter soll Assets verkaufen, obwohl nur die Mutter insolvent ist.
- GmbH-Anteilskauf ohne notarielle Abtretung.
- Grundbuchvollzug ohne §-29-GBO-taugliche Urkunden.
- US Chapter 11 non-ordinary-course sale ohne erkennbare court approval.
- Kanadische Rolle unklar: trustee, receiver und monitor haben nicht automatisch dieselben Befugnisse.
Quellenregel
Tragende Normen live prüfen: InsO §§ 335 ff., 343, 346 bis 348, EuInsVO, GBO § 29, GmbHG §§ 15, 40, BGB §§ 873, 925, 311b. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.