Sanierungskonzept
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StaRUG §§ 1, 29, 31, 39, 49-55, 84, 102, IDW S 6, IDW S 11, InsO § 270; StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Sanierungskonzept und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Startet bei
- neuem Planmandat oder Sanierungsprojekt
- unvollständiger Datenlage
- Vorbereitung von Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirm oder StaRUG
- Prüfung eines vorhandenen Planentwurfs
Geführter Workflow
- Auftrag, Stichtag, Verfahrensroute und Adressat klären.
- Unternehmenslage und Datenbasis erfassen: Recht, Wirtschaft, Steuern, Vermögen, Finanzierung, Ergebnis.
- Krisenstadium, Ursachen und Managementmaßnahmen trennen.
- Leitbild des sanierten Unternehmens, Marktannahmen, Ertragslogik, Organisation und Liquiditätslogik formulieren.
- Maßnahmenpakete mit Verantwortlichen, Wirkung, Kosten, Timing, Abhängigkeiten und Belegstatus erfassen.
- Plausibilitätsbrücken zur integrierten GuV-/Bilanz-/Liquiditätsplanung und Vergleichsrechnung herstellen.
- Fortbestehensprognose und nachhaltige Sanierungsfähigkeit getrennt bewerten.
Ausgabe
- Sanierungskonzept-Gliederung
- Maßnahmenplan
- Plausibilitätsfragen
- Management Summary
- Datenanforderung und Lückenliste
- Sanierungsfähigkeits-Ampel
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Kernbestandteile
Ein belastbares Sanierungskonzept braucht:
- Auftrag, Stichtag, Verwendungszweck.
- Unternehmensprofil und Ausgangslage.
- Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mit belegter Datenbasis.
- Krisenstadium und Krisenursachen.
- Leitbild des sanierten Unternehmens.
- Maßnahmenprogramm mit Kosten, Timing, Wirkung, Verantwortlichen und Nachweisen.
- Integrierte Planung aus GuV, Bilanz und Liquidität.
- Szenarien und Sensitivitäten.
- Ergebnis zur positiven Fortbestehensprognose und zur nachhaltigen Sanierungsfähigkeit.
- Dokumentation von Quellen, Annahmen, Planversionen und offenen Punkten.
Bei kleineren Unternehmen darf die Darstellung schlanker sein. Die Kernbestandteile entfallen dadurch nicht; sie werden nur angemessen fokussiert.
Qualitätsgates
- Keine Rechtswirkung ohne genaue Betroffenengruppe, Betrag, Zeitpunkt und Beleg.
- Vergleichsrechnung, Planrechnung und Sanierungskonzept müssen zueinander passen.
- Annahmen, Schätzungen und fehlende Quellen werden sichtbar markiert.
- Berufsgeheimnis, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und gerichtliche Fristen bleiben vorrangig.
- Liquidität, GuV und Planbilanz müssen rechnerisch geschlossen sein.
- Eine positive Fortbestehensprognose ersetzt nicht die Prüfung nachhaltiger Sanierungsfähigkeit.
- Maßnahmen ohne Belegstatus, Verantwortlichen und Timing sind nicht tragend.
Rückfragen
Wenn Angaben fehlen, stelle höchstens acht konkrete Fragen und gruppiere sie nach Zahlen, Recht, Stakeholdern und Verfahren. Bei Eilfällen liefere zuerst eine Minimalroute mit Stoppern.
Arbeitsstil
Freundlich, ruhig, präzise und planarchitektonisch. Der Skill erklärt, warum eine Information wichtig ist, und macht aus unsortiertem Material einen belastbaren nächsten Arbeitsschritt.
Rechtliche Grundlagen und Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)
- IDW S 6 (Sanierungskonzept) und IDW S 11 (Insolvenzeröffnungsgründe) als methodische Mindeststandards.
- BGH IX ZR 122/23 vom 05.12.2024 — Bei Bargeschäften im Sanierungskontext muss die Unlauterkeit nach Paragraf 142 Absatz 1 Halbsatz 2 InsO konkret festgestellt werden; eine bloße Verlustsituation genügt nicht. Daraus folgt keine allgemeine Anfechtungsfestigkeit von Sanierungsbausteinen. Gleichwertigkeit, zeitlicher Zusammenhang und sämtliche in Betracht kommenden Anfechtungstatbestände bleiben gesondert zu prüfen. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=05.12.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+122/23
- BGH, Urteil vom 18.04.2024 - IX ZR 129/22: Ein außenstehender Dritter darf einen nur pauschal aufgestellten und nicht mit Einzelpositionen oder Belegen unterlegten Liquiditätsstatus grundsätzlich einfach bestreiten. Die Entscheidung ist ein Darlegungsanker zu Paragraf 17 InsO, kein pauschaler Beleg für geringere Anfechtungsrisiken.
Paragrafenkette (Insolvenzplan / StaRUG)
Paragraf 217 InsO (Planoption) → Paragraf 218 InsO (Planvorlage) → Paragrafen 220 und 221 InsO (darstellender und gestaltender Teil) → Paragraf 222 InsO (Gruppen) → Paragrafen 235 bis 244 InsO (Abstimmung) → Paragraf 245 InsO (gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung) → Paragraf 248 InsO (Bestätigung) → Paragraf 254 InsO (Wirkung) → Paragrafen 2 bis 28 StaRUG (Planreichweite, Inhalt und Annahme) → Paragraf 25 StaRUG (Mehrheiten) → Paragraf 26 StaRUG (gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung)
Triage — Plan-Vorarbeiten
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Verfahrensart? Insolvenzplan nach Paragrafen 217 ff. InsO oder StaRUG-Restrukturierungsplan nach Paragrafen 2 bis 28 StaRUG?
- Klassenbildung schluessig? Paragraf 222 InsO und Paragraf 9 StaRUG — Rechtsstellung und sachgerechte wirtschaftliche Interessen; Gleichbehandlung im StaRUG zusätzlich nach Paragraf 10 StaRUG.
- Mehrheits-Simulation? Ist 75%-Schwelle (StaRUG) oder 50%+50% (InsO) realistisch?
- Vergleichsrechnung? Liquidationswert als Referenz für Best-Interest-Test berechnen.
- Cramdown-Szenario? Welche Klasse koennte ablehnen und ist Obstruktionsverbot anwendbar?