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Wenn es um Abschiebung abwehren — Duldung Paragraf 60a AufenthG Abschiebungsverbote Paragraf 60 Abs in Fachanwalt Migrationsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fokus: Abschiebung abwehren — Duldung § 60a AufenthG Abschiebungsverbote § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG Eilrechtsschutz § 123 VwGO bzw. § 80 Abs. 5 VwGO. Inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse Art. 6 GG Familieneinheit Art. 8 EMRK Privat- und Familienleben Reiseunfähigkeit. Petitions- und Haerteverfahren. Asylfolgeantrag § 71 AsylG. Verfassungsbeschwerde nach Erschoepfung Rechtsweg.
1. Statthaftigkeit § 80 Abs. 5 VwGO oder § 123 VwGO?
2. Anordnungsanspruch — § 60 Abs. 5/7 AufenthG, § 60a AufenthG, Art. 6 GG, Art. 8 EMRK
3. Anordnungsgrund — drohende Abschiebung
4. Glaubhaftmachung — Atteste Geburtsurkunden Beziehungsnachweise
5. Folgenabwaegung
6. Antrag formulieren — aufschiebende Wirkung anordnen / einstweilige Verfuegung Duldung
7. Beschwerde § 146 VwGO falls Eilantrag abgelehnt
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
An das Verwaltungsgericht [Ort]
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemaess § 123 VwGO
Antragsteller: [Name Geburtsdatum Staatsangehoerigkeit]
Antragsgegner: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch die
Auslaenderbehoerde [Ort]
Wir beantragen:
1. dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben dem
Antragsteller bis zur Entscheidung in der Hauptsache eine Duldung
nach § 60a AufenthG zu erteilen
2. hilfsweise dem Antragsgegner zu untersagen den Antragsteller
abzuschieben
Begruendung:
Anordnungsanspruch:
- Es liegen inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse vor. Der
Antragsteller lebt seit [Datum] in familiaerer Lebensgemeinschaft mit
seinen [zwei] minderjaehrigen deutschen Kindern (Geburtsurkunden
Anlage K1-K2). Eine Abschiebung verletzt Art. 6 GG und Art. 8 EMRK.
- Hilfsweise: Reiseunfaehigkeit nach § 60a Abs. 2c AufenthG —
qualifiziertes fachaerztliches Attest des [Facharzt] vom [Datum]
(Anlage K3).
Anordnungsgrund:
- Abschiebung ist für [Datum] angekuendigt — irreparable Verletzung
von Grundrechten droht.
Glaubhaftmachung: § 920 Abs. 2 ZPO durch beigefuegte Anlagen.
Mit freundlichen Gruessen
Adressat: Verwaltungsgericht [ORT] Tonfall: Sachlich-juristisch, drängend auf Eilbeduerftigkeit hinweisend
An das Verwaltungsgericht [ORT]
[Anschrift]
EILANTRAG — EINSTWEILIGE ANORDNUNG
Antragsteller: [VOLLSTAENDIGER NAME, geb. DATUM, STAATSANG.]
Anschrift: [ADRESSE bzw. Aufnahmeeinrichtung]
Prozessbevollmaechtigte: [KANZLEI, ADRESSE, TEL, beA-ID]
Antragsgegner: Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch Auslaenderbehoerde [ORT], [ADRESSE]
ANTRAG:
1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung
gem. § 123 VwGO aufgegeben, dem Antragsteller unverzueglich
eine Duldung gem. § 60a Abs. 2 AufenthG zu erteilen.
2. Hilfsweise: Dem Antragsgegner wird untersagt, den Antragsteller
bis zur Entscheidung in der Hauptsache abzuschieben.
3. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der
unterzeichnenden Rechtsanwaeltin bewilligt.
BEGRUENDUNG:
I. Anordnungsanspruch
[Schilderung Duldungsgrund: z.B. Art. 6 GG — Familienleben mit
deutschen Kindern, Anlage K1: Geburtsurkunden. ODER § 60a Abs. 2c
AufenthG — Reiseunfaehigkeit gemaess Attest Anlage K2.]
II. Anordnungsgrund
Die Abschiebung ist für den [DATUM] angekuendigt (Anlage K3:
Bescheid Auslaenderbehoerde). Irreparable Nachteile drohen.
III. Glaubhaftmachung
§ 920 Abs. 2 ZPO iVm § 123 Abs. 3 VwGO durch beigefuegte
Anlagen K1 bis K[X].
[KANZLEI], [ORT], [DATUM]
[RA-NAME]
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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