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Wenn es um Abmahnung oder Vergleich bei Domainnamen-Streit und WIPO-Schiedsverfahren vorbereiten in Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz geht: entwickelt Verhandlungsziel, Vergleichskorridor und Eskalationspfad; liefert eine Verhandlungs- oder Eskalationslinie mit Optionen.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fokus: Abmahnung oder Vergleich bei Domainnamen-Streit und WIPO-Schiedsverfahren vorbereiten. UDRP WIPO-Schiedsregeln § 14 MarkenG Markenrecht. Prüfraster: Domain-Name Verwechslungsgefahr Boese-Glauben-Registrierung Schiedsstellenzuständigkeit Transferantrag. Output: WIPO-Beschwerde oder Verteidigung Vergleichsangebot. Abgrenzung: nicht für Markenrecht vor EUIPO oder DPMA.
§ 14 MarkenG / § 3 UWG → § 8 UWG (Unterlassungsanspruch) → § 13 Abs. 3 UWG (Kostenerstattung) → §§ 339-345 BGB (Vertragsstrafe) → § 8c UWG (Missbrauch prüfen) → ggf. § 12 UWG (einstweilige Verfuegung bei Scheitern)
Schritt 1: Abmahnung formal pruefen
→ Aktivlegitimation des Abmahnenden (§ 8 Abs. 3 UWG)?
→ Verletzungshandlung konkret bezeichnet?
→ Frist gesetzt (ueblicherweise 7-14 Tage)?
→ Streitwertangabe vorhanden?
→ Wenn Formmangel: Zurueckweisung ohne UE erwaegen
Schritt 2: Missbrauchspruefung § 8c UWG
→ Serienabmahner bekannt?
→ Eigeninteresse des Abmahnenden erkennbar?
→ Kosten unverhältnismässig hoch?
→ Wenn Missbrauch: Gegenabmahnung/Negativ-Feststellungsklage
Schritt 3: Verletzungspruefung
→ Tatsachlich Verletzung des Schutzrechts?
→ Ja: UE erwaegen (ggf. modifiziert)
→ Nein: Zurueckweisung mit Begruendung
Schritt 4: Vergleichsstrategie festlegen
→ Modifizierte UE oder volle Anerkennung?
→ Lizenzanaloger Schadensersatz verhandeln?
→ WIPO-Mediation bei internationalem Bezug?
Schritt 5: Reaktion fristgerecht versenden
→ Schriftlich, per Fax oder E-Mail (Empfangsbekenntnis!)
→ Modifizierte UE mit Anti-Hammer-Klausel
Schritt 6: Bei Scheitern
→ einstweilige Verfuegung nach § 12 UWG (Abmahner)
→ Negative Feststellungsklage (Abgemahnter)
Adressat: Abmahnender/Gegenseite — Tonfall sachlich-juristisch
MODIFIZIERTE UNTERLASSUNGSERKLAERUNG
[NAME MANDANT], [ADRESSE]
— im Folgenden "Erklaerungsgebende" —
an:
[NAME ABMAHNER], [ADRESSE]
— im Folgenden "Erklaerungsempfaengerin" —
Betr.: Ihre Abmahnung vom [DATUM], Az. [AKTENZEICHEN]
Die Erklaerungsgebende gibt die folgende modifizierte Unterlassungserklaerung ab:
§ 1 Unterlassungsverpflichtung
Die Erklaerungsgebende verpflichtet sich, es zu unterlassen, [VERLETZUNGSHANDLUNG
GENAUE BESCHREIBUNG] zu begehen, sofern die vorliegend behauptete Verletzung
rechtskraeftig festgestellt ist.
§ 2 Vertragsstrafe
Fuer jeden Fall schuldhafter Zuwiderhandlung nach rechtskraeftiger Feststellung
der Pflichtverletzung verpflichtet sich die Erklaerungsgebende zur Zahlung einer
Vertragsstrafe in Hoehe von [BETRAG] EUR (Anti-Hammer-Klausel: die Vertragsstrafe
ist nur faellig, wenn die Verletzung rechtskraeftig festgestellt ist).
§ 3 Kosten
Ueber die Kostenuebernahme wird gesondert verhandelt.
[ORT, DATUM]
[UNTERSCHRIFT]
[NAME, KANZLEI]
Adressat: Abmahnender/Gegenseite — Tonfall sachlich-verhandelnd
VERGLEICHSANGEBOT
[KANZLEI], [DATUM]
Ihre Abmahnung vom [DATUM] — unser Zeichen: [AZ]
Sehr geehrte Frau/Herr [NAME],
ohne Praejudiz und unter dem Vorbehalt des Widerrufs unterbreiten wir folgendes
Vergleichsangebot:
1. [MANDANT] zahlt an [ABMAHNER] einen Gesamtbetrag von [BETRAG] EUR zur
endgueltigen Erledigung aller Ansprueche aus der Verletzungshandlung
[KURZBESCHREIBUNG].
2. [MANDANT] gibt die modifizierte Unterlassungserklaerung gem. beigefuegtem
Entwurf ab.
3. Mit Zahlung und UE-Abgabe sind saemtliche wechselseitigen Ansprueche aus
dem zugrundeliegenden Sachverhalt erledigt.
Dieses Angebot gilt bis [DATUM, ueblicherweise 5 Werktage].
Mit freundlichen Gruessen
[KANZLEI / NAME]
| Berechnungsmethode | Formel | Nachweis |
|---|---|---|
| Lizenzanaloge | Uebliche Lizenzrate x Umsatz mit verletzenden Produkten | Preislisten, Branchenueblichkeit |
| Verletzergewinn | Tatsaechlicher Gewinn des Verletzers | Auskunftsklage § 19 MarkenG |
| Einmaliger Pauschbetrag | Nach Billigkeit, haeufig 5.000-50.000 EUR | Gerichtliche Schaetzung § 287 ZPO |
| Vertragsstrafe | Vereinbarter Betrag je Verstoß | Unterlassungserklaerung |
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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