Überprüft offene Abwesenheiten und Fristen – Urlaubsanspruch (BUrlG), Entgeltfortzahlung (EFZG), Mutterschutz (MuSchG), Elternzeit (BEEG)
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Überprüft offene Abwesenheiten und Fristen – Urlaubsanspruch (BUrlG), Entgeltfortzahlung (EFZG), Mutterschutz (MuSchG), Elternzeit (BEEG). Zeigt nur Abwesenheiten, bei denen eine Entscheidung oder Handlung erforderlich ist – kein reines Statusboard.
/arbeitsrecht:fehlzeiten-register
Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
/arbeitsrecht:fehlzeiten-register und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Eingaben
- HRIS-Zugang (falls konfiguriert) oder
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/urlaubsregister.yaml
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md → Standort, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen
Ablauf
1. Datenquelle ermitteln
Falls HRIS verbunden: Abwesenheitsdaten abrufen. Falls nicht: urlaubsregister.yaml lesen. Falls beides fehlt: "Kein Urlaubsregister gefunden. Bitte HRIS verknüpfen oder Abwesenheiten über /arbeitsrecht:fehlzeit-erfassen eintragen."
2. Fristen-Check für jede offene Abwesenheit
A – Urlaub (BUrlG):
- Gesetzlicher Mindesturlaub: 20 Werktage (Paragraf 3 Abs. 1 BUrlG bei 5-Tage-Woche) bzw. 24 Werktage (Paragraf 3 Abs. 1 BUrlG bei 6-Tage-Woche)
- Wartefrist: Voller Urlaubsanspruch erst nach 6-monatigem Bestehen (Paragraf 4 BUrlG); vorher anteiliger Anspruch (Paragraf 5 BUrlG)
- Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Paragraf 7 Abs. 4 BUrlG); steuer- und sozialversicherungspflichtig
B – Entgeltfortzahlung (EFZG):
- 6-Wochen-Frist pro Erkrankung (Paragraf 3 Abs. 1 EFZG)
- Beginn neuer Anspruch bei gleicher Krankheit: Erst nach 6-monatiger Unterbrechung oder 12-Monats-Zeitraum seit letzter AU (Paragraf 3 Abs. 1 S. 2 EFZG)
- Wiedereingliederung (stufenweise): Paragraf 74 SGB V, Paragraf 28 SGB IX; Anspruch auf Zustimmung zur stufenweisen Wiedereingliederung
C – Mutterschutz (MuSchG):
- Beschäftigungsverbote (Paragrafen 3–6 MuSchG): 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin (Paragraf 3 MuSchG), 8 Wochen nach der Entbindung (Paragraf 3 Abs. 2 MuSchG; bei Frühgeburten: 12 Wochen)
- Kündigungsschutz (Paragraf 17 MuSchG): Während Schwangerschaft bis 4 Monate nach Entbindung; Ausnahme nur mit behördlicher Genehmigung
- Mutterschaftsgeld: Kassenleistung; Arbeitgeberanteil über Arbeitgeberzuschuss (Paragraf 20 MuSchG)
- Fristen im Tracker: Errechneter Entbindungstermin → Fristberechnung Schutzfrist-Ende; Mitteilungspflicht Arbeitnehmer Paragraf 15 MuSchG
D – Elternzeit (BEEG):
- Anspruch bis 3 Jahre je Kind (Paragraf 15 Abs. 2 BEEG); 24 Monate zwischen 3. und 8. Geburtstag
- Anmeldefrist: 7 Wochen vor Beginn (Paragraf 16 Abs. 1 BEEG); bei Elternzeit ab Geburt: 7 Wochen vor Beginn; kann nicht rückwirkend genommen werden
- Kündigungsschutz (Paragraf 18 BEEG): Ab Anmeldung der Elternzeit bis zum Ende; Ausnahme Paragraf 18 Abs. 1 S. 2 BEEG (besondere Fälle)
- Teilzeit in Elternzeit (Paragraf 15 Abs. 6–7 BEEG): Bis 30 h/Woche; Arbeitgeber kann nur bei dringenden betrieblichen Gründen ablehnen
- Elterngeld: BEEG Paragrafen 1–13 – keine arbeitsrechtliche Pflicht des Arbeitgebers, aber Informationspflicht
3. Alerts nur bei Handlungsbedarf
Darstellung:
- 🔴 Sofortmaßnahme: Frist in < 7 Tagen
- 🟠 Zeitnah handeln: Frist in 7–30 Tagen
- 🟡 Auf dem Radar: Frist in 30–90 Tagen
- 🟢 Unauffällig – kein Handlungsbedarf
Keine langen Statustabellen – nur Fälle mit Handlungsbedarf, jeweils mit einem Satz: Wer, was, bis wann.
Quellen und Zitierweise
Zitierstandard: ../references/zitierweise.md. Methodik: ../references/methodik-buergerliches-recht.md.
Wesentliche Quellen:
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Beispiele
/arbeitsrecht:fehlzeiten-register
URLAUB- UND FEHLZEITEN-TRACKER – 15.01.2025
Aktive Abwesenheiten: 8 gesamt | Handlungsbedarf: 2
🟠 ZEITNAH HANDELN
MA-0047 (Projektmanagerin) – Elternzeit-Anmeldung – Frist: 03.02.2025
→ Elternzeitanmeldung mit 7-Wochen-Frist (Paragraf 16 Abs. 1 BEEG) liegt noch nicht vor.
Bitte Mitarbeiterin erinnern und Antrag schriftlich bestätigen.
🟡 AUF DEM RADAR
MA-0031 (Vertrieb) – EFZG-Erschöpfung (gleiche Erkrankung) – 05.03.2025
→ 6. Krankheitswoche bei derselben Erkrankung. BEM prüfen (Paragraf 167 Abs. 2 SGB IX).
EFZG-Anspruch erschöpft sich am 05.03.2025.
🟢 Unauffällig (6 Fälle) – keine Handlung erforderlich.
Risiken / typische Fehler
- BEEG-Anmeldefrist verpasst – Elternzeit kann nicht rückwirkend genommen werden; späteste Anmeldung 7 Wochen vor Beginn.
- BEM-Pflicht vor Kündigung – ohne BEM erhöhte Darlegungslast des Arbeitgebers bei krankheitsbedingter Kündigung.
- Mutterschutzfristen falsch berechnet – bei Mehrlingsbirth oder Frühgeburt gelten abweichende Schutzfristen (Paragraf 3 Abs. 2 S. 2 MuSchG: 12 Wochen statt 8 Wochen).
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.