Rechtsberatung: Internationaler Bezug und Schnittstellen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Abgrenzung: Welches Recht gilt?
Kollisionsrecht — Schritt für Schritt
Schritt 1 — EU-Kollisionsrecht prüfen (Vorrang vor EGBGB)
| Sachverhalt | Anwendbares Kollisionsrecht |
|---|
| Vertragliche Schuldverhältnisse | Rom I-VO (VO 593/2008) |
| Außervertragliche Schuldverhältnisse (Delikt, Bereicherung) | Rom II-VO (VO 864/2007) |
| Unterhalt | EuUntVO (VO 4/2009) |
| Erbrecht | EuErbVO (VO 650/2012) |
| Ehegüterrecht | EuGüVO (VO 2016/1103) |
| Insolvenz | EuInsVO (VO 2015/848) |
Schritt 2 — EGBGB subsidiär
Wenn kein EU-Kollisionsrecht greift: EGBGB (Art. 3 ff.) für Personen- und Familienrecht, Sachenrecht, ggf. Deliktsrecht außerhalb Rom II-VO.
Anwendbares Recht nach Rom I-VO (Verträge)
- Freie Rechtswahl (Art. 3 Rom I-VO): Parteien können anwendbares Recht wählen; Grenzen: zwingendes Recht des Aufenthaltsstaates (Art. 6 Rom I-VO für Verbraucher)
- Ohne Rechtswahl (Art. 4 Rom I-VO): Recht des charakteristischen Leistungserbringers (z. B. Verkäufer, Dienstleister)
- Verbraucherverträge (Art. 6 Rom I-VO): Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers; zwingende Mindeststandards
Internationale Zuständigkeit
EuGVVO (VO 1215/2012) — innerhalb EU/EWR
- Allgemeiner Gerichtsstand: Wohnsitz des Beklagten (Art. 4)
- Besonderer Gerichtsstand Vertragserfüllung (Art. 7 Nr. 1): Erfüllungsort
- Verbraucherschutz (Art. 17–19): Verbraucher klagt am Wohnsitz
- Ausschließliche Zuständigkeit (Art. 24): Grundstücke, Gesellschaften, Register
Drittstaaten (außerhalb EU)
- Brüssel I nicht anwendbar; nationale ZPO-Regeln (§§ 12 ff. ZPO) oder Staatsverträge
- Haager Übereinkommensrecht: HZÜ, HGÜ (Gerichtsstandsübereinkommen von 2005)
- Schiedsgerichtsbarkeit: New Yorker Übereinkommen 1958 (Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche)
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile
Innerhalb EU: EuGVVO
- Art. 36 ff. EuGVVO: Automatische Anerkennung; keine gesonderte Anerkennung nötig
- Art. 39 ff. EuGVVO: Vollstreckbarerklärung nach nationalem Recht
Außerhalb EU
- §§ 328, 722, 723 ZPO: Anerkennung ausländischer Urteile; Verbürgung der Gegenseitigkeit; Ordre-public-Kontrolle
- Vollstreckungsklage (§ 722 ZPO) vor deutschem Gericht
DSGVO-Schnittstellen (international)
- Art. 3 DSGVO: Anwendungsbereich bei Niederlassung in der EU oder Angebot/Monitoring von EU-Bürgern
- Art. 44 ff. DSGVO: Drittstaatenübermittlung; Angemessenheitsbeschluss, SCC (Standardvertragsklauseln)
- Live-Check: Aktuellen Angemessenheitsbeschluss für das Zielland prüfen (edpb.europa.eu; datenschutz.de)
Einstieg
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Staatsangehörigkeiten, Wohnsitze oder Niederlassungen der Parteien sind beteiligt?
- Wo wurde der Vertrag abgeschlossen? Wo soll Leistung erbracht werden?
- Gibt es eine Rechtswahlklausel oder Schiedsklausel?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein oder Mandantenbrief?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Parteien, Staatsangehörigkeiten, Wohnsitze, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Kollisionsrecht, Zuständigkeit, Fristen, Formfragen prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vollstreckung, Drittstaatenproblematik trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und Alternativwegen.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills vorschlagen (z. B. eu-vorabentscheidung-falsche-wiese, spezial-europarecht-fristen-form-und-zuständigkeit).