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Wenn es um EU-Vorabentscheidung prüfen (Art. 267 AEUV) in Subsumtions-Prüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Berechtigt zur Vorlage ist jedes "Gericht eines Mitgliedstaats". Der Begriff ist unionsrechtlich autonom auszulegen; er setzt voraus:
In Deutschland: alle ordentlichen Gerichte, Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte, Sozialgerichte, Arbeitsgerichte. Schiedsgerichte grundsätzlich nicht.
Letztinstanzliche Gerichte (kein Rechtsmittel im nationalen Recht mehr möglich) sind zur Vorlage verpflichtet, wenn die Auslegung des Unionsrechts entscheidungserheblich ist.
In Deutschland: BGH, BVerwG, BAG, BSG, BFH, BVerfG (wenn Unionsrecht berührt).
Die Vorlagefrage muss für den Ausgang des Rechtsstreits erheblich sein. Hypothetische oder rein akademische Fragen sind unzulässig. Zulässig auch bei offensichtlicher Unionsrechtskonformität, wenn das vorlegende Gericht unsicher ist.
Vorlage möglich für:
Nicht zulässig: Vorlage zur Auslegung nationalen Rechts.
Rechtsprechung live prüfen unter curia.europa.eu (Rs. 283/81 — CILFIT; Rs. C-561/19 — Consorzio).
Acte clair: Die Auslegung ist so offenkundig, dass kein vernünftiger Zweifel verbleibt; das Gericht muss sich vergewissern, dass andere Mitgliedstaaten und der EuGH dieselbe Auffassung teilen würden. Sprachliche Fassungen aller Amtssprachen sind zu berücksichtigen.
Acte éclairé: Der EuGH hat die betreffende Frage bereits in identischer Konstellation entschieden.
Consorzio-Erweiterung (2021): Das letztinstanzliche Gericht ist von der Vorlagepflicht entbunden, wenn es in einem schwebenden Fall eine offensichtlich unhaltbare Auslegung vermeidet und die Nichtvorlageentscheidung begründet.
Merkmale einer zulässigen und präzisen Vorlagefrage:
Muster: "Ist Art. X der Verordnung/Richtlinie Y dahin auszulegen, dass [Sachverhaltskonstellation Z] [Rechtsfolge A] auslöst, wenn [Bedingung B]?"
Verletzung der Vorlagepflicht kann staatshaftungsrechtliche Konsequenzen haben, wenn dem Einzelnen durch die fehlerhafte Nichtvorlage ein Schaden entsteht (EuGH Rs. C-224/01 — Köbler; live zu prüfen unter curia.europa.eu).
Vorlage-Checkliste: Befugnis/Pflicht, Entscheidungserheblichkeit, CILFIT-Ausnahmen, Formulierungsentwurf, Verfahrensfolgen. Empfehlung: Aktuellen Stand in curia.europa.eu prüfen (Suchfunktion nach Artikel und Rechtssachennummer).
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
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First indexed Jul 15, 2026
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin subsumtions-prueferWenn es um Rechtsprechung, Recherche und Europarechtsbezug wählen in Subsumtions-Prüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.
Berücksichtigt die seit 2024 praktisch wichtige Verteilung bestimmter Vorabentscheidungsbereiche zwischen Gerichtshof und Gericht und baut eine Zuständigkeits- und Transferprüfung ein.
Wenn es um LegW: EU-Richtlinienumsetzung in Legistik-Werkstatt geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.